Unterhalt bis zur Armut?

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    • Unterhalt bis zur Armut?

      Hallo zusammen...

      ich stecke gerade in einer vermeintlich ausgewegslosen Situation und bräuchte mal euren Rat.
      Zu meiner Situation:
      Ich lebe in, man könnte sagen, einer toxischen Beziehung mit der KM
      Kindesmutter
      >M unserer beiden Töchter.
      Innerhalb der Ehe läuft es seid Jahren schon schlecht, viel Streitereien und gegenseitige Vorwürfe. Eigentlich haben beide festgestellt, dass wir einfach zu unterschiedlich und total gegensätzliche Charaktere sind.
      Obwohl es schon seid Jahren schlecht läuft haben wir geheiratet und zwei süße Töchter bekommen ( 2 und 7 Jahre alt) die beide über Alles lieben. Zusätzliche habe ich aus einer vorangegangen "Beziehung" einen Sohn 9 Jahre alt.
      Ich überlege sehr stark mich zu trennen, weil wir beide auf Dauer nicht funktionieren und nicht in der Lage sind den anderen glücklich zu machen. Die "KM sieht das ähnlich sagt aber sie liebe mich und wir müssen kämpfen. Sie wechselt zwischen Liebe und Herabwürdigung und Vorwürfen hin und her...
      Ich bin aber ziemlich am Ende meiner Kraft und empfinde nicht wirklich was für Sie, außer Mitleid.
      Spricht eigentlich alles für eine Trennung, nur weiß ich nicht wie ich das übers Herz bringen soll wenn ich an die Mädels denke...
      Zur finanziellen Situation
      ich: netto 4280..Berufspendler 250 einfache Fahrt 2x pro Woche,Hauskredit(beide im Grundbuch)1300,130 Hauskosten( Sparbuch der Hausgemeinschaft für Dach usw.)300 pendlerunterkunft vom Arbeitgeber bezahlt, Autokredite( für mich und für km), 150 private Rentenversicherung, 250 Rechtsschutz,Hausrat,Rechtsschutz, Unfallversicherung usw...468 Unterhalt für Kind aus erster Beziehung..2 gem. Kinder 1 Jahr und 7 Jahr...
      KM und Kinder sollen im gemeinsamen Haus wohnen bleiben..
      km: 1300 netto derzeit Mutterschutz
      ca.50 Rentenversicherung 30 Zahnzusatzversicherung,

      Erschwerend kommt jetzt hinzu, dass ich auf Grund einer Auslandsarbeitsstelle für drei Jahre mca 2000 Euro mehr bekomme, als Aufwandsentschädigung..
      Jetzt hab ich Angst das darauf der Unterhalt berechnet und tituliert wird, da aber zeitlich befristet weiss ich nicht wie ich in drei Jahren diesen Titel bedienen soll,
      Wie kann, muss das dann geändert werden auf Normalniveau???
      Könnte mir jemand ein Ratschlag geben wie am Besten damit umzugehen ist?Ich würde bei einer Trennung weiterhin das Haus bezahlen und sie mit den Kindern darin wohnen lassen, was würde mir zum Leben erfahrungsgemäß bleiben, gibt es vlt Wege sich zu einigen das auch ich meinen Kindern noch was bieten kann?
      Oder soll ich der Kinder wegen weitermachen und, im wahrsten Sinne durchhalten??
      Vielen Dank im Voraus...
      PS..kennt jemand von euch ein guten online Unterhaltsrechner der zumindest ansatzweise realistische Zahlen liefert..ich weiss das es immer Einzelfallentscheidungen sind , aber zumindest näherungsweise.
      Vielen Dank im Voraus
    • hallo,

      die Mutter hat Anspruch auf Unterhalt für sich bis zum 3. Geburtstag des jüngsten Kindes.

