Suche HILFE! Vermögen verschenkt

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    • Suche HILFE! Vermögen verschenkt

      Hallo, ich suche HILFE:

      Im Dezember 2016 habe ich mich von meinem Mann getrennt. Sämtliche Versuche einer gütigen Scheidung wurden von ihm blockiert. In unserer 12-jährigen, jeweils 2. Ehe, hatten wir aufgrund meiner Berufsausbildung ein erfolgreiches Unternehmen aufgebaut, leider auf seinen Namen als Einzelfirma. Die Scheidung erfolgte im Verbundverfahren. Den Scheidungsantrag stellte er im Januar 2018. Kurz danach erwarb er eine 2. Immobilie. Woher das Geld kam ist unklar, obwohl ich sehr gute Einblicke in die finanzielle und persönliche Situation der Firma und Privat hatte. Meine Hinweise hierzu haben meinen Rechtsanwalt nie interessiert. Aufgrund falscher Anschuldigungen, eines erstrangigen arbeitsrechtlichen Verfahrens (ich war bei ihm angestellt), ständiger Anträge auf Fristverlängerungen von Schriftsätzen, Verschiebung der Termine vor Gericht und dreifachem Wechsel des Anwaltes seinerseits fand der Termin zur Scheidung im Juni 2020 statt.

      In einer langen Verhandlung einigte man sich auf die Werte der einzelnen Güter, unter anderem zur ersten Immobilie, wobei ich diesbezüglich mit der Wertermittlung seines Gutachters einverstanden war. Im nachfolgenden, schriftlichen Beschluss hatte die Richterin den in der Verhandlung festgelegten Wert aufgrund der aktuellen Marktsituation angehoben. Dagegen legte die Gegenseite Beschwerde beim OLG ein. mit einer schriftlichen Begründung, die Richterin habe sich einen Sachverstand angeeignet, den sie nicht habe, verwies das OLG Die Sache zurück an das Familiengericht mit der Auflage, gerichtliche bestimmte Sachverständige zur Ermittlung des Firmenwertes und der ersten Immobilie zu beauftragen. Die vorhandenen Gutachten (Firmen- und Immobilienwert) hatte jede Prozesspartei selbst erstellen lassen, wobei die Werte nicht weit auseinander lagen.

      Trotz Verbundverfahren wurde die Ehe zum 5. Februar 2021 rechtskräftig geschieden, der Zugewinnausgleich vom Verbundverfahren abgetrennt. Heute weiß ich, dass mein Anwalt gegen diesem Beschluss hätte müssen Einspruch erheben. Schon allein wegen des Trennungsunterhaltes, nachehelicher Unterhalt steht mir wegen meiner Beschäftigung nicht zu.

      Letzte Woche, also 1,5 Jahre später sind nun von ihm die letzten Unterlagen zur Ermittlung des Firmenwertes bei Gericht eingegangen. Hieraus geht hervor, dass mein Ex-Mann (nun 62 Jahre alt) die Firma zum 01.01.2021 an seine Tochter aus 1. Ehe verkauft hat. Durch Anforderung eines Grundbuchauszuges durch meinen Anwalt erfuhr ich heute, dass er die erste Immobilie (aus der mir der Zugewinn zusteht) ebenfalls seit 04.02.2021 an seine Tochter übertragen hat. Der Preis für beide Güter ist bisher unbekannt und auch wo das Geld hierfür verblieben ist.

      Meinen Anwalt kann ich erst morgen telefonisch. Ausgenommen, dass der den Grundbuch- und Handelsregisterauszug angefordert und an mich weiter geleitet hat, habe ich noch keine Aussage zur weiteren Vorgehensweise erhalten. Mir fehlt auch zwischenzeitlich das Vertrauen in meinen Anwalt und die Richterin. Auf Rat eines ISUV-Anwaltes vor einem Jahr, sollte ich wegen des fortgeschrittenen Verfahrens nicht mehr wechseln. Auch dieser meinte, ich solle warten und das nun schon im 6. Jahr.....!

      Mir ist bekannt, dass die Werte des Endvermögens zählen. Bisher ist kein Termin zur erneuten Feststellung des Zugewinns festgelegt. Was ist, wenn meine Ex bis dahin kein Vermögen mehr hat? Bargeld ist keins vorhanden und er ist seit 2021 für ein normales Gehalt bei seiner Tochter angestellt. Habe ich 20 Jahre für diesen Mann umsonst gearbeitet?

      Wer kann mir helfen? War der Verkauf von Firma und Immobilie unmittelbar vor Rechtskraft der Scheidung überhaupt rechtlich in Ordnung? Welche Schritte sind nun schnellstens notwendig?

      Ich bin für jeden Hinweis sehr dankbar.

      Freundliche Grüße
    • Hallo Ulla64,

      Du hast auf Nichts ausdrücklich verzichtet?/zugestimmt?

      Die Scheidung war im Februar 2021. Der Zugewinn wurde von der Scheidung abgetrennt.

      Der Zugewinnausgleich hat eine Verjährungsfrist von 3 Jahren.Die Frist beginnt hier also zum 1.1.2022.

      Als Stichtag für das Endvermögen wird wohl die Zustellung des Scheidungantrages sein.

      Die Überschriebenen Immobilien, werden m.E. rückabgewickelt.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Hallo Edy, besten Dank für deine schnelle Antwort.

      Nein, ausgenommen Hausrat habe ich auf nichts verzichtet oder unterschrieben. Wir haben ganz normalen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Ich habe halt Angst, dass er behauptet, er habe kein Geld mehr, wenns soweit ist. Schließlich ist er 62. Die Firma und die Immobilie sind im wesentlichen sein Vermögen.

