Wann stelle ich den neuen Partner vor?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Wann stelle ich den neuen Partner vor?

      Hallo,

      ich bin seit ca. 2 Monaten geschieden. Den gemeinsamen Kindern haben wir schon vor über einem Jahr mitgeteilt das wir nicht mehr zusammen sind. Nun ist jemand in mein Leben getreten und ich bin am Überlegen wann der richtige Zeitpunkt ist um die Kinder dies zu sagen.

      Auf der einen Seiten gibt es viele Stimmen die sagen das ich warten soll, da mit dem Thema Geld und Haus nicht alles geklärt ist. Dann aber auch die Stimmen die sagen das ich den Kindern nichts verschweigen soll. Der Umgang, bzw. das vernünftige Klären mit dem ehemaligen Partner gestalte sich sehr schwierig. Da wird zusätzliches Feuer geschürt. Aber mein Schwerpunkt liegt bei den Kindern.

      Da mich das sehr beschäftigt wäre ich Hilfe dankbar wie ihr das seht.

      Wenn ich es hier richtig lese gibt es da auch Stolpersteine? Also wenn wir eventuell zusammen ziehen?

      down81
    • hallo,

      wenn du bzw. Ihr euch sicher seid, dann würde ich das den Kindern sagen bzw. Ggf. Einen gemeinsamen Ausflug ,suchen, um sich ungezwungen zu beschnuppern.

      wie alt sind die Kids?

      Solltet ihr zusammenziehen, kann die Mutter versuchen durch das zusammenkeben mit einem leistungsfähigen Partner dir eine Haushaltsersparnis anzudichten. Deswegen würde ich das erst einmal nicht planen.

      und ja, natürlich kann dies die Verhandlungen um Haus etc. Erschweren. Aber ganz ehrlich, das sollte kein Grund sein, dass den Kindern nicht zu sagen.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,
      das hier:

      AnnaSophie schrieb:

      Solltet ihr zusammenziehen, kann die Mutter versuchen durch das zusammenkeben mit einem leistungsfähigen Partner dir eine Haushaltsersparnis anzudichten. Deswegen würde ich das erst einmal nicht planen.
      sollte eigentlich nur relevant sein, wenn der Mindestunterhalt nicht gewährleistet ist...(sprich wenn die Leistungsfähigkeit des UET nicht gegeben ist).
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Kakadu59 schrieb:

      Hallo,
      das hier:

      AnnaSophie schrieb:

      Solltet ihr zusammenziehen, kann die Mutter versuchen durch das zusammenkeben mit einem leistungsfähigen Partner dir eine Haushaltsersparnis anzudichten. Deswegen würde ich das erst einmal nicht planen.
      sollte eigentlich nur relevant sein, wenn der Mindestunterhalt nicht gewährleistet ist...(sprich wenn die Leistungsfähigkeit des UET nicht gegeben ist).
      Hallo Kakadu,

      wie kommst Du darauf?
      Wenn down81 barunterhaltspflichtig ist, kann dann der Selbstbehalt herabgesetzt werden.

      Auch bei leistungsfähigen Elternteilen.

      @down81 ich finde, "dafür" gibt es kein Patentrezept.
      Je nach Charakter der Kinder kann, was bei einem funktioniert, beim anderen total in die Hose gehen.
      Auch das Alter der Kinder spielt eine erhebliche Rolle. Für mich persönlich käme ein Aufeinandertreffen beim ersten Mal nur in einer Umgebung infrage, in der man nicht aufeinander "hockt" - Spielplatz, Zoo, Park, Fussballplatz - am Besten eben mit Bewegung/Aktivität verbunden.

      Gruß Tanja
    • Hallo @TanjaW9,

      TanjaW9 schrieb:

      Auch bei leistungsfähigen Elternteilen.
      Das ist - zumindest für mich - neu. Und war in meiner ganzen - über 25 jährigen Unterhaltszahlungszeit nie (nicht mal ansatzweise) Thema.
      Auf welcher rechtlichen Grundlage soll denn sowas basieren?
      Hast Du da ggf. einen Beleg/ ein Urteil oder sowas?

      Fragende Grüße
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Kakadu59 schrieb:

      Hallo @TanjaW9,

      TanjaW9 schrieb:

      Auch bei leistungsfähigen Elternteilen.
      Das ist - zumindest für mich - neu. Und war in meiner ganzen - über 25 jährigen Unterhaltszahlungszeit nie (nicht mal ansatzweise) Thema.
      Hallo Kakadu,

      möglicherweise weil die Gegenseite (RA, JA oder KM/Kind)bei Deinem Fall das nicht thematisiert hat oder Du den tollen Fragebogen des JA (auch) nicht ausgefüllt hast.
      Du kannst davon ausgehen, dass die Gegenseite sowas eigentlich vorträgt, wenn es zu mehr Unterhalt führt.


