Hallo, ich suche HILFE:
Im Dezember 2016 habe ich mich von meinem Mann getrennt. Sämtliche Versuche einer gütigen Scheidung wurden von ihm blockiert. In unserer 12-jährigen, jeweils 2. Ehe, hatten wir aufgrund meiner Berufsausbildung ein erfolgreiches Unternehmen aufgebaut, leider auf seinen Namen als Einzelfirma. Die Scheidung erfolgte im Verbundverfahren. Den Scheidungsantrag stellte er im Januar 2018. Kurz danach erwarb er eine 2. Immobilie. Woher das Geld kam ist unklar, obwohl ich sehr gute Einblicke in die finanzielle und persönliche Situation der Firma und Privat hatte. Meine Hinweise hierzu haben meinen Rechtsanwalt nie interessiert. Aufgrund falscher Anschuldigungen, eines erstrangigen arbeitsrechtlichen Verfahrens (ich war bei ihm angestellt), ständiger Anträge auf Fristverlängerungen von Schriftsätzen, Verschiebung der Termine vor Gericht und dreifachem Wechsel des Anwaltes seinerseits fand der Termin zur Scheidung im Juni 2020 statt.
In einer langen Verhandlung einigte man sich auf die Werte der einzelnen Güter, unter anderem zur ersten Immobilie, wobei ich diesbezüglich mit der Wertermittlung seines Gutachters einverstanden war. Im nachfolgenden, schriftlichen Beschluss hatte die Richterin den in der Verhandlung festgelegten Wert aufgrund der aktuellen Marktsituation angehoben. Dagegen legte die Gegenseite Beschwerde beim OLG ein. mit einer schriftlichen Begründung, die Richterin habe sich einen Sachverstand angeeignet, den sie nicht habe, verwies das OLG Die Sache zurück an das Familiengericht mit der Auflage, gerichtliche bestimmte Sachverständige zur Ermittlung des Firmenwertes und der ersten Immobilie zu beauftragen. Die vorhandenen Gutachten (Firmen- und Immobilienwert) hatte jede Prozesspartei selbst erstellen lassen, wobei die Werte nicht weit auseinander lagen.
Trotz Verbundverfahren wurde die Ehe zum 5. Februar 2021 rechtskräftig geschieden, der Zugewinnausgleich vom Verbundverfahren abgetrennt. Heute weiß ich, dass mein Anwalt gegen diesem Beschluss hätte müssen Einspruch erheben. Schon allein wegen des Trennungsunterhaltes, nachehelicher Unterhalt steht mir wegen meiner Beschäftigung nicht zu.
Letzte Woche, also 1,5 Jahre später sind nun von ihm die letzten Unterlagen zur Ermittlung des Firmenwertes bei Gericht eingegangen. Hieraus geht hervor, dass mein Ex-Mann (nun 62 Jahre alt) die Firma zum 01.01.2021 an seine Tochter aus 1. Ehe verkauft hat. Durch Anforderung eines Grundbuchauszuges durch meinen Anwalt erfuhr ich heute, dass er die erste Immobilie (aus der mir der Zugewinn zusteht) ebenfalls seit 04.02.2021 an seine Tochter übertragen hat. Der Preis für beide Güter ist bisher unbekannt und auch wo das Geld hierfür verblieben ist.
Meinen Anwalt kann ich erst morgen telefonisch. Ausgenommen, dass der den Grundbuch- und Handelsregisterauszug angefordert und an mich weiter geleitet hat, habe ich noch keine Aussage zur weiteren Vorgehensweise erhalten. Mir fehlt auch zwischenzeitlich das Vertrauen in meinen Anwalt und die Richterin. Auf Rat eines ISUV-Anwaltes vor einem Jahr, sollte ich wegen des fortgeschrittenen Verfahrens nicht mehr wechseln. Auch dieser meinte, ich solle warten und das nun schon im 6. Jahr.....!
Mir ist bekannt, dass die Werte des Endvermögens zählen. Bisher ist kein Termin zur erneuten Feststellung des Zugewinns festgelegt. Was ist, wenn meine Ex bis dahin kein Vermögen mehr hat? Bargeld ist keins vorhanden und er ist seit 2021 für ein normales Gehalt bei seiner Tochter angestellt. Habe ich 20 Jahre für diesen Mann umsonst gearbeitet?
Wer kann mir helfen? War der Verkauf von Firma und Immobilie unmittelbar vor Rechtskraft der Scheidung überhaupt rechtlich in Ordnung? Welche Schritte sind nun schnellstens notwendig?
Ich bin für jeden Hinweis sehr dankbar.
