Hallo an alle,
ich bin bei meiner Suche über dieses Forum gestolpert und habe im "Plausch" ein paar interessante Diskussionen lesen können.
Ich würde gerne mal eure Einschätzung zu meiner Situation bekommen
Ich würde gerne wissen, ob bei einem paritätischen Wechselmodell ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt für Kinderbetreuung besteht?
Also meine Ex und ich führen seit knapp 6 Monaten ein paritätisches Wechselmodell nach dem die Kinder wochenweise im Wechsel bei uns leben. Wir wohnen blos ein paar hundert Meter auseinander und die Kinder können auch zwischendurch den anderen besuchen, falls nötig / möglich.
Ich arbeite in Vollzeit, sie in Teilzeit.
Ich bin gespannt auf eure Antworten!
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Ich würde gerne mal eure Einschätzung zu meiner Situation bekommen
Ich würde gerne wissen, ob bei einem paritätischen Wechselmodell ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt für Kinderbetreuung besteht?
Also meine Ex und ich führen seit knapp 6 Monaten ein paritätisches Wechselmodell nach dem die Kinder wochenweise im Wechsel bei uns leben. Wir wohnen blos ein paar hundert Meter auseinander und die Kinder können auch zwischendurch den anderen besuchen, falls nötig / möglich.
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