Die Sache mit dem Ausbildungsvertrag

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    • Guten Morgen Testmama,

      Kind wird dieses Jahr 18?
      Hat Dich der KV schon wieder zur höheren Unterhaltszahlung aufgefordert bzw. den Volkstreckungsverzicht widerrufen?
      Was macht das Kind denn jetzt?
      Es gibt ja inzwischen auch gerichtliche Entscheidungen, dass auch Minderjährigen fiktive Einkünfte zugerechnet werden können, wenn sie "nichts" tun (und keine Schulpflicht mehr besteht, bzw. Schule oder Ausbildung einfach abgebrochen wurden).
      Ansonsten solltest Du das Kind auffordern, sich entweder umgehend einen Job zu suchen oder sich bei der Jugendberufsagentur bzw. der Arge als Ausbildungsplatz- bzw. arbeitssuchend zu melden und Dir die entsprechenden Nachweise vorzulegen (über den Vater...)

      Alles doof. Das ist ja schon mit nicht entfremdeten Kindern keine leichte Sache.

      Gruß Tanja
    • Guten Morgen Tanja,

      Kind wird nächsten Monat 18. Es wurde zu nichts aufgefordert bisher und auch nichts widerrufen.
      Was macht das Kind? Sie treibt sich als Fotografin auf 5tklassigen Autorennen ihres Ex-Freundes rum und postet sonst nur Bilder von sich und ihrem Auto. Mehr weiß ich nicht, was sie macht.

      Mein Anwalt ist im Osterurlaub und nur eingeschränkt erreichbar.
      Gruß
      Testmama

      Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
      dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
      dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.
    • Hallo Testmama,

      vermutlich hast Du den April schon überwiesen und dabei würde ich es auch belassen. Für drn Mai würde ich den Dauerauftrag canceln und mich nach Rückkehr des Anwaltes aus dem Urlaub sofort in Verbindung setzen.
      Ich weiß ja nicht, wie der damalige Vollstreckungsverzicht aussah.
      Ab nächsten Monat wäre das Kind sowieso erst mal voll nachweispflichtig. Auch für seine Bedürftigkeit.
      Sichere alle Erkenntnisse, die Du über das Kind derzeit bekommen kannst durch z.B. Screenshots und dann soll der Anwalt später daraus was machen.
      Wenn sich das Kind nicht in Ausbildung befindet, sondern als Fotografin tätig ist, hat es keinen Anspruch auf Unterhalt.
      Auch nicht für den Zwischenzeitraum, bis sie möglicherweise eine neue/andere Ausbildungsstelle findet.

      Ich drück Dir die Daumen für einen guten Weg!
      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,
      ja, für den April habe ich den vereinbarten Ausbildungsunterhalt überwiesen. Der Dauerauftrag endet damit, für Mai habe ich eine einzelne Terminüberweisung mit dem spitz gerechneten Unterhalt bis zum Geburtstag.

      Der Vollstreckungsverzicht, war im Umfang erklärt, den verminderten Unterhalt durch Ausbildungsentgelt,wie von meinem Anwalt berechnet bis zum Ende des Titels (Vollendung 18Lj) zu akzeptieren. Natürlich gespickt mit Beleidigungen und Vorwürfen. Es wurde weder eine Neuberechnung zur geänderten DT gefordert, noch jetzt.

      Die letzten 10 Jahre haben mich gelehrt, alles zu sichern. Leider ist das so.
      Gruß
      Testmama

      Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
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    • Hallo Tanja,
      sollte ich die Kindergeldstelle informieren? Auch mein Kinderzuschlag bzw. der daran hängende Familienzuschlag ist ja auch wieder betroffen. Wie verhalte ich mich hier richtig?
      Gruß
      Testmama

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    • Hallo Testmama,

      das hatte ich nicht mehr auf dem Schirm, dass Du ja familienbezogene Gehaltsbestandteile bekommst.
      Ja, unbedingt Familienkasse + Deine Gehaltsstelle informieren über den Ausbildungsabbruch dergestalt, dass nach Deiner Kenntnis das Kind (wann) abgebrochen hat und Du - zumindest, was Kindergeld betrifft - die Kindergeldkasse auffordert, sich zur Klärung an Vater und Kind zu wenden.
      Die werden Dich sicher nicht über den Ausgang des Verfahrens informieren.
      Aber Deine Gehaltsstelle wird nachfragen (ab wann von Dir ggf. zuzückzufordern ist).
      Du kannst aber (falls Du wieder unterhaltspflichtig bist/wirst) bei der Familienkasse nachfragen, ob bzw. an wen Kindergeld ausgezahlt wird und dann wieder Gehaltsbestandteile beantragen.
      Ich würde das, weil es Kindergeld nur noch für 6 Monate rückwirkend gibt, dann ggf. alle halbe Jahre beantragen/nachfragen.

