Kinderbonus 2022

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    • Kinderbonus 2022

      Hallo liebe Forennutzer,

      voraussichtlich im Juli 2022 wird die Auszahlung des Kinderbonus' für dieses Jahr zusammen mit dem Kindergeld erfolgen.
      Wie bereits 2021 (und rechtlich verankert) ist der Kinderbonus zu 50% = 50€ (sofern der Bonus insgesamt 100 € beträgt) vom Kindesunterhalt abzugsfähig. Dies gilt nicht bei Mangelfällen.
      Auch bei bestehendem Unterhaltstitel darf der halbe Bonus einmalig vom Zahlbetrag abgezogn werden.
      Ich empfehle jedoch, die Kürzung der/dem Unterhaltsempfänger/-in anzukündigen.

      Nicht zu verwechseln ist der Kinderbonus mit einer weiteren Einmalzahlung von 100€ für Bezieher von Sozialleistungen bzw. von monatlichem Sofortzuschuss von 20€ (ebenso nur für Sozialhilfebezieher). Diese Zahlungen sind zwar noch nicht beschlossen, aber es ist damit in Kürze zu rechnen.
      Diese sozialhilferechtlichen Zuschüsse sollen nicht zur Hälfte auf irgendeinen Unterhalt anzurechnen sein, ist auch logisch, denn in diesen Fällen wird ohnehin kein Unterhalt bezahlt, und das Kind lebt von Sozialhilfe.

      (Aktuelle Information des ISUV-Justiziars)

      Wochen-endliche Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
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