Getrennt/ Geschieden unter einem Dach Kostenaufteilung und Unterhalt

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    • Hallo liebe Forummitglieder ich bitte um Hilfestellung,
      folgende Situation:
      Nach 20 Jahren Ehe, seit Sommer 2019 getrennt unter einem Dach. Seit Januar 2022 geschieden bis heute immer noch unter einem Dach. Zwei Kinder, aktuell 19 und 16 Jahre alt. Wir leben in einem Einfamilienhaus ohne große Möglichkeiten Räume aufzuteilen, dennoch läuft alles recht geordnet ab ab.Es gibt keine getrennten Zähler der Energieversorgung. Das älteste Kind 19Jahre lebt bei mir(Vater) macht eine Ausbildung, ihm steht kein Unterhalt mehr zu.Das jüngere Kind 16 Jahre lebt bei der Mutter ihm steht Unterhalt zu.Alle Nebenkosten inklusive Zins und Tilgungsleistung des Hauses trage ich alleine.Es gab einen Vergleich in dem die Nebenkosten, Zins und Tilgung und Unterhalt für das jüngere Kind bis einschließlich Juni 2022 geregelt wurden. Ab Juli 2022 gilt dieser Vergleich nicht mehr. Sie weigert sich aber die Hälfte der Nebenkosten und die Hälfte der Zins und Tilgung zu übernehmen. Sie argumentiert das die Heizung nicht richtig funktioniert und sie Dinge im Haus nicht nutzt und so weiter........in den Energielieferverträgen stehen wir beide als Vertragspartner. Kurz gesagt, sie zahlt nicht für die Vebrauchsabhängigen und Verbrauchsunabhängigen Kosten im Haus für sich und das jüngere Kind. Ebenfall zahlt sie nichts für Zins und Tilgung. Ich arbeite voll und Sie geht 20 Stunden arbeiten. Sie meint ihr steht Ehegattenunterhalt zu (sind schon geschieden), ist aber nicht eingeklagt.
      Ich muss, und würde ab Juli den Unterhalt für das Kind nach Düsseldorfer Tabelle zahlen, kann das finanziell aber nur, wenn sie im Gegenzug die beschriebenen hälftigen Kosten für Wohnen bezahlt.
      Es gibt keine Kommunikation mehr, es läuft alles über die Anwälte, ich zähle die Gerichtsverfahren nicht mehr. Laut Anwalt habe ich ein Recht auf Gesamtschuldnerausgleich, mir steht also die Hälfte der beschriebenen Kosten zu. Wenn sie aber nicht zahlt muss ich vorstrecken und dann im Nachgang klagen. Der Klageweg ist teuer und ich muss wahrscheinlich im Familienrecht die Hälfte der Gerichtskosten und meinen Anwalt sowiso übernehmen und es gibt wieder monatelange Auseinandersetzungen.
      Weil ich mir keinen Rat mehr weiß, bin ich kurz davor alle Zahlungen vor allem für Energie auszusetzen. Das hätte zur Folge das die Energie vom Versorger abgestellt wird und erst wieder angestellt wird wenn Sie zahlt. Diese Vorstellung erschreckt mich aber und ich schlafe deswegen schon schlecht.Ich möchte das meinen Kinder auch nicht antun und Ihnen das ersparen.Auf der anderen Seite will und kann ich das nicht mehr Leisten.
      Ich möchte das Haus gerne übernehmen, Sie möchte das Haus gerne übernehmen keiner gibt es dem anderen.Einem Verkauf würde ich zustimmen, sie aber nicht. Die Teilungsversteigerung ist eingeleitet.
      Ich bin verzweifelt und weiß nicht was ich tun soll.
      LG Theo
    • Nun, wenn ihr euch partout nicht einigen könnt, bleibt wirklich nur der Verkauf.
      Allerdings solltet ihr euch dann wenigstens auf einen regulären Verkauf einigen und keine Versteigerung machen, da man so mehr Erlös erzielt.

      An deiner Stelle würde ich mich von dem Gedanken verabschieden, das Haus halten zu wollen.
      Dazu muss man schon SEHR gut verdienen, um das überhaupt finanziell stemmen zu können.
      Bedenke den anzurechnenden Wohnwertvorteil.
      Ich weiß, dass das schwer fällt, sich damit abzufinden, aber je eher du das hinbekommst, desto besser.

      Wenn das Haus verkauft ist, hat deine Frau genug Geld und du brauchst ihr keinen Unterhalt zu zahlen.

