Urlaubsregelungen

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    • Urlaubsregelungen

      Hallo!
      Mich beschäftigen folgende Fragen.
      KM völlig unkooperativ. Es läuft eine Familientherapie ( getrennt ) seit 12 Monaten ohne nennenswerte Änderung ihres Verhaltens. Erster Gerichtstermin wegen Umgamgsverweigerung hat nur den Urlaub für 2021 geregelt und alles weitere in die Hände der verordneten Familientherapie gelegt.
      Im Oktober 2021 habe ich der KM dreimal per SMS ( andere Kontaktwege hat sie sich verbeten ) mitgeteilt, dass wir uns über den Urlaub 2022 verständigen müssen. In der letzten Nachricht habe ich ihr meinen Vorschlöag zugesendet mit dem Hinweis, dass ich den Urlaub demnächst einreichen muss. Mitte Februar kam nun die Antwort,die natürlich nicht mit meiner Urlaubsplanung insbesondere der Sommerferine in Einklang zu bringen ist. Heute erwarte ich die Antwort der Therapeuten zu meinem Kompromissvorschlag bezüglich der Sommerferien. Mittlerweile habe ich erfahren, dass es keinen Kompromiss seitens der KM geben kann, weil die KM bereits eine Fernreise gebucht hat.
      1. Was nun? Werde ich die Kinder in den Sommerferien nicht sehen, weil die KM eine Reise in meine geplante Zeit gebucht hat und wieder alle um Nachsicht bitten werden?
      2. Es gibt eine grundsätzliche Problematik mit dem Beginn der Schulferien bei der Berechnung. Laut Ferienplanung der Bundesländer beginnen die Ferien meistens an einem Montag. Meine Gattin möchte aber, dass bereits der Freitag als Ferienbeginn zählt. Warum? Wenn mein Umgangswochenende an diesem Wochenende liegt kann sie nicht Samstag zu Samstag eine Reise buchen und das stört sie. Ich hatte vorgeschlagen, dass in diesem Fall das Umgangswochenende ausnahmsweise getauscht wird und ich die Kinder an dem Wochenende davor habe und sie das Wochenende vor den Ferien bekommt. Das hat sie abgelehnt, weil der Beschluss des Gerichtes eine klare Vorgabe ist, wann ich die Kinder habe und sie hält sich ausschließlich daran. Die Familientherapeuten meinen ich sollte - mal wieder - ohne Gegenleistung einlenken, um sie nicht zu provozieren.
      3. Feiertage wie Pfingsten oder Himmelfahrt sieht sie natürlich auch als nicht zum Teil mir zustehend....Pfingstmontag ist nach meinem Umgangswochenende und ich hatte gefragt, ob ich die Kinder noch den Montag bei mir behalten kann.

      Kann mir jemand einen Ausblick auf die allgemeingültige Rechtslage und wie mutmaßlich ein Gericht entscheiden wird geben?
      Danke
    • Hallo Bigpuster

      Bigpuster schrieb:

      1. Was nun? Werde ich die Kinder in den Sommerferien nicht sehen, weil die KM eine Reise in meine geplante Zeit gebucht hat und wieder alle um Nachsicht bitten werden?
      Meine Glaskugel ist gerade kaputt. Nein, im Ernst - woher sollen wir das hier wissen?
      Du kannst ja - mit Hinweis darauf, dass der Ferienumgang noch immer nicht abschließend geregelt werden konnte - das Gericht "bitten", dies nicht nur für 2022, sondern für die gesamten folgenden Kalenderjahre vorzunehmen.
      Kann ja nicht so schwer sein, andere Gerichte machen das ja auch ala: erste Ferienhälfte in geraden Kalenderjahren bei der Mutter, zweite beim Vater...und am besten genau benannt, wenn sich die KM nur an ausdrückliche Anweisungen des Gerichts hält.

      Bigpuster schrieb:

      2. Es gibt eine grundsätzliche Problematik mit dem Beginn der Schulferien bei der Berechnung. Laut Ferienplanung der Bundesländer beginnen die Ferien meistens an einem Montag. Meine Gattin möchte aber, dass bereits der Freitag als Ferienbeginn zählt. Warum? Wenn mein Umgangswochenende an diesem Wochenende liegt kann sie nicht Samstag zu Samstag eine Reise buchen und das stört sie. Ich hatte vorgeschlagen, dass in diesem Fall das Umgangswochenende ausnahmsweise getauscht wird und ich die Kinder an dem Wochenende davor habe und sie das Wochenende vor den Ferien bekommt. Das hat sie abgelehnt, weil der Beschluss des Gerichtes eine klare Vorgabe ist, wann ich die Kinder habe und sie hält sich ausschließlich daran. Die Familientherapeuten meinen ich sollte - mal wieder - ohne Gegenleistung einlenken, um sie nicht zu provozieren.
      Ist das so?
      Die Frage nach dem Warum kann ich Dir natürlich ebenso wenig beantworten, wie Deine vorherige Frage nach Deinem Sehen der Kinder in den Sommerferien.
      Wenn der Beschluss des Gerichts (ich denke, der ist nur für die Ferien 2021?) eine genaue Vorgabe enthält, dann hälst Du Dich einfach an die - und suchst eine offizielle Seite im Internet wo die Ferientermine mit Beginn und Ende für das Bundesland der Kinder (Brandenburg?) benannt sind und verweist die Mutter darauf.