      Kakadu59 schrieb:

      Auf welcher rechtlichen Grundlage soll denn sowas basieren?
      Hast Du da ggf. einen Beleg/ ein Urteil oder sowas?

      Fragende Grüße
      Ganz einfach: der eigene Unterhalt (abgebildet durch den SB) ist, soweit der neue "Mitbewohner" leistungsfähig ist, zum Teil durch gemeinsames Wirtschaften durch das Eintreten von Synergieeffekten gesichert, was eine Herabsetzung des SB zulässt. In der Regel um 10%. Ich glaube, beim OLG Brandenburg auch mal einen Beschluss mit 12,5 % gesehen zu haben.
      Klar gibts da auch Verschriftlichtes drüber.
      Z.B. im Viefhues zum 1603 BGB - RZ 425-431.1 ("Ersparnis durch gemeinsame Haushaltsführung (Synergieeffekt)") und "Höhe der Anrechnung" bis 436
      Ich kann jetzt nicht den Text dazu einfügen. Sind immerhin 13 Randziffern.
      Vielleicht kannst Du ja eine Idee davon entwickeln, wenn Du hier ab 21.5 auf der Hefam-Seite nachliest.
      Oder Du musst selbst suchen nach Haushaltsersparnis und Synergieeffekt.
      Bestimmt gibt es da auch was auf anderen (ggf. RA-)Seiten.

      Gruß Tanja
    • Hallo down81,
      ein neuer Partner/eine neue Partnerin erschwert häufig eine einvernehmliche Lösung noch ungeklärter Angelegenheiten.
      Wenn es die Kinder erfahren erfährt es auch der andere Elternteil.
      Wenn möglich würde ich die Information noch nicht weitergeben.

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo,

      TanjaW9 schrieb:

      Wenn down81 barunterhaltspflichtig ist, kann dann der Selbstbehalt herabgesetzt werden
      und

      TanjaW9 schrieb:

      was eine Herabsetzung des SB zulässt.
      warum sollte - bei gesichertem Mindestunterhalt gemäß DDT (und mehr) - durch den UET der Selbstbehalt gekürzt werden können?
      Deine Ausführungen würden ja bedeuten, dass auch bei Zahlung von (z.B.) 135% nach DDT (allein durch das Einkommen des UET) Synergieeffekte durch das Zusammenleben mit einem Partner/ Mann/ Frau NOCH mehr Einkommen "generiert" werden bzw. ins Spiel werden können, nur um noch mehr Kindesunterhalt erzielen zu können...(???)

      Zur Eingangsfrage,@down81:
      Die Antworten können sehr unterschiedlich ausfallen....
      Tatsächlich sind - so meine Erfahrungen - kleinere Kinder ziemlich unkompliziert in solchen Dingen. Meist ist es der/ die Partnerin, der/ die hier Probleme sieht (wo eigentlich keine sind) und/ oder heraufbeschwört (weil er/ sie meint die Kinder schützen zu müssen).
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo zurück

      Kakadu59 schrieb:

      Hallo,

      warum sollte - bei gesichertem Mindestunterhalt gemäß DDT (und mehr) - durch den UET der Selbstbehalt gekürzt werden können?Deine Ausführungen würden ja bedeuten, dass auch bei Zahlung von (z.B.) 135% nach DDT (allein durch das Einkommen des UET) Synergieeffekte durch das Zusammenleben mit einem Partner/ Mann/ Frau NOCH mehr Einkommen "generiert" werden bzw. ins Spiel werden können, nur um noch mehr Kindesunterhalt erzielen zu können...(???)

      das habe ich doch oben bereits erklärt.
      Dein 'Nachfragen' zeigt mir, dass Du weder in der Hefam-Seite nachgelesen, noch wie vorgeschlagen gegoogelt hast.
      Genau - (nämlich ggf. 1 Tabellensprung) bei Kürzung um 10% des Selbstbehaltes entweder 140, 116 oder 96 mehr für den Unterhalt zur Verfügung stehendes EK.
      Und das war es dann auch dazu von mir in diesem Thema - Du kannst für derartige Diskussionen gern ein neues Thema eröffnen.

      Gruß Tanja
    • Benutzer online 1

      1 Besucher