Die Sache mit dem Ausbildungsvertrag

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    • Hallo TanjaW9

      Bin gespannt, wie das alles berechnet wird und ausgeht.
      Ich habe mal eine vorsichtige Berechnung angestrengt. Demnach müsste bei einem Bruttoazubigehalt von 800,00 € im ersten Lehrjahr ca. 650,00 € netto rauskommen (ohne Steuern dafür mit KV/PV/AF und RV-Beiträgen). Davon 100,00 Pauschale abgezogen und durch 2 geteilt, ergäbe einen anrechenbaren Betrag von 275,00 €, das von meinem Mindestunterhalt wiederum abgezogen werden würde, bliebe noch eine Zahlung von 148,50 € übrig. Sollte hiervon auch noch 150,00 Bonus abgezogen werden, hättest Du recht.

      Sobald ich Neuigkeiten habe, stelle ich die Berechnungen und Titel hier ein. Vielleicht nicht ganz uninteressant.
      Gruß
      Testmama

      Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
      dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
      dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.
    • Hallo Testmama,

      Du musst nur dran bleiben.
      Bei uns hat der gegn. Anwalt sogar im gerichtlichen Abänderungsverfahren die Abzugsfähigkeit des Kinderbonus vom Bedarf (nicht vom Unterhalt) des Kindes dauerhaft infrage gestellt.
      Selbst nach Benennung einschlägiger Urteile.
      Aber der Anwalt war ja auch so nicht ganz d... :S
      Der Richter hat sich vom aggressiven Auftreten des Anwaltes nicht einschüchtern lassen, ich vermute sogar, dass dem Kinde deswegen die Kosten hälftig auferlegt wurden....(das Verfahren zog sich aber auch fast 2 Jahre hin.... :S :S :S )

      Gruß Tanja
    • Hallo TanjaW9,

      es kam Antwort von meiner Anwältin, die nun in einen Schriftverkehr mit der Gegenseite eintreten wird.

      Zum Thema:Hälftige Anrechnung des Energie-Entlastungspaketes auf Unterhalt Minderjähriger (hier 300,00 € für Azubis mit Entgelt ab 01.09.2022) teilte sie mit:

      "Ob die Zahlung aus Energie-Entlastungspaket anteilig auf den Unterhalt anzurechnen ist, ist noch nicht endgültig geklärt. Jedenfalls anzurechnen ist die für Juli 2022 geplante Sonderzahlung an alle Kindergeldempfänger von EUR 100,00. Für Juli können Sie daher den Unterhalt um EUR 50,00 reduzieren."

      Ansonst hat sie 1:1 meine o.g. vorsichtige Berechnung bestätigt.
      Gruß
      Testmama

      Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
      dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Testmama ()

    • Hallo Testmama,

      ich hätte in meiner neugierigen Art nachgefragt, wer das denn zu entscheiden hat.
      Die Energiepreispauschale ist eine steuerpflichtige Leistung des Staates. Wenn zur Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens alle steuerpflichtigen und sogar steuerfreie Einnahmen herangezogen werden, warum sollte die Zahlung nicht den Bedarf mindern?
      Halt uns aber diesbezüglich auf dem Laufenden - ich würde auf Abzug bestehen, es muss ja sowieso neu tituliert werden...(und sogar Bufdis bekommen lt. FAQ - siehe meine vorherige Verlinkung - die EPP)

      Gruß Tanja
    • Update zum Thema.

      ich habe zum Thema Energiepreispauschale nachgehakt. Ergebnis, egal auf welcher Seite stellt es sich wohl so dar, dass es sowohl auf der Einkommens- wie auf der Bedarfsseite ge12telt wird. Also bei mir brutto 25,00 € mtl. mehr Einkommen( liegt aber außerhalb des Berechnungszeitraumes ?( ) beim Kind (wegen Ausbildung steuerfrei) 25,00 € netto weniger. Ist aber noch nicht in Sack und Tüten und wird bei der Berechnung für den Ausbildungsunterhaltes in den nächsten 4 Wochen (Frist bis 19.08.22) genau unter die Lupe genommen.