      Soweit meine Laienmeinung ...
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Hallo Euklid, hallo Stern.
      Vielen Dank für Eure Antworten.
      Die Trennung ist schon 3 Jahre her und die Rechtskraft der Scheidung liegt bereits 3 Monate zurück.
      Ob ihr noch Ehegattenunterhalt zusteht hängt davon ab ob Sie ehebedingte Nachteile hat.
      Hat sie eigentlich nicht, deshalb sollte das Vermögen und der Wohnwert keine Rolle spielen.
      Lediglich der Wohnwert wird bei der KU Berechnung berücksichtigt.
      Meine eigentliche Frage war aber, wie bringe ich Sie dazu sich hälftig am den laufenden Kosten des Hauses sowie hälftige Zins und Tilgungleistungen zu übernehmen?
      Einen regulären Verkauf lehnt Sie ab.
      Ich zahle alles und sie nichts.
      Vielen Dank für Eure Antworten
    • hallo,

      hast du mal mit der Bank gesprochen? Wenn der Kreditvertrag von beiden unterzeichnet wurde wäre es evtl. Eine Möglichkeit, dass die Bank von ihr die Hälfte einfordert. Das geht natürlich nur, wenn du eine Hausbank hast und einen Berater der bereit ist sie anzuschreiben.
      Wann endet der Vertrag?

      Was die versorgungsverträge angeht, einfach mal nicht zahlen und abwarten bis angedroht wird den strom abzudrehen. Und ihr die Briefe zeigen und fragen ob das so passieren soll, wenn sie nicht zahlt.

      Dein Problem ist, dass sie unter dem pfänsungsbetrag liegt und damit sich regulär an dich gehalten wird.

      wenn das alles nicht hilft oder du das nicht willst bleibt nur ein privatrechtliches Verfahren um an die anteiligen Kosten zu kommen.
      Oder ein Auszug und von ihr den wohnwertvorteil verlangen, weil sie ja deinen Anteil zusätzlich nutzt.
      Oder eben eine teilingsversteigerung, wenn du genügend Mittel in der Hinterhand hast um das zu finanzieren.

      aber wie kommt man auf die Idee dort gemeinsam wohnen zu bleiben?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Anna Sophie und TanjaW9,
      Ich habe mit der Bank gesprochen,die lassen sich nicht auf hälftige Zahlungen ein. Die wollen nur ihr Geld egal von wem.
      Sie sind auch nicht bereit sie anzuschreiben. Der Vertrag endet in 2024.

      Was den Pfändungsbetrag betrifft hast du sicherlich Recht.Bei den Energieversorgern wird nicht gepfändet, die Stellen ab. Ich denke die Bank wird bei nicht Zahlung dem Teilungsversteigerungsverfahren beitreten. Bei ausbleibenden Zahlungen für die Gemeinde wie Grundsteuer, Müll, Abwasser..... kommt irgendwann der Gerichtsvollzieher.
      Ich weiß allerdings nicht, ob es hier auch zu Lohnpfändungen ähnlich wie beim Unterhalt kommt?
      Ich kann klagen, das stimmt, es dauert aber zu lange für die akute finanzielle Belastung.Außerdem streitet sie ja auch ab gewisse Dinge im Haus zu nutzen, die Kosten für Anwalt und Gericht vernichten wieder einen Teil des erstrittenen. Ich habe einen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch.
      Die Teilungsversteigerung läuft ja bereits.....Ich glaube Tanja hat recht mit ihrer Aussage, trotzdem zahle ich ab nächsten Monat nichts mehr, mal sehen was passiert.
      Sollen sich die Gläubiger doch ihr Geld vom Versteigerungserlös holen, dann zahlen wir es zumindest beide.
      Es tut mir mir nur für meine Kinder sehr Leid.
      Die Frage warum man noch in einem Haus wohnt, kann ich nicht gut beantworten.
      Ich denke wer eine Trennung mit Rosenkrieg mitgemacht hat, kann das nachvollziehen.
      Ich bin ja auch so weit, das Haus gemeinschaftlich zu verkaufen, was aus meiner Sicht die fairste Lösung wäre.Sie möchte es aber selbst haben, ich Frage mich wie Sie das finanzieren möchte???
      Ich zahle nicht mehr für sie und laufe dann meinem Geld nach.
      Vielen Dank für Eure Antworten
      Über weitere Tipps würde ich mich sehr freuen.
      VG
    • Hallo Theo,

      ich sprach auch nicht davon, dass Du der Bank nur die Hälfte zahlen sollst. Klar lässt sich die Bank auf sowas nicht ein.
      Wenn der andere Mitbesitzer des Grundstücks einer gemeinsamen Veräußerung im Wege steht, muss man die Teilungsversteigerung ggf. im Zwangswege betreiben.
      Da bekommt man zwar auch (meist) weniger, aber vermutlich ist das immer noch mehr als man vom Miteigentümer, der einem nicht mehr wohlgesonnen ist, jemals bekäme.
      Du solltest versuchen, mit der Bank dergestalt zu reden, dass es Dir nicht länger möglich ist, die Gesamtbelastung für das Haus allein zu übernehmen und dass die eben ggf. später Zwangsversteigerung betreiben müssten, ob man Dich da nicht beraten kann, wie Du das besser handeln könntest.