      würdet ihr euch jetzt trennen, dann wäre ab nächsten Jahr die Steuerklasse 1 für dich maßgebend. Also deutlich weniger netto.
      Und die Wohnung des Arbeitgebers ist Geldwerten Vorteil, damit erhöht sich dein Einkommen um 300€.

      dass die Mutter mit den Kids im Haus bleiben kann, das wird nicht funktionieren, wenn sie nur das netto verdient, was der Kredit beträgt. Wovon soll die mit den Kids leben und wer kommt ggf. für Reparaturen auf. Und wenn du dann zurückfällst auf 2.4 netto, was bei Steuerklasse 1 noch deutlich weniger ist. Dann ist dann auch schon alles ziemlich eng.

      wann wird das jüngste Kind 3?

      vermutlich wäre es jetzt sinnvoll ruhig zu bleiben und den 3, Geburtstag abzuwarten und dafür zu sorgen, dass die Mutter wieder anfängt zu arbeiten.


      Du bist dann für 3 Kinder Unterhaltspflichtig und ggf. Für die Mutter. Da es sich um eine Ehe handelt, kann es sein, dass man nicht von ihr erwartet sofort wieder 100% zu arbeiten.

      Damit dürfte von ca. 200€ netto für dich nur der selbstbehalt bleiben, ggf. Wirst du sogar zum mangelfall, wenn du allen Kids Unterhalt zu zahlen hast.

      Falls du es mit der Trennung wirklich angehen willst, solltet ihr vielleicht versuchen dass über eine trennungsberatung zu lösen und die Themen Haus etc. Realistisch und vernünftig zu klären. Denn die 7 jährige hat Anspruch auf die gleiche unterhaltshöhe wie der 9jährige.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • AnnaSophie, danke fuer die Antwort..

      ich habe jetzt Steuerklasse 4 und denke damit wird der Unterschied zu Steuerklasse nicht zu hoch, oder? Dizei e 4380 ist der Betrag ohne Auslandszuschlag..mit Zuschlag derzeit 6400..aber ahlt nur fuer drei Jahre..
      Den Hauskredit wollte ich zahlen plus Unterhalt fuer die beiden Maedles....Sie geht ab September wieder arbeiten 30Std fuer ca 1500 netto
    • Warum willst du ihr das Haus finanzieren?
      Wem soll es dann letztendlich gehören?
      Besser ist, wenn es einer ganz übernimmt, aber das ist finanziell in den seltensten Fällen möglich.
      Bei der Mutter würde der Wohnwert angerechnet.

      Ich würde mir frühzeitig einen Anwalt suchen und mich von ihm beraten und vertreten lassen.

      Den Unterhalt solltest du bei dem Gehalt locker hinbekommen.
      Am Kindesunterhalt kann man nichts ändern, beim nachehelichen Unterhalt schon eher.
      Daher: Anwalt! Auch, um die Sache mit dem Haus nicht zu verschleppen.
      Der Frau im Moment keine Zusagen machen.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Hallo faulman,
      auch ich halte es für unrealistisch, dass deine Frau finanziell in der Lage sein wird, das Haus zu finanzieren und dich für dein hälftiges Eigentum auszuzahlen.
      Es kann nicht darum gehen, was sie möglicherweise möchte, sondern welche faire und realistische Lösung es für das Haus gibt.
      Hier kann das Gespräch mit dem Kreditgeber hilfreich (und vermutlich ernüchternd) sein.
      Anders als Euklid bin ich der Meinung, dass ihr ohne "Hilfe" eines Anwalts eine Lösung zum Haus findet, denn sowohl eure finanzielle
      wie auch die Rechtslage ist bekannt und eindeutig.
      Noch ein Tipp: Nicht voreilig aus dem Haus ausziehen; erst klären, ob und wer von euch das Haus übernehmen möchte UND es finanzieren kann.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Moin,

      ich würde schleunigst sehen, dass mein Partner (im hiesigen Fall also die Partnerin) sich der eigenen emotionalen Probleme bewusst wird und eine Therapie beginnt.
      Und eine Paarberatung würde ich auch aufsuchen um dort verlässliche Regeln herauszuarbeiten (egal ob Trennung oder Zusammenbleiben).