      Ansonst hab ich mitgeteilt bekommen, dass es 3 Arten der Umstellung des Unterhaltes mit Jugendamtsurkunde auf Ausbildungsunterhalt gibt.

      1. eine Einigung, wo eine Verzichtserklärung unterschrieben wird, dass aus dem Titel nicht vollstreckt wird für die letzten Monate bis 18
      2. bei Einigung, wo die alte Urkunde gegen eine neue ersetzt wird
      3. die Abänderungsklage falls es zu keiner Einigung kommt. Kostentragung aber dann nicht 50:50 sondern eher in Richtung, wer hat die Einigung verhindert.

      Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
      Gruß
      Testmama

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    • Testmama schrieb:

      die Abänderungsklage falls es zu keiner Einigung kommt. Kostentragung aber dann nicht 50:50 sondern eher in Richtung, wer hat die Einigung verhindert.
      Hallo Testmama,

      das würde ich so nicht unterschreiben. Bei uns war das (volljährige) Kind auch nicht willens und gab Anlass zur Abänderungsklage.
      Wir waren froh über die Kostenaufhebung (Tragung 50:50 Gericht und seinen Anwalt jeder selbst) - die Gegenseite hat getobt und ist - obwohl der Beschluss schon ein Geschenk des Richters ans Kind war, es hätte deutlich schlimmer ausgehen können - sogar in Beschwerde gegangen. Die es kurz darauf zurückgenommen hat - Kostentragung da: Auferlegung der Beschwerdekosten aufs Kind.

      Die Kostenentscheidung wird meiner Erfahrung nach oft nach Sympathien (oder eben Antipatien) getroffen.

      Versuch trotzdem, einen Vergleich außergerichtlich auszuhandeln. Schon das Nervenkostüm.

      Gruß Tanja
    • So,

      die Gegenseite hat alles rausgerechnet, was ihnen nicht passt, um auf einen möglichst hohen Ausbildungsunterhalt zu kommen. Sogar Abzüge, die in der letzten Berechnung akzeptiert wurden und nach denen der JA-Titel erstellt und nicht beanstandet worden ist. Mein Anwalt entgegnet nun mit Verwirkung. Weist mich aber auch darauf hin, falls der Titel in Form einer Vollstreckung zum Einsatz kommt, eine Vollstreckungsabwehrklage bei Gericht eingereicht werden müsse. Solange gelte aber mein Konto/Gehalt in der Höhe der Forderung als gepfändet. Zum anderen bestünde die Möglichkeit, schon jetzt einen Abänderungsantrag bei Gericht einzureichen, um der Gegenseite zuvor zu kommen. Es wird nun noch einmal ein Versuch unternommen, einen Vergleich zu erreichen, ich schätze aber, so gut, wie ich das Gespann aus Ex und seinem befreundeten Anwalt kenne, dass das nicht fruchtet. Das EEP wird auf meinen Wunsch hin, bedarfsmindernd einbezogen. Fortsetzung folgt.
      Gruß
      Testmama

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    • Die Gegenseite erteilt nicht nur nicht Ihr Einverständnis zum Vollstreckungsverzicht, nein, sie meldet sich gleich gar nicht zurück.
      Ein Abänderungsverfahren ist damit unvermeidbar. Ich bin gespannt, welche Winkelzüge da von der Gegenseite kommen. Auch bin ich etwas verwirrt, da ich immer wieder über die einseitig erstellte Jugendamtsurkunde lese, dass hier ja andere Regeln gelten.
      Gruß
      Testmama