      Gruß Tanja
    • hallo,

      sprich mal mit deiner Gehaltsstufe, ob du ggf. Die nächsten Monate die kinderzuschlagsanteile erst einmal nicht bekommst dies aber ggf. Nachgezahlt wird. Ansonsten zurücklegen.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo AnnaSophie,

      danke für den Tip. Nach Rücksprache mit meiner Familienkasse greifen die auf die Daten der Agentur zurück und fordern dann evtl., falls keine Weiterzahlung Kindergeld erfolgt, gleich zurück. Ich leg mir jetzt was zur Seite. Nachdem die Bezüge ja immer im Voraus für den kommenden Monat gezahlt werden, hatte mich vor 3 Jahren dieser Schock ereilt, da musste ich auch zusätzlich noch das Kindergeld zurückzahlen, das waren auf einen Schlag dann (550 € + Unterhalt 395 €) knapp 1000,00 €.
      Gruß
      Testmama

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    • TanjaW9 schrieb:

      Die werden Dich sicher nicht über den Ausgang des Verfahrens informieren.
      Als Antwort kam:
      Vielen Dank, für die Mitteilung.
      Da vorliegend keine Zustimmung der kindergeldberechtigtenPerson zur Offenbarung geschützter Angaben vorliegt und auch keine anderweitigeBefugnis zur Offenbarung ersichtlich ist, wird um Verständnis gebeten, dass ausGründen des Steuergeheimnisses (§ 30 Abgabenordnung) keine einzelfallbezogenenAuskünfte erteilt werden können.


      Hab jetzt nochmal klargestellt, dass ich keine Auskünfte möchte, sondern nur eine Mitteilung über den Ausbildungsabbruch tätigen.

      Mein Kind hat dann gestern einmal mitgeteilt, dass eine neue Ausbildung ab September angestrebt ist. Da ist sie dann 18.
      Gruß
      Testmama

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    • Update. Nun kam gestern der Brief von meiner Familienkasse. Ich soll einen Nachweis über die Kindergeldfestsetzung ab Juni vorlegen. Kann ich ja nicht.
      Rückforderung kam keine, da Kind ja erst diesen Monat 18 wird. Also war die Auszahlung noch legitim.
      Da bin ich jetzt mal gespannt, wie es weiter geht und die Bundesagentur entscheidet, ob sie KG durchzahlen oder für die Zwischenzeit aussetzen.
      Gruß
      Testmama

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    • Guten Morgen Testmama,

      sogar im Monat der Volljährigkeit wird Kindergeld noch ohne die weiteren Voraussetzungen (Ausbildung, ausbildungssuchend, kein Arbeitsplatz...) ausgezahlt.
      Doof halt nur, wenn Dein Ex das nicht bezieht.
      Dann müsstest Du es (rückwirkend - geht nur bis zu 6 Monate vor Antragstellung) beantragen und die ggf. erfolgte Ablehnung der Familienkasse Deiner Gehaltsstelle vorlegen.
      Ob sich der Aufwand lohnen würde, kannst nur Du abschätzen.
      (Wenn Kind ankommt und wieder Unterhalt haben will, solltest Du es auf jeden Fall beantragen...)

      Gruß Tanja
    • Wenn ich es beantragen würde, wird dann von Seiten der Agentur das Kind angeschrieben, ob es zustimmt oder eine Abtretung an sich möchte? nehm ich doch an, oder?
      Aber dann ist wenigstens der Bezug geklärt.
      Gruß
      Testmama

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    • Hallo Testmama,

      Ich glaube, die schreiben den Elternteil an, bei dem das Kind wohnt.
      Regen sozusagen einen Antrag des vorrangig Berechtigten an.
      Du brauchst ja nur irgendwas für die Gehaltsstelle, weil es doch irgendwie heißt, dass der Familienzuschlag an den, der Kindergeld bezieht oder beziehen könnte, wenn kein (vorrangig) anderer Berechtigter es bezieht....(oder so ähnlich), geleistet wird.

      Wie das nun ganz konkret abläuft, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Versuch macht kluch ;) .
      Würde mich freuen, wenn Du mich diesbezüglich dann später mit Erfahrung füttern könntest...

