Hallo allerseits,
ich bezahle Betreuungsunterhalt an die Kindesmutter (KM) sowie Kindesunterhalt an das bei ihr lebende zu 100% schwerbehinderte Kind mit Merkmal G, H.
Die Kindesmutter verdient p.a. weniger als der Grundfreibetrag (9744 Euro im Steuerjahr 2021).
Sie kann die o.g. Entlastungsbeträge aufgrund ihres geringen Einkommens nicht steuermindernd nutzen.
Ich weiß, dass sie diese Beträge auf mich übertragen kann.
Die Gretchenfrage: Kann ich diese in Anspruch nehmen, ohne ihre explizite Zustimmung/Einwilligung? (bzw. Kann ich die KM irgendwie nötigen, dass sie ihre Zustimmung erteilt?)
Die mir so entstehende Steuerentlastung, kommt wieder dem Kind zu Gute, da ich sie entsprechend investiere.
Danke EuchGrüße
Immer International
ich bezahle Betreuungsunterhalt an die Kindesmutter (KM) sowie Kindesunterhalt an das bei ihr lebende zu 100% schwerbehinderte Kind mit Merkmal G, H.
Die Kindesmutter verdient p.a. weniger als der Grundfreibetrag (9744 Euro im Steuerjahr 2021).
Sie kann die o.g. Entlastungsbeträge aufgrund ihres geringen Einkommens nicht steuermindernd nutzen.
Ich weiß, dass sie diese Beträge auf mich übertragen kann.
Die Gretchenfrage: Kann ich diese in Anspruch nehmen, ohne ihre explizite Zustimmung/Einwilligung? (bzw. Kann ich die KM irgendwie nötigen, dass sie ihre Zustimmung erteilt?)
Die mir so entstehende Steuerentlastung, kommt wieder dem Kind zu Gute, da ich sie entsprechend investiere.
Danke EuchGrüße
Immer International