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      dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
      dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.
    • Hallo Testmama,

      lief das alles über Deine Anwältin? Und wie viel ist die gesetzte Frist zur Rückäußerung schon überschritten?
      Ist natürlich doof, wenn Deine Anwältin jetzt gerichtlich Antrag auf Abänderung stellt (das sind ja doch oft ein-zwei Seiten Schriftsatz - formgebunden ;) ) und dann der KV nach Zustellung des Antrags an ihn der Abänderung sofort zustimmt.
      Was hälst Du denn davon, wenn Du einen VKH-Antrag mit konkreter (ausführlicher) Begründung ans Gericht schickst - das kannst Du selbst machen. Für VKH-Verfahren besteht keine Anwaltspflicht. Natürlich mit den rechtlichen Aspekten die Deine Anwältin Dir bereits mitgeteilt hatte.
      Wir haben es immer so gemacht, dass wir vorher den VKH-Antrag gestellt haben. Einerseits sieht man, welche Rechtsausfassung das Gericht vertritt (und kann notfalls noch seinen Antrag anpassen), andererseits sieht der Antragsgegner, dass man es durchaus ernst meint - der bekommt ja den VKH-Antrag zur freigelassenen Stellungnahme zugestellt.

      Bei uns hatte damals das volljährige Kind meines Mannes einfach überhaupt nicht reagiert und als das VKH-Verfahren abgeschlossen war, hat der erst später mandatierte Anwalt plötzlich Einsicht in die VKH-Akte beantragt... (am Anfang hat das Kind noch den Anwalt der Mutter "benutzt").
      Das war auch eine "lustige" Angelegenheit... :S

      Gruß Tanja
    • Hallo TanjaW9,

      ja, lief alles über die Anwälte, die Frist ist seit letztem Donnerstag überschritten. Es wird gerade die KÜ über die Rechtschutzversicherung abgefragt, daher aktuell keine VKH möglich.

      Meine Vermutung/innere Eingebung ist die, dass KV einfach viel zu faul und bequem ist, ein Vollstreckungsverfahren anzustrengen, aber das Bewusstsein, er könnte, geilt (entschuldige bitte meine Wortwahl, aber was anderes ist es einfach nicht) ihn und seinen RA-Freund auf. So bleibt das Damoklesschwert über mir derweil schweben. Also drängen sie mich ins Abänderungsverfahren, um hinterher sich selbst auf die Schulter zu klopfen und zu sagen, sie wollten ja nicht klagen, das ging ja von mir aus.... und da ich die letzten beiden Verfahren durch Lug und Betrug dererseits teuer bezahlen musste, habe ich jetzt wieder so eine Vorahnung...
      Gruß
      Testmama

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    • Moin Testmama,

      Du hast noch eine (bezahlbare) RS, die Familienrecht beinhaltet?
      Ansonsten kannst Du dennoch VKH-Antrag stellen, es sei denn, die Versicherung erklärt kurzfristig die komplette Übernahme.
      Auf dem VKH-Antrag musst Du sowieso angeben, ob Du eine RS hast.
      Hier geht es eher darum, auszuloten, wie das Gericht die Sache sieht.
      Aber vielleicht ist Deine Versicherung auch fix mit der Prüfung.

      Was der Vater denken oder fühlen könnte, versuch auszublenden.
      Ist schwer, weiß ich.
      Du wirst damit auch nicht mehr allzu lange zu kämpfen haben.
      Leider färbt derartiges Verhalten zum Teil auch auf die Kids ab. Könnte also sein, dass es nächstes Jahr nicht zwingend einfacher wird.

      Du schaffst das aber auch noch!
      Ich drück die Daumen.

      Gruß Tanja
    • Moin zurück,

      ja, zumindest ein Teil ist bereits zugesagt.
      Wie gesagt, deren Entscheidung wird aktuell abgewartet und der Antrag VKH ruht derweil, eben, weil ich es angeben muss und bei Nichtübernahme eine Ablehnung beilegen müsste.
      Ich verstehe, wie Du meinst. Ich warte gerade auf Nachricht, VKH kann dann noch eingereicht werden.