      Gruß Tanja
    • TanjaW9 schrieb:

      Hallo Theo,

      ich sprach auch nicht davon, dass Du der Bank nur die Hälfte zahlen sollst. Klar lässt sich die Bank auf sowas nicht ein.
      Wenn der andere Mitbesitzer des Grundstücks einer gemeinsamen Veräußerung im Wege steht, muss man die Teilungsversteigerung ggf. im Zwangswege betreiben.
      Da bekommt man zwar auch (meist) weniger, aber vermutlich ist das immer noch mehr als man vom Miteigentümer, der einem nicht mehr wohlgesonnen ist, jemals bekäme.
      Du solltest versuchen, mit der Bank dergestalt zu reden, dass es Dir nicht länger möglich ist, die Gesamtbelastung für das Haus allein zu übernehmen und dass die eben ggf. später Zwangsversteigerung betreiben müssten, ob man Dich da nicht beraten kann, wie Du das besser handeln könntest.

      Gruß Tanja
      Hallo Tanja, die Aussage mit der Bank hat sich auf den Beitrag von Anna Sofie bezogen.
      VG
    • Euklid schrieb:

      OT:

      Stern2020 schrieb:

      Vermögen was auf Basis der Ehe gesammelt wurde gilt nach meinen Kenntnissen nicht als Vermögen weshalb man einen Unterhaltsanspruch verwirkt.
      Interessant, das wusste ich nicht.Wo kann man darüber etwas nachlesen?
      Hier

      edit TanjaW9: Link auf Anwaltsseite entfernt!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von TanjaW9 () aus folgendem Grund: Link auf Anwaltsseite entfernt

    • Moin,

      also wenn man schon auf Anwaltsseiten verlinkt @Stern2020 sollte man wenigstens das zugrunde liegende Urteil auch lesen.
      Cool wäre es dann auch, wenn man nicht den Einzelfall dann als generelle Regel hinstellt.
      Aber gut, Du hast ja auch nur eine Meinung geäußert.
      @Euklid das der Anwaltsverlinkung von Stern zugrunde liegende Urteil (! - alt, da seit 2009 nach Reform des Familienrechts Beschlüsse gefasst werden) des OLG Celle findest Du hier (Urteil vom 06.08.2009 - 17 UF 210/08).

      Wenn Du es durchgelesen hast, wäre ich an Deiner Meinung interessiert. Ich sehe das nämlich nicht generell so wie Stern (ich habe aber auch noch nicht das gesamte Urteil durch...)

      Gruß Tanja
    • Guten Morgen,
      Ich habe jetzt alle Einzugsermächtigungen und Lastschriften für sämtliche laufende Kosten aufgehoben. Ich habe Gespräche mit allen zukünftigen Gläubigern geführt.
      Die ernüchternde Erkenntnis ist, das ich sehr wahrscheinlich mit einem höheren Einkommen in die Haftung genommen werde und ihr nicht mal ein Schufaeintrag droht. Ich muss es mir dann im Innenverhältnis von Ihr wieder holen über dir Gesamtschuldnerische Haftung.
      Das ist echt frustrierend.
      Alle Raten mir zu zahlen um einen Schufaeintrag zu vermeiden, die Konsequenzen wären fatal. Kann mir einer Erklären was daran so schlimm ist. Ich brauche vermutlich keinen Kredit und eine Möglichkeit zum Wohnen hätte ich auch.
      VG
      Schönes Wochenende
    • TanjaW9 schrieb:

      Wenn Du es durchgelesen hast, wäre ich an Deiner Meinung interessiert. Ich sehe das nämlich nicht generell so wie Stern (ich habe aber auch noch nicht das gesamte Urteil durch...)
      Grundsätzlich wird das wohl mit § 1577 BGB - Bedürftigkeit, Abs. 3 begründet:
      (3) Den Stamm des Vermögens braucht der Berechtigte nicht zu verwerten, soweit die Verwertung unwirtschaftlich oder unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse unbillig wäre.

      "Unbillig" bedeutet wohl, beide werden gleich behandelt?
      Also wenn man z.B. ein Haus veräußert und jeder bekommt x Euro, dann muss man das nicht verwerten, da es der andere auch nicht muss?
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Guten Morgen Euklid,
      ich beziehe mich auf dein Zitat aus dem Urteil (3).
      Ich denke das unbillig bedeutet das durch die Verwertung weiterer wirtschaftlicher Schaden entsteht oder die Verwertung das gesamte vorhandene Vermögen aufgebrauchen würde oder der Besuch einer privaten Schule eines Kindes nicht mehr fortgeführt werden kann,weil das Geld fehlt. Das kommt bestimmt auf den Einzelfall an.
      Wenn mein Haus verkauft ist und jeder im Besitz einer 6stelligen Summe, denke ich nicht das die Verwertung unbillig ist, wenn die Höhe des geforderten Ehegattenunterhalts nur einen Bruchteil des Vermögens ausmacht. Das ist nur eine Vermutung bzw. Hoffnung!
      Du meinst also, weil ich den hälftigen Erlös des Hauses nicht angerechnet bekomme, wird es bei Ihr auch nicht angerechnet? Beim Ehegattenunterhalt wird doch das Vermögen des zahlenden nicht berücksichtigt? Oder?Ich dachte immer das Nettoeinkommen ist entscheidend ob noch was für den EX-Partner gezahlt wird.