Hallo,
ich würde mich nicht nur auf ein (ehemals gemeinsames) Haus beziehen wollen.
Dass Stern aus der Anwaltsseite herausgelesen hat, dass "in der Ehe erworbenes Vermögen" nicht einzusetzen wäre hat auch nichts mit "Verwirkung" zu tun.
Etwas verwirken kann man nur, wenn man durch sein Verhalten gegen bestimmte Grundsätze verstoßen hat.
In dem Urteil ging es aber um im übrigen nach der Scheidung geerbtes Vermögen.
Bei Haus- oder anderem Vermögen soll doch sicher der Zugewinnausgleich eine gerechte Verteilung verschaffen?
Ob man dann den Zugewinnausgleich zu Unterhaltszwecken einzusetzen hat, weiß ich ehrlich gesagt nicht.
Auch weil Ehegatten- oder auch nur Trennungsunterhalt bei uns nie Thema war.
Wir sind ja hier keine Juristen.
Was mich bloß an Sterns genereller Aussage störte war eben, dass man (im Umkehrschluss) auch immer Unterhalt vom Ex verlangen könnte, selbst wenn man Vermögen in der Ehe 'erworben' hat.
Dazu dann das absolut nicht passende Urteil für Vermögenserwerb nach der Ehe...
Aber Theo, wenn Du das Vermögen nach dem Hausverkauf nicht für Unterhaltszahlungen einzusetzen brauchst, warum sollte es ausgewogen und fair sein, dass der andere ehemalige Hausbesitzer den Verkaufserlös zu eigenen Unterhaltszwecken einsetzen muss?
Ansonsten habe ich leider von Deinem vorletzten Beitrag nicht viel verstanden außer Deinen Frust.
Du müsstest die Ex nachweislich auffordern, sich hälftig an den Kosten zu beteiligen um dann, wenn das Geld beim Hausverkauf fließt, Deine Ansprüche auf Erstattung auch geltend machen zu können.
Derzeit wirst Du von ihr nichts holen können, da sie kein pfändbares Einkommen haben wird.
Gruß Tanja
ich würde mich nicht nur auf ein (ehemals gemeinsames) Haus beziehen wollen.
Dass Stern aus der Anwaltsseite herausgelesen hat, dass "in der Ehe erworbenes Vermögen" nicht einzusetzen wäre hat auch nichts mit "Verwirkung" zu tun.
Etwas verwirken kann man nur, wenn man durch sein Verhalten gegen bestimmte Grundsätze verstoßen hat.
In dem Urteil ging es aber um im übrigen nach der Scheidung geerbtes Vermögen.
Bei Haus- oder anderem Vermögen soll doch sicher der Zugewinnausgleich eine gerechte Verteilung verschaffen?
Ob man dann den Zugewinnausgleich zu Unterhaltszwecken einzusetzen hat, weiß ich ehrlich gesagt nicht.
Auch weil Ehegatten- oder auch nur Trennungsunterhalt bei uns nie Thema war.
Wir sind ja hier keine Juristen.
Was mich bloß an Sterns genereller Aussage störte war eben, dass man (im Umkehrschluss) auch immer Unterhalt vom Ex verlangen könnte, selbst wenn man Vermögen in der Ehe 'erworben' hat.
Dazu dann das absolut nicht passende Urteil für Vermögenserwerb nach der Ehe...
Aber Theo, wenn Du das Vermögen nach dem Hausverkauf nicht für Unterhaltszahlungen einzusetzen brauchst, warum sollte es ausgewogen und fair sein, dass der andere ehemalige Hausbesitzer den Verkaufserlös zu eigenen Unterhaltszwecken einsetzen muss?
Ansonsten habe ich leider von Deinem vorletzten Beitrag nicht viel verstanden außer Deinen Frust.
Du müsstest die Ex nachweislich auffordern, sich hälftig an den Kosten zu beteiligen um dann, wenn das Geld beim Hausverkauf fließt, Deine Ansprüche auf Erstattung auch geltend machen zu können.
Derzeit wirst Du von ihr nichts holen können, da sie kein pfändbares Einkommen haben wird.
Gruß Tanja