Also wir leben seit 2016 getrennt und ich mach begrenztes Realsplitting mit Anlage U.
Meine noch-nicht-Ex hat sich in den Kopf gesetzt, dass sie den Wohnvorteil und die erhaltenen Zahlungen aus dem Nachteilsausgleich nicht angeben muss und hat entsprechend nur einen kleinen Teil des Betrags angegeben, den ich geltend gemacht habe.
Dadurch hat sie viel weniger Steuer bezahlt und ich viele weniger Nachteilsausgleich bezahlt als richtig ist.
Ich habe ihr gesagt, dass das schiefgehen wird und ich weitere Nachteilsausgleichzahlungen für die bereits abgerechneten Jahre ablehne.
Jetzt ist das Finanzamt dabei die Jahre 2017-20 aufzurollen und sie haben mir heute bestätigt, dass bei mir alles in Ordung ist, aber meine noch-nicht-Ex nachzahlen muss.
1. Hat Sie den Anspruch auf weiteren Nachteilsausgleich für diese Jahre verwirkt?
2. Was mach ich mit den Jahren, die vor der Zustellung des Steuerbescheids und damit dem Ende der Zugewinngemeinschaft liegen? Mein Zugewinn (mit den erhaltenen Steuererstattung) wird ja halbiert, d.h. ich zahle wenn ich noch zahlen muss (siehe erste Frage) einen 100% Aufschlag!
Danke im voraus für alle Antworten!
Meine noch-nicht-Ex hat sich in den Kopf gesetzt, dass sie den Wohnvorteil und die erhaltenen Zahlungen aus dem Nachteilsausgleich nicht angeben muss und hat entsprechend nur einen kleinen Teil des Betrags angegeben, den ich geltend gemacht habe.
Dadurch hat sie viel weniger Steuer bezahlt und ich viele weniger Nachteilsausgleich bezahlt als richtig ist.
Ich habe ihr gesagt, dass das schiefgehen wird und ich weitere Nachteilsausgleichzahlungen für die bereits abgerechneten Jahre ablehne.
Jetzt ist das Finanzamt dabei die Jahre 2017-20 aufzurollen und sie haben mir heute bestätigt, dass bei mir alles in Ordung ist, aber meine noch-nicht-Ex nachzahlen muss.
1. Hat Sie den Anspruch auf weiteren Nachteilsausgleich für diese Jahre verwirkt?
2. Was mach ich mit den Jahren, die vor der Zustellung des Steuerbescheids und damit dem Ende der Zugewinngemeinschaft liegen? Mein Zugewinn (mit den erhaltenen Steuererstattung) wird ja halbiert, d.h. ich zahle wenn ich noch zahlen muss (siehe erste Frage) einen 100% Aufschlag!
Danke im voraus für alle Antworten!
