Die Sache mit dem Ausbildungsvertrag

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    • Guten Morgen Testmama,

      Kind wird dieses Jahr 18?
      Hat Dich der KV schon wieder zur höheren Unterhaltszahlung aufgefordert bzw. den Volkstreckungsverzicht widerrufen?
      Was macht das Kind denn jetzt?
      Es gibt ja inzwischen auch gerichtliche Entscheidungen, dass auch Minderjährigen fiktive Einkünfte zugerechnet werden können, wenn sie "nichts" tun (und keine Schulpflicht mehr besteht, bzw. Schule oder Ausbildung einfach abgebrochen wurden).
      Ansonsten solltest Du das Kind auffordern, sich entweder umgehend einen Job zu suchen oder sich bei der Jugendberufsagentur bzw. der Arge als Ausbildungsplatz- bzw. arbeitssuchend zu melden und Dir die entsprechenden Nachweise vorzulegen (über den Vater...)

      Alles doof. Das ist ja schon mit nicht entfremdeten Kindern keine leichte Sache.

      Gruß Tanja
      bekennender Fan von 'extra 3'
      aber nur ohne Bart!
    • Guten Morgen Tanja,

      Kind wird nächsten Monat 18. Es wurde zu nichts aufgefordert bisher und auch nichts widerrufen.
      Was macht das Kind? Sie treibt sich als Fotografin auf 5tklassigen Autorennen ihres Ex-Freundes rum und postet sonst nur Bilder von sich und ihrem Auto. Mehr weiß ich nicht, was sie macht.

      Mein Anwalt ist im Osterurlaub und nur eingeschränkt erreichbar.
      Gruß
      Testmama

      Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
      dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
      dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.
    • Hallo Testmama,

      vermutlich hast Du den April schon überwiesen und dabei würde ich es auch belassen. Für drn Mai würde ich den Dauerauftrag canceln und mich nach Rückkehr des Anwaltes aus dem Urlaub sofort in Verbindung setzen.
      Ich weiß ja nicht, wie der damalige Vollstreckungsverzicht aussah.
      Ab nächsten Monat wäre das Kind sowieso erst mal voll nachweispflichtig. Auch für seine Bedürftigkeit.
      Sichere alle Erkenntnisse, die Du über das Kind derzeit bekommen kannst durch z.B. Screenshots und dann soll der Anwalt später daraus was machen.
      Wenn sich das Kind nicht in Ausbildung befindet, sondern als Fotografin tätig ist, hat es keinen Anspruch auf Unterhalt.
      Auch nicht für den Zwischenzeitraum, bis sie möglicherweise eine neue/andere Ausbildungsstelle findet.

      Ich drück Dir die Daumen für einen guten Weg!
      Gruß Tanja
      bekennender Fan von 'extra 3'
      aber nur ohne Bart!
    • Hallo Tanja,
      ja, für den April habe ich den vereinbarten Ausbildungsunterhalt überwiesen. Der Dauerauftrag endet damit, für Mai habe ich eine einzelne Terminüberweisung mit dem spitz gerechneten Unterhalt bis zum Geburtstag.

      Der Vollstreckungsverzicht, war im Umfang erklärt, den verminderten Unterhalt durch Ausbildungsentgelt,wie von meinem Anwalt berechnet bis zum Ende des Titels (Vollendung 18Lj) zu akzeptieren. Natürlich gespickt mit Beleidigungen und Vorwürfen. Es wurde weder eine Neuberechnung zur geänderten DT gefordert, noch jetzt.

      Die letzten 10 Jahre haben mich gelehrt, alles zu sichern. Leider ist das so.
      Gruß
      Testmama

      Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
      dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
      dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.
    • Hallo Testmama,

      ich kann Dich verstehen. Auch wenn es mit meinen Kindern nicht solche Probleme gibt/gab, kenn ich doch eine ähnliche Situation als neue Ehefrau eines Mannes mit Kind aus 1. Ehe ...
      Es wird irgendwann besser. Bestimmt.
      Bis dahin können wir Dir hoffentlich irgendwie zur Seite stehen...

      LG
      Tanja
      bekennender Fan von 'extra 3'
      aber nur ohne Bart!
    • Hallo Tanja,
      sollte ich die Kindergeldstelle informieren? Auch mein Kinderzuschlag bzw. der daran hängende Familienzuschlag ist ja auch wieder betroffen. Wie verhalte ich mich hier richtig?
      Gruß
      Testmama

      Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
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    • Hallo Testmama,

      das hatte ich nicht mehr auf dem Schirm, dass Du ja familienbezogene Gehaltsbestandteile bekommst.
      Ja, unbedingt Familienkasse + Deine Gehaltsstelle informieren über den Ausbildungsabbruch dergestalt, dass nach Deiner Kenntnis das Kind (wann) abgebrochen hat und Du - zumindest, was Kindergeld betrifft - die Kindergeldkasse auffordert, sich zur Klärung an Vater und Kind zu wenden.
      Die werden Dich sicher nicht über den Ausgang des Verfahrens informieren.
      Aber Deine Gehaltsstelle wird nachfragen (ab wann von Dir ggf. zuzückzufordern ist).
      Du kannst aber (falls Du wieder unterhaltspflichtig bist/wirst) bei der Familienkasse nachfragen, ob bzw. an wen Kindergeld ausgezahlt wird und dann wieder Gehaltsbestandteile beantragen.
      Ich würde das, weil es Kindergeld nur noch für 6 Monate rückwirkend gibt, dann ggf. alle halbe Jahre beantragen/nachfragen.

