Nachehelicher Unterhalt - Ehebedingte Nachteile

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    • Nachehelicher Unterhalt - Ehebedingte Nachteile

      Hallo an alle,

      ich habe eine Frage zu nachehelichem Unterhalt begründet durch Ehebedingte Nachteile.
      Ich probiere mal den Sachverhalt zu erklären:

      • Ehedauer 8 Jahre
      • 2 gemeinsame Kinder
      • Die Ehefrau war zu Ehebeginn fest angestellt und war größtenteils in Elternzeit während der Ehe
        • Am Ende der Elternzeit (nach ca 6 Jahren Ehe) wurde die Arbeitsstelle gekündigt, weil die Arbeitszeit nicht den Vorstellungen entsprach
        • Während der arbeitslosen Zeit wurde ein Studium begonnen, um einen weiteren Abschluss zu erlangen
        • Diese Studium wurde nach 6 Monaten abgebrochen und stattdessen eine Teilzeitstelle im ursprünglich erlernten Beruf angenommen mit besserem Verdienst als vor der Ehe
      • Der Ehemann war während der Ehe bis auf 2 Montate Elternzeit in Vollzeit angestellt
      • Seit der TZ Beschäftigung der Ehefrau hat der Ehemann die Kinderbetreuung zum großteil übernommen
      • Seit der Trennung leben die Kinder im paritätischen Wechselmodell zu jeweils 50% bei beiden Elternteilen


      Wie schätzt ihr die Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt durch ehebedingte Nachteile ein?
      Sehr ihr andere Gründe für nachehelichen Unterhalt.

      Ich freue mich auf eure Antworten und falls Infos fehlen bitte Bescheid sagen.
    • hallo,

      wie alt sind die Kids jetzt?

      Wurde die teilzeitstelle nicht zu ehezeiten oder in der Trennungszeit begonnen? Wieviel Stunden hat diese teilzeitstelle?

      Die Frau hat also fast 6 Jahre mit Kinderbetreuung verbracht?

      Vermutlich würde ich dir raten das wechselmodell weiterzuführen und eine Vereinbarung zu treffen, dass der Unterhalt abschmelzend gezahlt wird.

      wie ist das mit dem Geld für die Kids? Gibt es ein gemeinsames Konto für die Anschaffungen bzw. Wie ist das Kindergeld aufgeteilt?

      Wenn sie Vollzeit arbeiten würde, wie hoch wäre die Differenz zu deinem Einkommen, wenn ihr beide Steuerklasse 2 hättet?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo AnnaSophie,

      die Kinder sind jetzt 5 und 8 und die Teilzeitstelle wurde zu Ehezeiten begonnen und es müssten ca 28h die Woche sein.

      Ja, meine Ex war bis zur Aufnahme ihrer aktuellen Arbeit für die Kinder da, hauptsächlich in Elternzeit (falls das irgendwie relevant sein könnte).

      Sie bezieht das Kindergeld und bekommt von mir auch durch den Einkommensunterschied Kindesunterhalt. Ein gemeinsames Konto für die Kinder haben wir nicht, wir sprechen uns allerdings ab und probieren alles fair aufzuteilen.

      Also, wenn wir beide Vollzeit arbeiten würden, dann gehe ich davon aus, dass ich in etwa das doppelte bekommen würde (2000 zu 4000). Dabei ist das Kindergeld aber nicht berücksichtigt.
      Steuerklasse 2 steht doch bloß einem zu oder? Die bekommt sie im übrigen auch.

      Kannst du mir vielleicht kurz erklären, wodurch sich ihr Unterhaltsanspruch begründet? Möchte das bloß richtig verstehen.

      Danke für den Ratschlag, aber unabhängig der Unterhaltssituation möchte ich das Wechselmodell führen, weil der Umgang mit den Kindern für mich wichtiger ist.

      Viele Grüße
    • hallo,

      steuerklasse 2 bekommt eine Alleinerziehende Person, die mit einem Kind im Haushalt lebt und keiner weiteren Erwachsenen Person.

      wenn also ein Kind bei dir und eins bei ihr gemeldet ist, dann kann jeder von euch Steuerklasse 2 bekommen.

      wenn der Unterschied im Einkommen so groß ist, dann wirst du auch weiterhin trotz wechselmodell kindesunterhalt zahlen müssen.
      vielleicht reicht ihr das dann ja aus.
      Habt ihr schon einmal darüber gesprochen?

      Nun, ich weiß nicht ob sich ein nachehelicher Unterhalt wirklich begründen lässt, aber wenn sie jetzt so lange zu Hause die erste Ansprechperson für die Kids war und dafür ihre Stelle aufgegeben hat, sollte man ihr schon eine gewisse Zeit geben, um wieder richtig im Arbeitsleben anzukommen. Aber das ist nur meine Meinung.

      Bezüglich des Unterhalts für die Kids, das entlastet sie finanziell ja auch. Wie gesagt, vielleicht reicht das ja auch aus. Und sie will gar nicht mehr. Denn rein theoretisch hat sie zumindest für das trennungsjahr Anspruch auf Unterhalt für sich. Weil in den ersten 12 Monaten dies so fortgeführt wird, wie es vorher war.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Wow, die Erklärung zu Lohnsteuerklasse 2 macht Sinn und habe ich so noch nicht betrachtet. In Wahrheit wechseln beide Kinder wöchentlich hin und her, also sodass beide Kinder im bei einem Elternteil sind. Ich werde das mal weiter recherchieren.

      Also der Kindesunterhalt ist klar und es geht mir auch wirklich nicht darum nichts zu bezahlen. Klar reden wir darüber und ich zahle zur Zeit auch Kindes- und Trennungsunterhalt. Wir haben die Höhe gemeinsam errechnet und haben in der Übergangsphase fast ein identisches Netto pro Monat zur Verfügung.

      Leider ist Fairness nicht immer das Ziel und es starten Diskussionen darum, dass es Gründe gibt um mehr zu holen (Wohnvorteil, km Pauschalen etc) und ich möchte einfach ausloten was gerichtlich möglich wäre nach der Scheidung.

      Also bitte nicht falsch verstehen, sie soll eine angemessene Zeit Unterstützung haben und das zum Wohl von allen auch möglichst ohne Rechtsstreit.

      Vielleicht nochmal zur Erklärung, ich war bei einer Anwältin die mir versichert hat, dass ich bis zum Ende der Grundschulzeit nachehelichen Unterhalt bezahlen müsste und es von meiner Frau nicht verlangt werden könnte ihre Arbeitszeit zu erhöhen. Das wären in meinem Fall über 5 Jahre.
      Ich bezweifele dass die gute Frau verstanden hat, dass wir die Kinder getrennt, aber im gleichem Umfang versorgen. Ich bin auch dabei eine zweite Meinung einzuholen, aber du kannst dir bestimmt vorstellen das einem das Sorgen macht :)