Volljährig + weitere Kinder

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    • Volljährig + weitere Kinder

      Hello!
      Ich habe eine Frage zu einem für mich schwer zu durchdringenden Thema. Mein ältestes Kind wird bald 18 und wird kurz darauf die Schule beenden. Ob Studium oder Ausbildung steht noch nicht fest. Es gibt noch Unterhaltsverpflichtungen für vier weitere minderjährige Kinder. Gleichzeitig verfügt die KM über ein Einkommen um die 4.000 Euro bereinigtes netto.
      Die Frage ist, wie sich die nun beiderseitige Barunterhaltspflicht auswirkt.
      Nachdem ich den Unterhalt für vier Kinder bezahlt habe, bin ich bei ca. 1.500 Euro bereinigtes netto.
      Kopfzerbrechen bereiten mir folgende Felder:
      Wenn Sohnemann eine Ausbildung beginnt ist das alles unproblematisch, da das Ausbildungsgehalt abzüglich einer Pauschale voll angerechnet wird.
      Nehmen wir an, er studiert ( hoffentlich :) ) und wohnt zu Hause bei der Mutter. Er ist damit nicht mehr priviligiert

      Bei der Quotenberechnung stellen sich mir folgende Fragen:
      1. Wird beim Blick in die Düsseldorfer Tabelle beim Gesamteinkommen der Eltern mein bereinigtes Netto vor oder nach Unterhaltspflicht für die anderen vier Kinder zum Einkommen der Mutter addiert?
      1a Wenn nicht, wird dann drei Stufen abgestuft in der DD, weil ich Unterhalt für 5 Kinder zahle ?
      2. Bei der Quotenberechnung wird es darauf hinauslaufen, dass ich nur einen einstelligen Prozentbereich trage, da bei mir die Unterhaltszahlungen für die 4 minderjährigen abgezogen werden und ich bei 1.500,- liege ( Mutter 4.000,- ) . Jetzt lese ich, dass jeder höchstens bis zum Betrag der DDT haftet, den er alleine zahlen müsste. Zahle ich dann die Differenz, obwohl ich es nach der Quotenberechnung nicht muss?!
      2a. Da es dann eine Mangelfallrechnung wird, wird mein Selbstbehalt dann auf 1180 gesetzt, damit ich den Differenzbetrag zahlen kann?
      2b. wird meine Frau in ihrem Betrag eine Stufe in der DDT hochgesetzt, weil sie ja nur Barunterhalt für ein Kind leistet. Damit würde sich ja ihr zu leistender Betrag erhöhen und ich wäre ein wenig mehr entlastet, falls bei mir wegen des Mangelfalls nur der notwendige Selbstbehalt angesetzt wird?

      Aus meinen bisherigen Erfahrungen mit dem Unterhaltsrecht gehe ich vom worst-case aus, dass ich den offenen Betrag wegen der Deckelung meiner Frau auf die Höchstgrenze laut ihrem Einkommen übernehmen muss und dazu mein Selbstbehalt auf 1180,- gesetzt wird. Gibt es noch Optionen?
      Bevor die Frage gestellt wird....Nein, die Mutter lässt sich nicht mit sich reden und sieht sich, obwohl sie mich mit einem Vorwand vor die Tür gesetzt und dann die Trennung forciert hat, als das arme Opfer, dem alles zusteht.

      Dankeschön!
    • Hallo Bigpuster,

      ich fang dieses Mal von hinten an:

      Bigpuster schrieb:

      Bevor die Frage gestellt wird....Nein, die Mutter lässt sich nicht mit sich reden und sieht sich, obwohl sie mich mit einem Vorwand vor die Tür gesetzt und dann die Trennung forciert hat, als das arme Opfer, dem alles zusteht.
      Ab 18 ist die Mutter nicht mehr Ansprechpartner für den Unterhalt des Volljährigen. Wer oder was hindert Dich daran, Deinen Sohn schon vorher zu informieren und die entsprechenden Auskünfte anzufordern?

      Bigpuster schrieb:

      1. Wird beim Blick in die Düsseldorfer Tabelle beim Gesamteinkommen der Eltern mein bereinigtes Netto vor oder nach Unterhaltspflicht für die anderen vier Kinder zum Einkommen der Mutter addiert?
      Schau bitte in die Leitlinien Deines OLG, in manchen Leitlinien steht direkt drin, dass bei nicht mehr privilegierten Kindern der Unterhalt der anderen (vorgehenden) Kinder vorab abgezogen wird.