Freundliche Grüße
Im Dezember 2016 habe ich mich von meinem Mann getrennt. Sämtliche Versuche einer gütigen Scheidung wurden von ihm blockiert. In unserer 12-jährigen, jeweils 2. Ehe, hatten wir aufgrund meiner Berufsausbildung ein erfolgreiches Unternehmen aufgebaut, leider auf seinen Namen als Einzelfirma. Die Scheidung erfolgte im Verbundverfahren. Den Scheidungsantrag stellte er im Januar 2018. Kurz danach erwarb er eine 2. Immobilie. Woher das Geld kam ist unklar, obwohl ich sehr gute Einblicke in die finanzielle und persönliche Situation der Firma und Privat hatte. Meine Hinweise hierzu haben meinen Rechtsanwalt nie interessiert. Aufgrund falscher Anschuldigungen, eines erstrangigen arbeitsrechtlichen Verfahrens (ich war bei ihm angestellt), ständiger Anträge auf Fristverlängerungen von Schriftsätzen, Verschiebung der Termine vor Gericht und dreifachem Wechsel des Anwaltes seinerseits fand der Termin zur Scheidung im Juni 2020 statt.
In einer langen Verhandlung einigte man sich auf die Werte der einzelnen Güter, unter anderem zur ersten Immobilie, wobei ich diesbezüglich mit der Wertermittlung seines Gutachters einverstanden war. Im nachfolgenden, schriftlichen Beschluss hatte die Richterin den in der Verhandlung festgelegten Wert aufgrund der aktuellen Marktsituation angehoben. Dagegen legte die Gegenseite Beschwerde beim OLG ein. mit einer schriftlichen Begründung, die Richterin habe sich einen Sachverstand angeeignet, den sie nicht habe, verwies das OLG Die Sache zurück an das Familiengericht mit der Auflage, gerichtliche bestimmte Sachverständige zur Ermittlung des Firmenwertes und der ersten Immobilie zu beauftragen. Die vorhandenen Gutachten (Firmen- und Immobilienwert) hatte jede Prozesspartei selbst erstellen lassen, wobei die Werte nicht weit auseinander lagen.
Trotz Verbundverfahren wurde die Ehe zum 5. Februar 2021 rechtskräftig geschieden, der Zugewinnausgleich vom Verbundverfahren abgetrennt. Heute weiß ich, dass mein Anwalt gegen diesem Beschluss hätte müssen Einspruch erheben. Schon allein wegen des Trennungsunterhaltes, nachehelicher Unterhalt steht mir wegen meiner Beschäftigung nicht zu.
Letzte Woche, also 1,5 Jahre später sind nun von ihm die letzten Unterlagen zur Ermittlung des Firmenwertes bei Gericht eingegangen. Hieraus geht hervor, dass mein Ex-Mann (nun 62 Jahre alt) die Firma zum 01.01.2021 an seine Tochter aus 1. Ehe verkauft hat. Durch Anforderung eines Grundbuchauszuges durch meinen Anwalt erfuhr ich heute, dass er die erste Immobilie (aus der mir der Zugewinn zusteht) ebenfalls seit 04.02.2021 an seine Tochter übertragen hat. Der Preis für beide Güter ist bisher unbekannt und auch wo das Geld hierfür verblieben ist.
Meinen Anwalt kann ich erst morgen telefonisch. Ausgenommen, dass der den Grundbuch- und Handelsregisterauszug angefordert und an mich weiter geleitet hat, habe ich noch keine Aussage zur weiteren Vorgehensweise erhalten. Mir fehlt auch zwischenzeitlich das Vertrauen in meinen Anwalt und die Richterin. Auf Rat eines ISUV-Anwaltes vor einem Jahr, sollte ich wegen des fortgeschrittenen Verfahrens nicht mehr wechseln. Auch dieser meinte, ich solle warten und das nun schon im 6. Jahr.....!
Mir ist bekannt, dass die Werte des Endvermögens zählen. Bisher ist kein Termin zur erneuten Feststellung des Zugewinns festgelegt. Was ist, wenn meine Ex bis dahin kein Vermögen mehr hat? Bargeld ist keins vorhanden und er ist seit 2021 für ein normales Gehalt bei seiner Tochter angestellt. Habe ich 20 Jahre für diesen Mann umsonst gearbeitet?
Wer kann mir helfen? War der Verkauf von Firma und Immobilie unmittelbar vor Rechtskraft der Scheidung überhaupt rechtlich in Ordnung? Welche Schritte sind nun schnellstens notwendig?
Ich bin für jeden Hinweis sehr dankbar.
Freundliche Grüße