Behält das Kind/Student den Anspruch auf das festgelegte Unterhalt im neuen Studium, wenn das erste Studium abgebrochen wurde und ein Semester ausgesetzt wird und danach erst weiterstudiert wird.
-Erste Studium Beginn Oktober 2020 danach im Februar 2021 abgebrochen
-Dann FSJ für 2 Monate abgebrochen, danach gejopbt.
-Im Oktober 2021 Beginn mit einem neuen Studium.
Kann der Vater eine neue Unterhaltberechnung einfordern?
-Erste Studium Beginn Oktober 2020 danach im Februar 2021 abgebrochen
-Dann FSJ für 2 Monate abgebrochen, danach gejopbt.
-Im Oktober 2021 Beginn mit einem neuen Studium.
Kann der Vater eine neue Unterhaltberechnung einfordern?