      Du sprichst mir aus der Seele...das Verhalten meines Kindes ist in den beiden Jahren so dermaßen umgepolt worden, dass es nicht wieder zu erkennen ist, völlige Gehirnwäsche, aber auch doch wieder, weil es ja vom KV bekannt ist. Traurig, aber das zu verarbeiten, dafür habe ich separat Hilfe.
      Gruß
      Testmama

      Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
      dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
      dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.
    • Guten Morgen Testmama,

      Testmama schrieb:

      Welche Aussicht auf Erfolg hätte der Unterhaltsgläubiger mit einer Vollstreckung bei fehlender Vorlage von Zeugnis und Ausbildungsvertrag
      Gute Aussichten auf Erfolg.Der Gerichtsvollzieher stand auch plötzlich bei meinem Chef im Büro, ich musste laut einem Vergleich einen rückwirkenden und zukünftigen Unterhalt von Summe ca. 1500€ zahlen, den zukünftigen habe ich sofort monatl. bezahlt, für den Rückständigen habe ich mir eigenmächtig eine Ratenzahlung eingerichtet.Ich hatte es zwar meiner Anwältin in Auftrag gegeben dies mit der Gegenseite abzusprechen, sie hat es aber nicht getan, war natürlich mein Fehler.Aber ein Gerichtsvollzieher, der unerwartet im Betrieb auftaucht, Hilfe, das war echt ein Schei...Gefühl.Wenn ein Titel da ist, oder ein Vergleich in vollstreckbarer Ausfertigung hast du schlechte Karten, das sollte erst abgeändert werden.Ich habe dann auch mit dem GV und dem gegnerischen Anwalt telefoniert und konnte die Vollstreckung unter sofortiger Zahlung noch abbiegen, allerdings hatte ich die Kosten der Vollstreckung zu tragen.

      Testmama schrieb:

      Es wird gerade die KÜ über die Rechtschutzversicherung abgefragt, daher aktuell keine VKH möglich.
      Eine Versicherung, die Deckung für Familienrecht gewährt? Das gibt es eigentlich nicht. Vielleicht wie Tanja sagt, sehr teuer. Ich wusste das meine RV nicht leistet, deshalb habe ich sie erst gar nicht in meinem VKH angegeben.Die Frage im VKH Antrag, könnten sie sich vermutlich sparen.In "unserem" RV Vertrag stand meine Ex als Versicherungsnehmerin drin, sie hat mich nach der Trennung kurzerhand aus dieser ausgeschließen lassen. Die Versicherung hatte mir gegenüber rechtlich nicht mal die Pflicht, mich auf meinen nicht mehr vorhandenen Rechtsschutz hinzuweisen, das habe ich durch Zufall bei einem Telefonat mit der Versicherung erfahren.

      Testmama schrieb:

      Du sprichst mir aus der Seele...das Verhalten meines Kindes ist in den beiden Jahren so dermaßen umgepolt worden, dass es nicht wieder zu erkennen ist, völlige Gehirnwäsche, aber auch doch wieder, weil es ja vom KV bekannt ist. Traurig, aber das zu verarbeiten, dafür habe ich separat Hilfe.
      Das tut mir Leid für dich,das ist bei meinem Kind auch so (16 Jahre). Ich wohne sogar noch mit Ihm unter einem Dach, er schläft neben mir im Zimmer und ich zahle vollen Unterhalt weil er sich nur noch von der Mutter "Betreuen lässt" und den Kontakt mit mir bis auf das Minimum reduziert hat.(Kommt nur wenn das Wlan nicht geht!)Früher haben wir gemeinsam viel gemacht habe auch für uns gekocht, will er alles nicht mehr, hat die Mutter "gut hinbekommen"!

      Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass mit dem reifer werden der Kids auch ein umdenken und eine objektivere Ansichtsweise entstehen kann, mit der Folge wieder guten Kontakt zu bekommen.Ich denke der richtige Weg ist, dem Kind regelmäßige gemeinsame Aktivitäten oder Hilfe anzubieten, den Kontakt aufrecht zu erhalten, auch wenn nichts zurück kommt.Ich liebe mein Kind, daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Du schreibst, das du für die Verarbeitung separat Hilfe bekommst, hier unter gleichgesinnten zu schreiben, hilft auch sehr!

      An dieser Stelle vielen Dank, vor allem an Tanja und clint und alle anderen, die sich hier unermüdlich, geduldig den Fragen von allen Hilfesuchenden ehrenamtlich stellen. Als relativ neuer im Forum frage ich mich, was wäre das Forum ohne Euch?

      Ich hoffe ich bin nicht zu sehr vom Thema abgekommen.