      Gruß Tanja
      bekennender Fan von 'extra 3'
      aber nur ohne Bart!
    • hallo,

      sprich mal mit deiner Gehaltsstufe, ob du ggf. Die nächsten Monate die kinderzuschlagsanteile erst einmal nicht bekommst dies aber ggf. Nachgezahlt wird. Ansonsten zurücklegen.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo AnnaSophie,

      danke für den Tip. Nach Rücksprache mit meiner Familienkasse greifen die auf die Daten der Agentur zurück und fordern dann evtl., falls keine Weiterzahlung Kindergeld erfolgt, gleich zurück. Ich leg mir jetzt was zur Seite. Nachdem die Bezüge ja immer im Voraus für den kommenden Monat gezahlt werden, hatte mich vor 3 Jahren dieser Schock ereilt, da musste ich auch zusätzlich noch das Kindergeld zurückzahlen, das waren auf einen Schlag dann (550 € + Unterhalt 395 €) knapp 1000,00 €.
      Gruß
      Testmama

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    • TanjaW9 wrote:

      Die werden Dich sicher nicht über den Ausgang des Verfahrens informieren.
      Als Antwort kam:
      Vielen Dank, für die Mitteilung.
      Da vorliegend keine Zustimmung der kindergeldberechtigtenPerson zur Offenbarung geschützter Angaben vorliegt und auch keine anderweitigeBefugnis zur Offenbarung ersichtlich ist, wird um Verständnis gebeten, dass ausGründen des Steuergeheimnisses (§ 30 Abgabenordnung) keine einzelfallbezogenenAuskünfte erteilt werden können.


      Hab jetzt nochmal klargestellt, dass ich keine Auskünfte möchte, sondern nur eine Mitteilung über den Ausbildungsabbruch tätigen.

      Mein Kind hat dann gestern einmal mitgeteilt, dass eine neue Ausbildung ab September angestrebt ist. Da ist sie dann 18.
      Gruß
      Testmama

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    • Update. Nun kam gestern der Brief von meiner Familienkasse. Ich soll einen Nachweis über die Kindergeldfestsetzung ab Juni vorlegen. Kann ich ja nicht.
      Rückforderung kam keine, da Kind ja erst diesen Monat 18 wird. Also war die Auszahlung noch legitim.
      Da bin ich jetzt mal gespannt, wie es weiter geht und die Bundesagentur entscheidet, ob sie KG durchzahlen oder für die Zwischenzeit aussetzen.
      Gruß
      Testmama

      Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
      dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
      dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.
    • Guten Morgen Testmama,

      sogar im Monat der Volljährigkeit wird Kindergeld noch ohne die weiteren Voraussetzungen (Ausbildung, ausbildungssuchend, kein Arbeitsplatz...) ausgezahlt.
      Doof halt nur, wenn Dein Ex das nicht bezieht.
      Dann müsstest Du es (rückwirkend - geht nur bis zu 6 Monate vor Antragstellung) beantragen und die ggf. erfolgte Ablehnung der Familienkasse Deiner Gehaltsstelle vorlegen.
      Ob sich der Aufwand lohnen würde, kannst nur Du abschätzen.
      (Wenn Kind ankommt und wieder Unterhalt haben will, solltest Du es auf jeden Fall beantragen...)

      Gruß Tanja
      bekennender Fan von 'extra 3'
      aber nur ohne Bart!
    • Wenn ich es beantragen würde, wird dann von Seiten der Agentur das Kind angeschrieben, ob es zustimmt oder eine Abtretung an sich möchte? nehm ich doch an, oder?
      Aber dann ist wenigstens der Bezug geklärt.
      Gruß
      Testmama

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    • Hallo Testmama,

      Ich glaube, die schreiben den Elternteil an, bei dem das Kind wohnt.
      Regen sozusagen einen Antrag des vorrangig Berechtigten an.
      Du brauchst ja nur irgendwas für die Gehaltsstelle, weil es doch irgendwie heißt, dass der Familienzuschlag an den, der Kindergeld bezieht oder beziehen könnte, wenn kein (vorrangig) anderer Berechtigter es bezieht....(oder so ähnlich), geleistet wird.

      Wie das nun ganz konkret abläuft, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Versuch macht kluch ;) .
      Würde mich freuen, wenn Du mich diesbezüglich dann später mit Erfahrung füttern könntest...

      P.S. Du hast eine Nachricht...

      Gruß Tanja
      bekennender Fan von 'extra 3'
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