Hallo!
Mich beschäftigen folgende Fragen.
KM völlig unkooperativ. Es läuft eine Familientherapie ( getrennt ) seit 12 Monaten ohne nennenswerte Änderung ihres Verhaltens. Erster Gerichtstermin wegen Umgamgsverweigerung hat nur den Urlaub für 2021 geregelt und alles weitere in die Hände der verordneten Familientherapie gelegt.
Im Oktober 2021 habe ich der KM dreimal per SMS ( andere Kontaktwege hat sie sich verbeten ) mitgeteilt, dass wir uns über den Urlaub 2022 verständigen müssen. In der letzten Nachricht habe ich ihr meinen Vorschlöag zugesendet mit dem Hinweis, dass ich den Urlaub demnächst einreichen muss. Mitte Februar kam nun die Antwort,die natürlich nicht mit meiner Urlaubsplanung insbesondere der Sommerferine in Einklang zu bringen ist. Heute erwarte ich die Antwort der Therapeuten zu meinem Kompromissvorschlag bezüglich der Sommerferien. Mittlerweile habe ich erfahren, dass es keinen Kompromiss seitens der KM geben kann, weil die KM bereits eine Fernreise gebucht hat.
1. Was nun? Werde ich die Kinder in den Sommerferien nicht sehen, weil die KM eine Reise in meine geplante Zeit gebucht hat und wieder alle um Nachsicht bitten werden?
2. Es gibt eine grundsätzliche Problematik mit dem Beginn der Schulferien bei der Berechnung. Laut Ferienplanung der Bundesländer beginnen die Ferien meistens an einem Montag. Meine Gattin möchte aber, dass bereits der Freitag als Ferienbeginn zählt. Warum? Wenn mein Umgangswochenende an diesem Wochenende liegt kann sie nicht Samstag zu Samstag eine Reise buchen und das stört sie. Ich hatte vorgeschlagen, dass in diesem Fall das Umgangswochenende ausnahmsweise getauscht wird und ich die Kinder an dem Wochenende davor habe und sie das Wochenende vor den Ferien bekommt. Das hat sie abgelehnt, weil der Beschluss des Gerichtes eine klare Vorgabe ist, wann ich die Kinder habe und sie hält sich ausschließlich daran. Die Familientherapeuten meinen ich sollte - mal wieder - ohne Gegenleistung einlenken, um sie nicht zu provozieren.
3. Feiertage wie Pfingsten oder Himmelfahrt sieht sie natürlich auch als nicht zum Teil mir zustehend....Pfingstmontag ist nach meinem Umgangswochenende und ich hatte gefragt, ob ich die Kinder noch den Montag bei mir behalten kann.
Kann mir jemand einen Ausblick auf die allgemeingültige Rechtslage und wie mutmaßlich ein Gericht entscheiden wird geben?
Danke
Mich beschäftigen folgende Fragen.
KM völlig unkooperativ. Es läuft eine Familientherapie ( getrennt ) seit 12 Monaten ohne nennenswerte Änderung ihres Verhaltens. Erster Gerichtstermin wegen Umgamgsverweigerung hat nur den Urlaub für 2021 geregelt und alles weitere in die Hände der verordneten Familientherapie gelegt.
Im Oktober 2021 habe ich der KM dreimal per SMS ( andere Kontaktwege hat sie sich verbeten ) mitgeteilt, dass wir uns über den Urlaub 2022 verständigen müssen. In der letzten Nachricht habe ich ihr meinen Vorschlöag zugesendet mit dem Hinweis, dass ich den Urlaub demnächst einreichen muss. Mitte Februar kam nun die Antwort,die natürlich nicht mit meiner Urlaubsplanung insbesondere der Sommerferine in Einklang zu bringen ist. Heute erwarte ich die Antwort der Therapeuten zu meinem Kompromissvorschlag bezüglich der Sommerferien. Mittlerweile habe ich erfahren, dass es keinen Kompromiss seitens der KM geben kann, weil die KM bereits eine Fernreise gebucht hat.
1. Was nun? Werde ich die Kinder in den Sommerferien nicht sehen, weil die KM eine Reise in meine geplante Zeit gebucht hat und wieder alle um Nachsicht bitten werden?
2. Es gibt eine grundsätzliche Problematik mit dem Beginn der Schulferien bei der Berechnung. Laut Ferienplanung der Bundesländer beginnen die Ferien meistens an einem Montag. Meine Gattin möchte aber, dass bereits der Freitag als Ferienbeginn zählt. Warum? Wenn mein Umgangswochenende an diesem Wochenende liegt kann sie nicht Samstag zu Samstag eine Reise buchen und das stört sie. Ich hatte vorgeschlagen, dass in diesem Fall das Umgangswochenende ausnahmsweise getauscht wird und ich die Kinder an dem Wochenende davor habe und sie das Wochenende vor den Ferien bekommt. Das hat sie abgelehnt, weil der Beschluss des Gerichtes eine klare Vorgabe ist, wann ich die Kinder habe und sie hält sich ausschließlich daran. Die Familientherapeuten meinen ich sollte - mal wieder - ohne Gegenleistung einlenken, um sie nicht zu provozieren.
3. Feiertage wie Pfingsten oder Himmelfahrt sieht sie natürlich auch als nicht zum Teil mir zustehend....Pfingstmontag ist nach meinem Umgangswochenende und ich hatte gefragt, ob ich die Kinder noch den Montag bei mir behalten kann.
Kann mir jemand einen Ausblick auf die allgemeingültige Rechtslage und wie mutmaßlich ein Gericht entscheiden wird geben?
Danke