      Mein Joker wäre gewesen, die Firma zu übernehmen, falls er kein Geld hätte. Überwiegend habe ich die aufgebaut und verfüge über den entsprechenden Meistertitel.
    • Vor Gericht und auf hoher See....

      Trotzdem würde ich davon ausgehen, dass es sich, falls er Vermögen zu einem zu niedrigem Wert veräußert hat und zudem auch noch an seine Tochter, beide (!) schadenersatzpflichtig werden oder die Verträge angefochten werden können.

      Nach dem Anfechtungsgesetz können Rechtshandlungen eines Schuldners, die seine Gläubiger benachteiligen, angefochten werden, wenn ein Schuldner Rechtshandlungen in den letzten 10 Jahren vor der Anfechtung mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat, wenn der andere Teil zur Zeit der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte. Diese Kenntnis wird vermutet, wenn der Vertragspartner wusste, dass die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners drohte und dass die Handlung die Gläubiger benachteiligt. Die Frist verkürzt sich, wenn der Schuldner einem weiteren Schuldner Vorteile gewährt hat um seine Forderung zu befriedigen oder zu sichern. In diesem Fall sind aber nur die Rechtsgeschäfte anfechtbar, wenn die Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten ist. Bei Verträgen mit nahen Angehörigen, durch die Gläubiger unmittelbar benachteiligt werden, ist eine Anfechtung ausgeschlossen, wenn der Vertrag früher als 2 Jahre vor der Anfechtung geschlossen worden ist.

      Hier ist also Eile geboten und gleichzeitig wahrscheinlich sogar die genaue Kenntnisnahme zu beweisen.

      Ich würde hier sogar strafrechtliche Belange (Unterschlagung, Veruntreuung, Betrug) prüfen lassen. Gegen BEIDE(!)
    • Hallo Maccie,vielen Dank für die Antwort!!!

      Den Grundbuchauszug aus der hervor geht, dass die Immobilie seit 04.02.21 seiner Tochter gehört habe ich heute erhalten. Letzte Woche erhielt ich das Schreiben seiner Anwältin, wonach er die Firma ( im Trennungsjahr zur GmbH& Co KG umgewandelt) an die Tochter zum 01.01.21 übergeben hat. Dies wurde durch den Handelsregisterauszug von heute bestätigt. Vorher hatte ich von diesen Vorkommnissen keine Kenntnisse.

      Ich möchte halt meine Möglichkeiten wissen, falls mir mein Anwalt morgen keine plausiblen Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise macht. Bisher war ich auf seinen Rat hin immer geduldig und habe abgewartet auf die Dinge, die da kommen....

      Könnte man eigentlich von der Richterin Schadensersatz verlangen? Hätte sie den Wert der Immobilie nicht einfach höher gesetzt, wäre das ganze Verfahren bereits erledigt. Ich meine, falls gar nichts mehr geht....
    • Ulla64 schrieb:

      Bisher war ich auf seinen Rat hin immer geduldig und habe abgewartet auf die Dinge, die da kommen....
      Nicht so gut.
      Der, der handelt, ist immer in der besseren Position.

      Allerdings denke ich auch, dass das so nicht geht.
      Was dein Mann gemacht hat, nennt sich glaube ich "illoyale Vermögensverringerung".
      Dagegen muss dein Anwalt vorgehen und da werdet ihr auch gute Karten haben.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Hallo Ulla64,
      du wirst sicher informiert sein, dass es bei der Berechnung drei Stichtage gibt:
      - Vermögensstand am Hochzeitstag (Anfangsvermögen)
      - Vermögensstand am Trennungstag (Endvermögen 1)
      - Vermögensstand am Tag der Rechtshängigkeit der Scheidung (Endvermögen 2)

      Dies gilt für beide Eheleute.

      Wenn dein Ex-Ehemann z. B. die Firma oder andere Werte in der Trennungszeit (also bis zur Rechtshängigkeit der Scheidung) veräußert hat wird der Wert seines Endvermögens fiktiv, also einschl. der veräußerten Werte, berechnet.
      Wenn er erst nach der Scheidung - so lese ich deine Informationen - größere Werte (an die Tochter) übertragen hat, dann waren sie zum Stichtag "Rechtshängigkeit noch in seinem Endvermögen und unterliegen damit dem Zugewinnausgleich.

      Noch eine Anmerkung: Während der Ehezeit darf kein Ehepartner wesentliche Vermögenswerte (auch ihm alleine gehörende) ohne Einwilligung des anderen Ehepartners veräußern.

      ISUV hat zwei verständliche Ratgeber zum Zugewinnausgleich/Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Güterrechts. Ich empfehle sie dir; das Geld (7 Euro) ist sehr gut angelegt.

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Villa,

      besten Dank für deine Rückantwort. Mein Anwalt hat nun erst mal Arrestantrag für die mir bekannten Konten gestellt. Ich gehe nicht davon aus, dass dies viel nutzt. Die Ratgeber habe ich bestellt.

      Mein Ex möchte mich nicht leben lassen! Bereits vor meinem Auszug habe ich ihm einen sehr fairen Vorschlag zur Einigung gemacht (wollte 1/3 von dem, was mir rechtlich zusteht). Lachend war seine Antwort: Du bekommst nichts! Leider erscheint es mir immer mehr so, dass unsere Gesetzte es zulassen, dass diese Rechnung für ihn aufgeht.

      Übrigens: Ich habe ihn nicht wegen eines anderen Mannes verlassen. Dann könnte ich seine Reaktion vielleicht verstehen.