      P.S. Du hast eine Nachricht...

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      Ich wollte nicht vergessen, das Ergebnis nachzuholen:
      Zunächst informierte ich die Familienkasse der Agentur über den Abbruch der Ausbildung vor dem 18ten Geburtstag. Die Kindergeldzahlung lief dann noch weiter für den Monat (Mai) in dem das Kind 18 wurde. Aufgrund meiner Meldung wurde ich von der Familienkasse des Bundes angeschrieben, ich solle Unterlagen über die weiteren Ausbildungspläne vorlegen, was ich natürlich nicht konnte und genau so beantwortete. Daraufhin wurde die Zahlung für Juni ausgesetzt und der Bezugsberechtigte angeschrieben, der dann den Antrag stellen musste und Nachweise zu erbringen hatte, was er wohl auch gemacht hat, da ich vor 2 Tagen die Mitteilung meiner Familienkasse erhielt, dass -nach interner Zugriffe auf die jeweiligen Daten- Kindergeld -durchgehend- bis Ende der 2ten Ausbildung genehmigt wurde und ich eine Nachzahlung für den Familienzuschlag mit der nächsten Bezügezahlung erhalte.

      Falls diese Ausbildung nicht wieder abgebrochen wird, wobei ich hierüber vmtl. keinerlei Infos seitens des Kindes bekommen werde, bin ich jetzt durch mit Unterhalt etc.
      Gruß
      Testmama

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      dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
      dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Testmama ()

    • Guten Morgen,

      ich muss mich nochmal melden. Die Familienkasse macht nochmal Zicken. Jetzt geht es um das Konkurrenzverhältnis.
      Nachdem ich im Juni mitgeteilt bekommen habe, dass mir der Familienzuschlag bis Ende der Ausbildung zusteht und ausbezahlt wird, wurde scheinbar zeitgleich der KV angeschrieben und um Auskunft gebeten über einen aktuellen Familienstatus. (Falls er mit einer Beamtin verheiratet ist, kann diese auf Antrag bei ihrer Familienkasse den Familienzuschlag für mein Kind erhalten...) Das hat er erfolgreich ignoriert und auch nicht auf eine Erinnerung des Amtes reagiert (wozu er ausdrücklich auch nicht verpflichtet ist). Mitte September kam dann das Amt auf mich zu, ich solle die Angaben nebst Unterschrift von ihm beibringen, andernfalls würde die Einstellung des Familienzuschlages folgen. Nachdem ich definitiv bei ihm nicht zu Kreuze kriechen werde um eine weitere Unterschrift, die vmtl. nur wieder über die Anwälte und Gericht laufen würde, hatte ich mich schon fast damit abgefunden, monatlich auf 130 € brutto zu verzichten.
      Nun habe ich aber gelesen, dass bei berechtigtem Interesse eine erweiterte Meldeauskunft nach § 45 BMG incl. Familienstatus und Angaben zum neuen Ehepartner beim Einwohnermeldeamt/Standesamt angefordert und erteilt werden kann. Hat das schon mal einer gemacht und welche Erfahrungen gibt es damit?
      Gruß
      Testmama

      Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
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    • Hallo Testmama,

      die erweiterte Auskunft würde Dich kein Stück weiterbringen.
      Da steht nämlich nichts über den Beschäftigtenstatus der Meldepflichtigen drin.
      Selbst wenn Du erfährst, dass der Ex ggf. wieder verheiratet ist, ist Dir dann ja nicht bekannt, ob er oder die Ehefrau im öffentlichen Dienst arbeitet oder von einem Arbeitgeber familienzuschlagähnliche Beträge erhält.

      Die nicht-auskunftswillige Ex meines Mannes konnte nur im Rahmen des Auskunftsverfahrens wegen des Unterhalts des volljährigen Kindes über 1605 i.V.m. 242 BGB über alle, mit der Unterhaltspflicht zusammen hängende Tatsachen, zur Auskunft verpflichtet werden.
      Bei meinem Mann war die Konstellation ähnlich wie bei Dir, nur dass die Ex kurz vorher von einem privaten AG in den öffentlichen Dienst gewechselt ist.
      Das hat sie auch nur mitgeteilt, weil das Einkommen so rund 1 Tsd Euro niedriger wurde (monatlich) - sonst hätte die nichts rausgerückt.

      Musst Du halt überlegen (oder nach Urteilen suchen), ob die Nichtauskunft des Ex tatsächlich zu Deinen Lasten geht (ich fürchte schon...)

      Gruß Tanja