      Bigpuster schrieb:

      3. Feiertage wie Pfingsten oder Himmelfahrt sieht sie natürlich auch als nicht zum Teil mir zustehend....Pfingstmontag ist nach meinem Umgangswochenende und ich hatte gefragt, ob ich die Kinder noch den Montag bei mir behalten kann.
      Wenn sich der Umgangsbeschluss selbst in 2021 dazu nicht verhält, dass ist das so - beschieden (oder beschlossen) wird nur, was angeregt/beantragt ist.
      Beachte dies einfach bei Deiner "Anregung" ans Gericht für 2022 (wie wir ja wissen, sind Umgangsverfahren Amtsverfahren, d.h. Du regst nur an...)

      Bigpuster schrieb:

      Kann mir jemand einen Ausblick auf die allgemeingültige Rechtslage und wie mutmaßlich ein Gericht entscheiden wird geben?
      Herje, Bigpuster. Frag Deinen Anwalt, beantrage vorher VKH und schau mit der Formulierung im VKH-Antrag, in welche Richtung Dein bzw. das Gericht des Wohnsitzes der Kinder tendiert...
      Und wenn Du ein aufs Wohl der Kinder bedachter Vater bist, wirst Du dem Gericht signalisieren, dass Du - je älter die Kinder werden - diesen ein Mitspracherecht am Umgang selbstverständlich einräumst.

      Gruß Tanja
    • Dankeschön. Für 2022 ist nichts gerichtlich geregelt und für 2021 nur die Sommer/ Herbstferien. Alles weitere sollte in der Therapie besprochen werden. Heute waren die Familientherapeuten bei mir und teilten mir mit, dass sie aufgrund des unkooperativen Verhaltens der KM die Therapie beenden. Sie hat die letzten beiden Termine abgesagt. Es kam eine SMS mit dem Inhalt, dass sie sich mit ihrer Anwältin beraten hat und sich im Recht sieht den Urlaub so zu bestimmen, wie sie es für sich und das Kindeswohl am Besten sieht. Sie möchte jetzt bis nach den Ferien in Ruhe gelassen werden. Ich werde Ende der Woche mit meiner Anwältin reden und berichte.
      Vielen Dank
    • Hello!
      Kleiner Zwischenstand. Diesmal hat nicht die KM die Familientherapie abgebrochen, sondern die Familientherapeuten aufgrund des unkooperativen Verhaltens der KM.
      Sie hat übrigens Urlaub gebucht für sich und die Kinder im Sommerurlaub, ohne dass wir zu dem Zeitpunkt oder im Moment eine Einigung über die Aufteilung hätten. Da ich meinen Urlaub bereits beim Arbeitgeber einreichen musste und auch nicht verschieben kann, werde ich meine Kinder nur zwei Wochen sehen. Meine Anwältin meint, dass das Gericht der KM zwar theoretisch eine frühere Abreise auferlegen kann, damit ich wie von mir ursprünglich vorgeschlagen meinen Urlaub mit meinen Kindern verbringen darf, aber das wird ihrer Meinung nach nicht passieren und man wird auf mein Verständnis setzen. Verständnis wofür eigentlich?!
      Dreistigkeit setzt sich durch.
      Ich werde jetzt alles was in einem Jahr Familientherapie nicht erreicht wurde gerichtlich beantragen...feste Urlaubsregeln, feste und verbindliche Umgangsregeln. Geht ja nicht anders.
      Ich berichte weiter.....
    • Hallo Bigpuster,

      diese "Spielchen" der KM habe ich bis letztes Jahr rd. 12 Jahre mitgemacht.
      Schlussendlich hat nur ein Schreiben vom Anwalt mit anschließender Gerichtsverhandlung Abhilfe und Transparenz geschaffen.
      Ich wurde auch immer beschwichtigt bzgl. zurückstecken, akzeptieren und dulden.
      Das hat dazu geführt, das beliebig von der KM entschieden wurde.
    • Hallo und Danke für die Antwort!
      Mir war schon von Anfang an klar, dass es so laufen wird und hätte am Liebsten gleich geklagt. Ich brauchte diesen Ablauf aber, um für Außenstehende deutlich zu machen, dass dieses Verhalten ihre DNA ist und kein kurzfristiges Phänomen, dass mit den angeblichen Verletzungen, der von ihr initierten Trennung zusammenhängt. Das Jugendamt und das Gericht wollen nur die arme alleingelassene Frau sehen.
      Im Moment zeigt sie auf allen Ebenen ihre komplette Blockadehaltung und zum Glück geht das alles über die gleiche Richterin. Abwarten.....
    • Hey!
      Zu viel zu schreiben.
      Ich habe mich gelöst von diesem Konfliktfeld. Mann hat keine Chance in diesem Gefüge der Institutionen. Kindeswohl ist nur ein Vorwand mit dem man seine ideologische Überzeugung versucht durchzusetzen. Meinen ältesten Sohn konnte ich retten. Es ist über zwei Jahre genau so gelaufen, wie ichnprophezeit hatte. Mir wurde Übertreibung, Schwarzmalerei etc. vorgeworfen. Der Brief, den er seiner Mutter geschrieben hat, bestätigt alles, was ich vorhergesagt hatte. Seit er bei mir ist, stabilisiert sich sein Leben. Hört man mir jetzt zu? Nein!
      Ich habe keine Kraft, Zeit und Geld diesen Kampf für jedes Kind zu führen. Ich hoffe, dass die beteiligten Personen ein schlechtes Gewissen in den Schlaf verfolgt. Ob sie überhaupt eine Einsicht in ihre Taten haben, wage ich jedoch zu bezweifeln.
      Wenn Du spezielle Fragen hast, schreib einfach