      Da für die Haussache auf jeden Fall irgendwie und irgendwann ein Notar hinzugezogen werden muss, sollte eben doch schon Ausschau nach einem versierten im besten Fall guten Anwalt (und Mediator - diese Zusatzausbildung ist zumindest von Vorteil wenn man den anderen so fair behandeln möchte, wie man es für sich selbst wünscht) gehalten werden.
      Der kann dann die Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung ausarbeiten, die dann notariell beglaubigt werden muss.
      Wir haben mit diesem Weg gute Erfahrungen gemacht und haben nach über 10 Jahren Scheidung noch immer ein gutes Verhältnis zueinander.

      Gruß Tanja
    • Hey die Idee ist das Frau und Kinder weiterhin in ihrem Umfeld, Zuhause bleiben können, Ich bezahle anteilig Kredit weiter, bleibe als Miteigentümer und habe dann beim Hausverkauf 50% zurück...

      @Tanja
      Ist diese Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung dann rechtskräftig und kann diese variable gestalten werden??Mann hört immer das Trennungsunterhalt gezahlt werden muss und dies durch ein Gericht festgelegt werden muss...ist das so??Beneide dich und eurer Verhältnis, genauso wünsche ich mir das auch..hab aber meine Zweifel,das sie sich so verhalten kann...

      Welche Argumente kann ich meiner Frau geben die diese Vereinbarung schmackhaft machen??
    • hallo faulmann,

      wenn die Frau aber den Kredit hälftig nicht bedient, dann holt sich die Bank das Geld bei dir.

      zumal, falls du später irgendwann mal selbst wieder für dich ein Haus haben willst, der Kredit vom alten muss ja dann trotzdem weiter gezahlt werden. Ich würde das klar trennen. Und wenn sie das Haus nicht halten kann, dann ist das so.

      ich bin nach der Trennung mit den Kids auch ausgezogen und habe was in der Nähe gesucht. Den Kids ist das gar nicht so wichtig, wie man denkt.

      sophir
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Faulman,

      eine derartig notarielle Vereinbarung ist nicht "rechtskräftig". Das macht ja kein Gericht.
      Bei uns hat der Richter nur noch geschaut, ob der "ausgewogen" ist (wir haben den Versorgungsausgleich und gegenseitigen Unterhalt ausgeschlossen). Und dann war gut.
      Es soll wohl aber auch Richter geben, die derartige Ausschlüsse "kassieren".
      Deswegen sollte eben ein Anwalt das Ding ausformulieren und überprüfen...

      Keine Ahnung, ob Du Deiner Frau überhaupt irgend etwas schmackhaft machen kannst.
      Ich würde jedenfalls mein Augenmerk nicht auf das Halten des Hauses legen. Das knallt Dir (spätestens) in ein paar Jahren garantiert um die Ohren...

      @AnnaSophie meine Kinder waren da ganz anders. Für die war der Erhalt des Familienheims essentiell wichtig ("wenn sich schon alles andere ändert....").

      Gruß Tanja
    • @tanja bei uns stand das Haus erst ein Jahr und so lange haben wir auch nur als Familie darin gewohnt. Das ist dann vermutlich anders als wenn es länger genutzt wird. Dem alten Haus, im alten Bundesland, hat zumindest die kleine länger hinterher getrauert.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      vielen Dank fuer die Antworten...
      @TanjaW9
      Hab ich das richtig verstanden das solche Vereinbarungen wenn beide Seiten einverstanden sind im Scheidungsprozess an so "gekauft" werden können und kein Unterhaltstitel erarbeitet werden muss?

