Student Unterhaltzahlung

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    • Student Unterhaltzahlung

      Behält das Kind/Student den Anspruch auf das festgelegte Unterhalt im neuen Studium, wenn das erste Studium abgebrochen wurde und ein Semester ausgesetzt wird und danach erst weiterstudiert wird.
      -Erste Studium Beginn Oktober 2020 danach im Februar 2021 abgebrochen
      -Dann FSJ für 2 Monate abgebrochen, danach gejopbt.
      -Im Oktober 2021 Beginn mit einem neuen Studium.

      Kann der Vater eine neue Unterhaltberechnung einfordern?
    • Hallo,

      die Eltern sind nur barunterhaltspflichtig wenn das erwachsene Kind studiert etc. Also hätte während der Zeit zwischen Studium und fsj sowie nach Abbruch des Studiums kein Unterhaltsanspruch bestanden.

      aber man kann sich umentscheiden für einen anderen Studiengang. Und dadurch erlischt nicht die Unterhaltspflicht. Aber eben erst mit Aufnahme des neuen Studiums besteht wieder Unterhaltsanspruch.

      und ja, natürlich haben beide Elternteile Anspruch auf die Berechnung des Unterhaltes.
      Kindergeld wird komplett angerechnet also auch ein Bafög-Zuschuss.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Danke für die schnelle Antwort.
      Kann man bei Veränderungen der eigenen wirtschaftliche Verhältnisse durch Krankheit die Änderung des Unterhalts anfordern so wie auch den Titel ändern lassen?
      Die Beurkundung ist aus den zurückliegenden vergangenen Jahren(Jahr 2014) und kann man diese ändern lassen?

      Tilo
    • Hallo Convertible,

      Deine Angaben sind etwas dürftig.
      Eigene wirtschaftliche Verhältnisse von wem?
      Als wer fragst Du hier? Falls als der Student: wie wäre es mit einem konstruktiven Gespräch mit den Eltern(teilen)?
      Falls als Vater: wenn die Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse dauerhafter Natur (länger als 6 Monate bestehend), kann man es zumindest versuchen.
      Aber auch für den Vater gilt: Kontaktaufnahmeversuch mit dem Studenten.
      Der Sohn wird doch sicherlich BAföG beantragt und der Vater dann entsprechend Unterlagen eingereicht haben?

      Gruß Tanja
      P.S. der Unterhaltstitel wurde bei Erreichen der Volljährigkeit gar nicht überprüft/angepasst?