Moin,
ich lese hier heute eine ganze Weile, habe aber leider keine Antwort auf meine Fragen gefunden, und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Mein Exmann hat für das Jahr 2019 Unterhalt 11. 898 € gezahlt und nun habe ich eine Nachzahlung zu leisten. Generell ist mir klar, dass ich Anspruch auf den Nachteilsausgleich habe und ich habe ja auch durch die Anlage U entsprechend zugestimmt und selbst bei meiner Steuererklärung angegeben.
Ich frage mich nur, wie man nun den Ausgleich berechnet. Laut Steuerprogramm hätte ich eigentlich ca. 1.000 € Rückerstattung bekommen vom Finanzamt, aber irgendwo muss man das doch berechnen können oder wie funktioniert das?
Habe schon den ganzen Tag gegoogelt, aber auch dort keine hilfreichen Texte gefunden.
Ich würde mich über eine Antwort freuen!
Viele Grüße aus dem Norden
ich lese hier heute eine ganze Weile, habe aber leider keine Antwort auf meine Fragen gefunden, und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Mein Exmann hat für das Jahr 2019 Unterhalt 11. 898 € gezahlt und nun habe ich eine Nachzahlung zu leisten. Generell ist mir klar, dass ich Anspruch auf den Nachteilsausgleich habe und ich habe ja auch durch die Anlage U entsprechend zugestimmt und selbst bei meiner Steuererklärung angegeben.
Ich frage mich nur, wie man nun den Ausgleich berechnet. Laut Steuerprogramm hätte ich eigentlich ca. 1.000 € Rückerstattung bekommen vom Finanzamt, aber irgendwo muss man das doch berechnen können oder wie funktioniert das?
Habe schon den ganzen Tag gegoogelt, aber auch dort keine hilfreichen Texte gefunden.
Ich würde mich über eine Antwort freuen!
Viele Grüße aus dem Norden
