Unterhalt Kind in Ausbildung, noch minderjährig, bald 18

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    • Unterhalt Kind in Ausbildung, noch minderjährig, bald 18

      Hallo liebe Mitstreiter,
      ich bin froh, dieses Forum gefunden zu haben.

      Unsere Situation:
      Ich zahle Unterhalt für meinen noch17 jährigen Sohn ( wird im Oktober 18). Der Unterhalt ist durch das Jugendamt unbefristet betitelt. ( Mangelfall: 78€.) Es sind keine Unterhaltsschulden offen.

      Er macht eine Ausbildung und bezieht netto ca. 600€.
      Könnte ich den Unterhalt jetzt anpassen lassen?
      Wie wäre die entsprechende Rechnung und der entsprechende Ablauf? Sprich hätte ich Aussicht auf Erfolg?

      Desweiteren wird er im Oktober volljährig. Dann erfolgt eh eine Neuberechnung.
      Wie läuft das ab? Dann muss ja das Kind seinen Anspruch geltend machen, da die Beistandschaft beim JA wegfällt.
      Wie verhält es sich dann mit dem bestehenden Unterhaltstitel? Der liegt momentan ja beim Vater ( Unterhaltsberechtigter). Wenn ich den Titel von meinem Sohn heraus verlange, wird sein Vater ihm den noch lange nicht geben. Welche Handhabe hab ich dann?

      Ich hoffe jemand von euch hat in dem ganzen Wirrwarr den Durchblick und kann mir etwas raten.

      Gruß Fine
    • Hallo,

      Bis zur Volljährigkeit wird vom Nettoeinkommen von junior wie folgt gerechnet: 600-100 € berufsbedingt Aufwendungen und das Ergebnis durch 2

      Ab Volljährigkeit sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig und es wird auch das komplette Kindergeld angerechnet.
      Und es gibt dann auch keine gesteigerte erwerbspflicht mehr.
      Damit dürfte kein Raum für Unterhalt sein.

      Was den Titel angeht. Du bittest junior um Herausgabe bzw. Um eine verzichtserklärung.

      Und junior vor seinem 18. Anschreiben und erklären, dass ab dem 18. Der Unterhalt neu berechnet werden muss, da dann beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind.

      Sophies
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,
      ich danke dir für deine Antwort.

      Wenn bei der Neuberechnung im Oktober herauskommt, dass ich keinen UH mehr zahlen muss ( wo ich von ausgehe) , könnte dann von dem noch bestehenden Titel trotzdem zwangsvollstreckt werden?

      Wie gesagt, mein Sohn wird die Urkunde von seinem Vater nicht ausgehändigt bekommen. Muss eine Verzichterklärung notariell oder ähnlich beglaubigt werden oder reicht da handschriftliches. Und selbst wenn ich die vollstreckbare Ausfertigung in den Händen habe, besteht doch der Titel vorm Gesetz immer noch, er wurde ja nicht gelöscht. Sehr ich das falsch?

      LG
    • Fine schrieb:

      Er macht eine Ausbildung und bezieht netto ca. 600€.
      Könnte ich den Unterhalt jetzt anpassen lassen?
      Wie wäre die entsprechende Rechnung und der entsprechende Ablauf? Sprich hätte ich Aussicht auf Erfolg?
      Moin Fine,

      ich verstehe dich so, dass die Mangelfallberechnung incl. Titulierung durch Jugendamtsurkunde erfolgt ist, bevor Junior die Ausbildung begann. Dann hätte Junior schon ab Monat der ersten Ausbildungsvergütung keinen Unterhaltsanspruch mehr. Die Urkunde hätte dann herausverlangt werden können.

      Seit wann erhält er denn die Ausbildungsvergütung? Ist der Beistand nicht von sich aus auf dich zugekommen?
    • Es ist so, wie AnnaSophie geschrieben hat, da der Minderjährige eigenes Einkommen hat, das -nach Abzug des Ausbildungspauschbetrag von 100 €- hälftig den Elternteilen zuzurechnen ist. (Das Kindergeld wird vorher auch hälftig jedem Elternteil zugesprochen)
      Wie das mit dem rückwertigen Unterhalt ist, seit 08/2021 weiß sicher einer der Erfahrenen besser, ich hab nur mal gelesen, dass man den nicht zurückfordern kann. Aber dem JA melden würde ich das auf alle Fälle. Ich gehe schon davon aus, dass hier eine Titeländerung durch eigenes Einkommen des Kindes durchgeführt werden muss.
      Gruß
      Testmama

      Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
      dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
      dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.
    • Fine schrieb:

      Ja wir haben GSR und ich habe den Ausbildungsvertrag mit unterschrieben.
      In Kenntnis dieser Tatsache hätte ab Monat der ersten Zahlung der Azubivergütung eine Abänderung des Unterhaltsanspruchs (hier Verzicht auf Ansprüche aus der Urkunde) verlangt werden können. Der Beistand hätte das vermutlich ohne groß zu Murren mitgemacht und wohl auch den Titel (Jugendamtsurkunde) herausgegeben.