      Bigpuster schrieb:

      1a Wenn nicht, wird dann drei Stufen abgestuft in der DD, weil ich Unterhalt für 5 Kinder zahle ?
      Nö, ich glaube nicht.

      Bigpuster schrieb:

      2. Bei der Quotenberechnung wird es darauf hinauslaufen, dass ich nur einen einstelligen Prozentbereich trage, da bei mir die Unterhaltszahlungen für die 4 minderjährigen abgezogen werden und ich bei 1.500,- liege ( Mutter 4.000,- ) . Jetzt lese ich, dass jeder höchstens bis zum Betrag der DDT haftet, den er alleine zahlen müsste. Zahle ich dann die Differenz, obwohl ich es nach der Quotenberechnung nicht muss?!
      Nein, Du zahlst maximal das, was Du ihm zahlen müsstest, wärst nur Du ihm unterhaltspflichtig - es muss also 2 Berechnungen geben. Einmal die Quotenberechnung und dann die "Du-Allein"-Berechnung. Ist letztere niedriger als die Quote, dann wird letzteres geschuldet.

      Bigpuster schrieb:

      2a. Da es dann eine Mangelfallrechnung wird, wird mein Selbstbehalt dann auf 1180 gesetzt, damit ich den Differenzbetrag zahlen kann?
      Nein, wenn beide Eltern Barunterhalt schulden, wird erst auf den (niedrigeren) Selbstbehalt herabgesetzt, wenn beide Elternteile nicht leistungsfähig wären.
      Ist nur einer leistungsfähig, bleibt es auch beim anderen (nicht leistungsfähigen) beim angemessenen SB.

      Bigpuster schrieb:

      2b. wird meine Frau in ihrem Betrag eine Stufe in der DDT hochgesetzt, weil sie ja nur Barunterhalt für ein Kind leistet. Damit würde sich ja ihr zu leistender Betrag erhöhen und ich wäre ein wenig mehr entlastet, falls bei mir wegen des Mangelfalls nur der notwendige Selbstbehalt angesetzt wird?
      Nein, sie ist - wenn auch nicht barunterhalts- weiteren Kindern zum Unterhalt verpflichtet.

      Gruß Tanja
    • Vielen Dank ! Das hilft ja schon mal.
      2. Hast Du falsch verstanden. Quote bin ich im einstelligen Prozenbereich. Ich habe nach Unterhaltszahlungen 1.500,- also 100 Euro nach Abzug angemessener Selbstbehalt. Meine Frau 2600 nach Abzug ang. Selbstbehalt. Also muss ich nach Quote viel weniger bezahlen als bei Alleinberechnung. Nochmal die Frage, wenn meine Frau nur bis maximal ihrem Satz zahlen muss, was deutlich weniger ist, als nach Quote, muss dann sich mein Sohn dann mit weniger begnügen, als ihm nach Tabelle der addierten bereinigten Einkommen zusteht? Von mir kommen ja nur die 100,-.
    • Bigpuster schrieb:

      Nochmal die Frage, wenn meine Frau nur bis maximal ihrem Satz zahlen muss, was deutlich weniger ist, als nach Quote, muss dann sich mein Sohn dann mit weniger begnügen, als ihm nach Tabelle der addierten bereinigten Einkommen zusteht?
      Hallo Bigpuster,

      ja, Dein Sohn - der ja übrigens noch bei der Mutter wohnt und so auch Naturalunterhalt erhält - muss sich mit dem dann nach dem Einkommen der Mutter allein berechneten "Unterhalt" begnügen.
      Sie könnte sogar die Verrechnung mit Kost und Logis verlangen.
      Kommt dabei keine Einigung zwischen Mutter und Sohn zustande, kann der Sohn auch von der Mutter Unterhalt "einklagen".
      Ich rate dringend davon ab, dem Jungen da irgendwie ein Floh ins Ohr zu setzen.
      Am besten wäre, Du würdest ihn zur (kostenlosen) Beratung zum Jugendamt schicken - die schauen dann tatsächlich, was das Beste für den Volljährigen ist (wenn die ihre Aufgabe ernst nehmen).

      Gruß Tanja
    • Hallo! Ich halte mich da generell heraus. Der Junge hat sich schon seine eigene Meinung gebildet. Er würde gerne zu mir. Traut sich aber nicht, dass zu sagen, weil er weiß, dass seine Mutter ihn dann mit Nichtachtung strafen würde. Ich habe ihm gesagt, dass ihm die Tür hier immer offen steht, ich aber seine Entscheidung verstehe und ich ihn in jedem Fall zur Seite stehe.
      Er muss die Entscheidung alleine treffen. So oder so