Berechnung Zugewinn Hauswerte / Wohnrechte

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    • Berechnung Zugewinn Hauswerte / Wohnrechte

      Hallo Ihr,

      ich bin im Scheidungs/ Zugewinnverfahren im Verbund und habe das Verkehrswert Gutachten welches vom Gericht bestellt wurde erhalten.

      Zuvor wurde im Antrag, der Zugewinn auf ca 180K gewertet ( aufgrund Schätzung / annahme meinerseits ), jetzt sind ja fakten da.
      Aber wie das ganze gegenüber gestellt werden müsste bei den ganzen Werten ist mir dann doch arg zu hoch.

      Gibt es hier wen der mir bei den Berechnungen behilflich sein kann um den Zugewinn halbwegs zu ermitteln ( bereite mich gerne vor und wüsste was ich erwarten könnte )?
      Ich würde die Werte und Daten ungern hier konkret öffentlich machen, vielleicht per PN ?

      Ich danke euch
      Lg
    • hallo,

      es muss doch eine. Anfangszeit bei Hauskauf/Eheschließung geben. Ist dieser irgendwo vermerkt bzw. Unstrittig? Dann den heutigen Wert nehmen und den Anfangswert davon abziehen. Dann die Schulden abziehen, die zu dem Zeitpunkt der heutigen Wertermittlung da waren und der Rest ist der Zugewinn für die Immobilie.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Ja aber da spielen Wohnrechte und Erbschaftssachen mit rein, vielleicht ist es auch einfacher als ich denke, aber das Gericht und die Gegenseite wollte ja nicht ohne Grund Werte von verschiedenen Stichtagen haben während der Ehezeit wo Wohnrechte abgekauft wurden. Die Werte habe ich alle.
      Ich weiß nur nicht welche Werte wie zu handhaben sind, Streng genommen war zum Anfang der Ehe 1/6 im Eigentum ( Hauswert:6) ( Anfangsvermögen?)

      Dann 4 Jahre später Haus überschrieben bekommen mit dann belasteten Wohnrechten da Eltern da weiter wohnten ( Wert irrelevant ? )

      Dann 7 Jahre später Abkauf dieser Wohnrechte aufgrund Streitereien zu Betrag x ( Laut Gutachten Wohnrecht deutlich mehr Wert ) ( Wert irrelevant ?)

      Dann nochmal 4 Jahre später Zustellung Scheidungsantrag und geltend machen von Zugewinn ( nur dieser Wert hier relevant ? )
      Abzüglich Kredit...
    • Meine Anwältin sollte ( mit mir besprochen ) zum Gutachten Stellung nehmen, das Gericht gab dazu beiden Seiten eine Frist auf.
      Meine Anwältin verlängerte diese Frist wohl ( schriftlich habe ich dazu nichts ). Nun ist es so, das diese Frist abgelaufen ist, eine weitere Einladung zur Mündlichen Verhandlung habe ich auch ( in ca 3 Wochen ) erhalten.
      Meine Anwältin reagiert seid Wochen weder auf meine Emails, noch auf telefonische Rückrufbitten welche ich mit der Kanzlei besprochen habe.
      Die Kanzlei sagt mir auch immer nur, sie lege es ihr vor, sie erinnere sie nochmals, sie habe die Akte mit nach Hause genommen.
      Ich habe Ihr nun eine letzte Frist bis morgen gegeben zu Antworten und das besprochene Schreiben anzufertigen.
      Danach würde ich direkt das Gericht anschreiben, mit der Bitte mir einen neuen Rechtsbeistand suchen zu dürfen und das die PKH auch dafür übernommen wird.

      Meint Ihr das hat überhaupt Aussicht auf Erfolg ? Ist nicht das erste mal das meine Anwältin nicht reagiert, letztes Jahr über 6 Monate nicht, erst mit Fristsetzung reagierte sie.
      Das sie hier nicht reagiert bzw. das besprochene Schreiben fertig macht wäre sicherlich zu meinem Nachteil...