      Da offensichtlich jegliches Abänderungsbegehren unterblieben ist, gilt der bis heute zu viel gezahlte Unterhalt als verbraucht.

      Ich würde nun einfach mal den Beistand anrufen, auf die Einkommensverhältnisse hinweisen und freundlich die Abänderung (Verzicht auf Ansprüche aus der Urkunde) mit sofortiger Wirkung verlangen. Auch um Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung der Jugendamtsurkunde würde ich bitten. Mal sehen, wie Beistand auf solch einen telefonischen Abänderungswunsch reagiert. Notfalls wird das im Anschluss alles schriftlich gemacht.
    • hallo,

      soweit ich weiß beträgt der mindestunterhalt in der 3. Altersstufe 533 - hälftigem Kindergeld. Davon werden dann die 250€ Einkommen angerechnet. Damit bleibt für die themenstarterin immer noch ein zahlbetrag.
      Das ändert sich erst zum 18.
      Denn sie hat ja selbst geschrieben, dass sie ein mangelfall ist und weniger als 100€ Unterhalt zahlt.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Ich muss zu Hause gucken, ob ich die Berechnungen noch habe...

      Aber grob übern Daumen gepeilt:

      Im Durchschnitt 1550 netto
      1374 netto bereinigt
      - 1160 Selbstbehalt

      = 214 übrig .... Wird verteilt auf 3 Kinder... ( 11 Jährige, zum Zeitpunkt der letzten Berechnung noch unter 18 Jährige und halt der jetzt 17 Jährige).

      Zwischendurch kamen immer mal wieder Überprüfungen ohne Änderungen.

      LG
    • Ok, das wird dann bei dem Junior (17) wohl doch nicht auf Null gehen. :rolleyes: Insgesamt wirst du für die 3 Kinder auch nicht weniger als jetzt zahlen müssen, weil es ein Mangelfall ist und bleibt (auch bei nur noch 2 unterhaltsberechtigten Kindern). @AnnaSophie liegt da richtig mit dem Mindestunterhalt.

      Stellt sich die Frage, ob man vor Oktober überhaupt was anleiert...
    • Diese Rechnung versteh ich dann nicht...

      Meine Logik :

      Ich zahle jetzt 78€ (wenn bei der Neuberechnung der Große rausfallen würde, sprich nur noch für 2 Kids Unterhalt bestünde, wären es ca 100€ für den Junior) .
      Dieser hat ein bereinigtes Netto von 500€. Davon "entfallen" 250€ auf meine Rechnung (die Hälfte).

      Und ca. 100€-250€ ergibt keinen Unterhalt...

      Wo ist mein Denkfehler?
    • Fine schrieb:

      1374 netto bereinigt
      - 1160 Selbstbehalt


      = 214 übrig
      Hallo Fine,

      egal ob zwei oder drei unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden sind, bei dem genannten Einkommen liegt immer ein Mangelfall vor.

      Aufgrund der Azubivergütung von Junior muss nun eine komplett neue Mangelfallberechnung für alle gleichrangigen Kinder erfolgen. Wie das grundsätzlich funktioniert, müsste dir aus den vorangegangenen Berechnungen des Jugendamtes klar sein. Neu ist nur, dass sich der Einsatzbetrag bei Junior um die anrechenbaren Einkünfte von ca. 250 € reduziert und somit auch sein Anteil. Einsatzbetrag = Mindestunterhalt ./. hälftiges Kindergeld ./. ca. 250. Das gilt bis zu seiner Volljährigkeit.

      Schaue dir dazu bitte die Erläuterungen des Mangelfalls mit der Beispielberechnung in der aktuellen Düsseldorfer Tabelle oder in den Leitlinien des zuständigen OLG an.

      Aber egal welche Unterhaltsanteile für die Kinder sich durch die neue Mangelfallberechnung ergeben, in Summe sind von dir die o.g. 214 € (über den Daumen gepeilt) zu zahlen. Nämlich immer bereinigtes Netto ./. notwendiger Selbstbehalt.

      Eine etwas andere Betrachtung wäre theoretisch möglich, nämlich wenn der Vater entsprechend hohes Einkommen hätte. Hast du darüber vielleicht irgendwelche Informationen?