      LG Theo
    • Hallo Theo und Danke, dass Du meinen Beitrag liest,

      meine Frage zu den Chancen ist schon überholt. Das, was Du erlebt hast, darf auf keinen Fall passieren.

      Theo schrieb:

      Eine Versicherung, die Deckung für Familienrecht gewährt? Das gibt es eigentlich nicht
      Hier muss ich deutlich widersprechen, es gibt sie und ich habe eine (teuer ist immer Ansichtssache) und auch eine schriftliche Kostenzusage für einen Teilbetrag. Auch habe ich bereits aus einem anderen Verfahren mit dem KV eine PKH (nein, keine VKH) laufen, deshalb weiß ich um die Beantragung. Die Gefahr, einer Falschaussage, wenn auf den Kontoauszügen die Abbuchung eine RS-Versicherung ersichtlich ist, wäre mir zu heiß.

      Hier suche ich Hilfe von Leuten, die ihre Erfahrungen bereits hinter sich haben und sich in den ganzen Wirren und möglichen Fallstricken besser zurecht finden als ich. Ich bin zwar mit Paragrafen gut vertraut, aber da das Familienrecht eine derart komplexe Geschichte ist, ist es gut aus den Ratschlägen schöpfen zu können.
      Gruß
      Testmama

      Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
      dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
      dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.
    • Ha, die Gegenseite hat sich gerade gemeldet. "eine Vollstreckung ist derzeit nicht beabsichtigt, sie denken, dass sich die Sache ohne weitere Verfahren lösen lässt".
      Gruß
      Testmama

      Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
      dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
      dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.
    • Hallo ihr beiden,

      erstmal danke Theo für die Anerkennung.

      Zum eigentlichen Thema: ich gebe die RS auch auf dem VKH-Antrag an, mit Hinweis, dass Leistungsausschluss für...
      Kann man ja auch auf einem Extrablatt anführen.
      Ich denke trotzdem, dass die Vkh/Pkh nicht abgelehnt werden dürfte, wenn man eine RS aus der man für nun genau diesen Rechtsstreit (Art) keine Leistung erhalten würde, nicht angibt.
      Und auch nicht später wegen Falschangabe widerrufen werden.
      Aber das führt vielleicht zu weit wenn wir jetzt noch die VKH/PKH Gewährung/Aufhebung hier abhandeln wollten...

      Ansonsten dauert das mitunter je nach Kind, bis es (unter Umständen) die Reife entwickelt, sich dem entfremdeten/ausgegrenzten/schlecht gemachten Elternteil wieder annähern kann.

      @Testmama Du weißt aber schon, dass wir auch keine Juristen sind hier im Forum und nur unser erworbenes (oder "durchgemachtes") Wissen weitergeben können?
      Auch wenn es mitunter anders scheint, ich habe beruflich nichts mit Jura am Hut und käme auch nie auf den Gedanken, sowas noch zu studieren.
      Ich musste mich nur gezwungenermaßen damit beschäftigen um meinem Mann entsprechende Stütze sein zu können.
      Das was Du über den Kindsvater bei Dir schreibst, könnte ich nämlich über die Kindsmutter bei meinem Mann berichten.

      Naja, vielleicht hat das bei uns ja tatsächlich bald ein Ende.

      Bleib zuversichtlich!
      Gruß Tanja

      Nachtrag: Hoffen wir mal, dass das bei Dir nicht nur Hinhaltetaktik vom KV ist um wieder seine alten Berechnungen durchzudrücken.
    • Hallo TanjaW9

      TanjaW9 schrieb:

      Nachtrag: Hoffen wir mal, dass das bei Dir nicht nur Hinhaltetaktik vom KV ist um wieder seine alten Berechnungen durchzudrücken.
      Das vermute ich auch eher.

      TanjaW9 schrieb:

      Du weißt aber schon, dass wir auch keine Juristen sind hier im Forum und nur unser erworbenes (oder "durchgemachtes") Wissen weitergeben können
      Das ist mir bewusst.
      Gruß
      Testmama

      Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
      dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
      dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.