Gekaufte Windeln (fürs Kind) steuerlich absetzbar?

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    • Gekaufte Windeln (fürs Kind) steuerlich absetzbar?

      Hallo zusammen,

      mein Sohn lebt bei Mama, ich bin der Zahl- und Umgangspapa.
      Neben Kindesunterhalt bezahle ich zusätzlich alle Windeln, die Junior benötigt. Das sind im Jahr rund 500 Euro Kosten.

      Kann ich diese in Anlage U als Sachleistungen geltend machen oder irgendwie andersweitig von der Steuer absetzen?

      Vielen Dank liebe Mitstreiter hier im Forum ;)
      Grüße
      Immer International :whistling:
    • Hallo HansImmer,

      die Kosten für die Windeln (?) sind eigentlich im Regelunterhalt enthalten.
      Außer es handelt sich um ein behindertes älteres Kind. Da übernimmt aber normalerweise die Pflegekasse die Kosten.
      Wenn nicht, kannst Du die Kosten auch nicht von der Steuer absetzen, da für derartige Aufwendungen dann ggf. der Behindertenpauschbetrag gewährt wird.
      Wenn das Kind nicht behindert ist, sind sämtliche Aufwendungen (bis auf ggf. Betreuungskosten und Schulgeld) steuerrechtlich mit dem gezahlten bzw. anrechenbaren Kindergeldanteil abgegolten.
      Auf die Anlage U gehören nur Unterhaltsleistungen an den/die Ex - keine Aufwendungen für die bedürftigen Kinder

      Gruß Tanja
    • Vielen Dank für Deine schnelle und ausführliche Antwort.
      Es fallen rund 22 Euro Zuzahlung an pro verordnetem, rezeptierten Windelpack.
      D.h. die Mama müsste eigentlich die Windelzuzahlungen über den gezahlten Kindesunterhalt finanzieren?

      P.S.: Giffey turnt noch immer fleißig in den obersten Politreihen umher, trotz der ganzen Skandale. Die haben keinen Anstand mehr heute, solche Leute.
    • Hallo HansImmer,

      man könnte ggf. die Ansicht vertreten, dass das Mehrbedarf wäre (das Kind ist also behindert).
      Mehrbedarf ist nach den Einkommensverhältnissen der Eltern zu quoteln.
      Wie verhält es sich denn mit dem Einkommen der KM. Hat sie selbst welches? Wie ist das mit den Behindertenfreibeträgen zwischen Euch Eltern?
      Wie lange zahlst Du schon dazu und hast Du mal überprüft, ob ein anderer Lieferant infrage käme?
      Ich bin erstaunt über die Zuzahlung und deren Höhe.
      Eine Bekannte von mir hat die gesamten Kosten von der Pflegekasse erstattet bekommen, das Kind brauchte aber nur länger, nicht dauerhaft Windeln.

      Je nachdem wie lange Du schon zahlst, könnte Gegenseite und auch Gericht schon von einer freiwilligen Übernahme ausgehen (gewöhnliche Übung).

      P.S. Giffey wurde von Kurt Krömer "trutschig" betitelt.
      Sagt schon eine Menge über die Berliner aus, wenn die sich so eine Bürgermeisterin gönnen :whistling:

      Gruß Tanja
    • Die Standard-0-8-15 Low Cost Windeln, welche die Pflegekasse kostenfrei stellt, taugen leider nichts, darum haben wir zuzahlungspflichtige gewählt.
      Freiwillige Übernahme geht i.O., solange diese Leistung zum Abzug gebracht wird, im Falle einer weiteren Kindesunterhaltsverhandlung, habe ich nicht dagegen.
    • HansImmer schrieb:

      Freiwillige Übernahme geht i.O., solange diese Leistung zum Abzug gebracht wird, im Falle einer weiteren Kindesunterhaltsverhandlung, habe ich nicht dagegen.
      Hallo HansImmer,

      das wird Dir aber keiner garantieren, dass die in Abzug gebracht werden.
      Wenn die Gegenseite und/oder das Gericht das als Mehrbedarf ansehen, könnte Gegenseite und/oder Gericht a) auf die Idee kommen, dass Du Dich freiwillig zur gesamten Übernahme bereit erklärt hattest (eben, weil Du es von Anfang an und schon x-Monate lang tatest) oder b) dass der Mehrbedarf nach Quote zu tragen wäre.

      Wenn Du die anderen Fragen nicht beantworten magst, kann man auch keine weiteren Möglichkeiten ausloten, ob Du die Kosten nicht doch noch geltend machen könntest.
      Wenn Du bereits - wie bei getrennten Eltern mit behinderten Kindern üblich - den halben BehindertenFB bekommst, sind die Kosten damit abgegolten.
      Da lohnt sich dann - insbesondere nach der Erhöhung der Behinderten-Freibeträge - auch keine Welle mehr deswegen.

      Nachtrag: vielleicht kannst Du die Zuzahlungen als außergewöhnliche Belastung angeben. Das lohnt sich aber meist nur, wenn Du noch andere agB hast, so dass Deine persönliche "Selbstbeteiligung" (=zumutbare Belastung) überschritten ist oder durch die Zuzahlung wird.

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja
      Kann Hansimmer diese Kosten nicht bei den Zuzahlungs Medikament absetzen, in dem Teil wo die Krankheitskosten abgesetzt werden? Ich würde es mal probieren, aber Gleichzeitg auch Kopie der Verordnung durch den Arzt mitschicken. Er muss doch bei der Steuerklärung wo er das Kind angiebt den GDB angeben, so vorhanden.

      LG Hugoleser
    • Moin Hugoleser,

      Hugoleser schrieb:

      Hallo Tanja
      Kann Hansimmer diese Kosten nicht bei den Zuzahlungs Medikament absetzen, in dem Teil wo die Krankheitskosten abgesetzt werden?
      ja. siehe mein Nachtrag:


      TanjaW9 schrieb:

      Nachtrag: vielleicht kannst Du die Zuzahlungen als außergewöhnliche Belastung angeben. Das lohnt sich aber meist nur, wenn Du noch andere agB hast, so dass Deine persönliche "Selbstbeteiligung" (=zumutbare Belastung) überschritten ist oder durch die Zuzahlung wird.

      Gruß Tanja
      wirkt sich aber eben nur aus, wenn die zumutbare Belastung (33 (3) EstG) überschritten ist.

      Gruß Tanja
    • Hallo HansImmer,

      vermutlich auch B?
      Die Merkzeichen und der Grad der Behinderung haben auf die Höhe der zumutbaren Belastung allerdings keinen Einfluss.
      Das weißt Du aber sicherlich schon selbst.
      Du kannst die Mutter des Kindes ja auch noch auf dem Pflegepauschbetrag verweisen.
      Außerdem gibt es ja nun eine Fahrtkostenpauschale für behinderte Personen und die Freibeträge wurden verdoppelt.
      Wenn Du keine weiteren agB's hast, wirst Du vermutlich auch keine weitere Steuerentlastung beanspruchen können.

      Gruß Tanja