Hallo!
Nach Ablauf des Trennungsjahres bzw. ab Stellung des Scheidungsatrages . Wie berechne ich den Wohnvorteil, wenn kein Mietspiegel existiert. Der eine will natürlich möglichst wenig zahlen und der andere setzt den Wohnvorteil lieber höher an.
Nach Ablauf des Trennungsjahres bzw. ab Stellung des Scheidungsatrages . Wie berechne ich den Wohnvorteil, wenn kein Mietspiegel existiert. Der eine will natürlich möglichst wenig zahlen und der andere setzt den Wohnvorteil lieber höher an.