      Hab Mal ein Unterhaltsrechner genutzt und kam finanziell besser weg wenn ich Kredit allein zahle weil Die KM mit Wohnvorteil mir Unterhalt zahlen müsste... schon verrückt ich überweise ca 800Euro Kinderunterhalt zahle das Haus und sie muss mir 380 zurück überweisen...
      Insgesamt hätte ich ungefähr 1600 euro... was ist der Unterschied zwischen Mindesbehalt und angemessener Mindestbehalt??
      Dachte Mindestbehalt liegt bei 1180 für Erwerbstätige jetzt las ich hier im Forum schon andere Zahlen die höher liegen...

      Was macht dich so skeptisch bzgl des Hauses??

      Dank im Vorraus
    • Moin,

      Faulman ich würde Dir raten, wenn Du Dich mit den Gedanken der Trennung trägst, Dich vorher anwaltlich beraten zu lassen!
      Jeder Fall ist anders.
      Auf Trennungsunterhalt (das ist was anderes als Ehegattenunterhalt!) kann nicht verzichtet werden.
      Was man dann im Innenverhältnis wie handhabt, kann man durchaus in den Vertrag aufnehmen. Der Notar muss nur belehren, dass das eben nur im Innenverhältnis gilt.
      Und trotzdem könnte die Ex dann vor Gericht eine Benachteiligung ins Feld führen. Schon aus diesem Grunde - wenn schon innerhalb der Ehe "toxische" Verhaltensweisen zum Zuge kommen - denke ich, dass bei Euch so ein Verhältnis wie ich es mit dem Ex habe, nicht möglich sein wird.
      Das gleiche gilt für die Hausgeschichte.
      Viele sind da blauäugig rangegangen und mussten dann feststellen, dass sie es eben doch nicht stemmen können (Du brauchst auch noch bezahlbaren und für den Umgang mit den Kindern angemessenen großen Wohnraum).

      Und was Deine Berechnungen angeht, keine Ahnung, ob Du die richtigen Werte zugrunde gelegt hast.
      Die Mutter von Kindern unter 3 Jahren muss nicht arbeiten, so dass ein Teil des Lohnes vermutlich als überobligatorisch angesehen wird.

      Und bei all dem solltest Du noch berücksichtigen, dass all Deine Gedankenmodelle nicht tragfähig sind, wenn die andere Seite nicht mindestens ein wenig mitspielt.

      Gruß Tanja
    • Guten Morgen Tanya..

      Danke für die ausführlichen Antworten.. Hab schon mal einen Anwaltstermin gehabt und der hatte berechnet das mir ca 1800 Euro bleiben.. bei online Unterhaltsrechnern kam niedrige Zahlen raus...

      Hoffe ja das beide Seiten sich einigen können, da auch ihr wichtig scheint das Kinder weiterhin ihren Vater haben...wie es dann kommt weiß ich nicht weil ihre Familie großen Einfluss ausübt und die mich richtig aussaugen wollen...

      Verstehe ich dich richtig das es einen Unterschied zwischen Mindestbehalt und angemessener Selbstbehalt gibt...??

      Dank im Vorraus
    • faulman schrieb:



      Verstehe ich dich richtig das es einen Unterschied zwischen Mindestbehalt und angemessener Selbstbehalt gibt...??

      Dank im Vorraus
      Hallo faulman,

      ich verstehe nicht, wieso Du aufgrund meiner Beiträge in Deinem Thema diese Nachfrage stellst.
      Ich habe nichts über Selbstbehalte hier geschrieben. Woraus Du dann Dein "Verständnis" meiner Worte ableitest, ist mir rätselhaft.
      Wenn Dich das Thema Selbstbehalt interessiert, schlage ich vor, Du wirfst einen Blick in die Düsseldorfer Tabelle (Kinder: A - 5 und Ehegatten: B) oder in die Leitlinien Deines OLG (meist bei Punkt 21).

      Gruß Tanja