Hello!
Ich habe eine Frage zu einem für mich schwer zu durchdringenden Thema. Mein ältestes Kind wird bald 18 und wird kurz darauf die Schule beenden. Ob Studium oder Ausbildung steht noch nicht fest. Es gibt noch Unterhaltsverpflichtungen für vier weitere minderjährige Kinder. Gleichzeitig verfügt die KM über ein Einkommen um die 4.000 Euro bereinigtes netto.
Die Frage ist, wie sich die nun beiderseitige Barunterhaltspflicht auswirkt.
Nachdem ich den Unterhalt für vier Kinder bezahlt habe, bin ich bei ca. 1.500 Euro bereinigtes netto.
Kopfzerbrechen bereiten mir folgende Felder:
Wenn Sohnemann eine Ausbildung beginnt ist das alles unproblematisch, da das Ausbildungsgehalt abzüglich einer Pauschale voll angerechnet wird.
Nehmen wir an, er studiert ( hoffentlich ) und wohnt zu Hause bei der Mutter. Er ist damit nicht mehr priviligiert
Bei der Quotenberechnung stellen sich mir folgende Fragen:
1. Wird beim Blick in die Düsseldorfer Tabelle beim Gesamteinkommen der Eltern mein bereinigtes Netto vor oder nach Unterhaltspflicht für die anderen vier Kinder zum Einkommen der Mutter addiert?
1a Wenn nicht, wird dann drei Stufen abgestuft in der DD, weil ich Unterhalt für 5 Kinder zahle ?
2. Bei der Quotenberechnung wird es darauf hinauslaufen, dass ich nur einen einstelligen Prozentbereich trage, da bei mir die Unterhaltszahlungen für die 4 minderjährigen abgezogen werden und ich bei 1.500,- liege ( Mutter 4.000,- ) . Jetzt lese ich, dass jeder höchstens bis zum Betrag der DDT haftet, den er alleine zahlen müsste. Zahle ich dann die Differenz, obwohl ich es nach der Quotenberechnung nicht muss?!
2a. Da es dann eine Mangelfallrechnung wird, wird mein Selbstbehalt dann auf 1180 gesetzt, damit ich den Differenzbetrag zahlen kann?
2b. wird meine Frau in ihrem Betrag eine Stufe in der DDT hochgesetzt, weil sie ja nur Barunterhalt für ein Kind leistet. Damit würde sich ja ihr zu leistender Betrag erhöhen und ich wäre ein wenig mehr entlastet, falls bei mir wegen des Mangelfalls nur der notwendige Selbstbehalt angesetzt wird?
Aus meinen bisherigen Erfahrungen mit dem Unterhaltsrecht gehe ich vom worst-case aus, dass ich den offenen Betrag wegen der Deckelung meiner Frau auf die Höchstgrenze laut ihrem Einkommen übernehmen muss und dazu mein Selbstbehalt auf 1180,- gesetzt wird. Gibt es noch Optionen?
Bevor die Frage gestellt wird....Nein, die Mutter lässt sich nicht mit sich reden und sieht sich, obwohl sie mich mit einem Vorwand vor die Tür gesetzt und dann die Trennung forciert hat, als das arme Opfer, dem alles zusteht.
Dankeschön!
Ich habe eine Frage zu einem für mich schwer zu durchdringenden Thema. Mein ältestes Kind wird bald 18 und wird kurz darauf die Schule beenden. Ob Studium oder Ausbildung steht noch nicht fest. Es gibt noch Unterhaltsverpflichtungen für vier weitere minderjährige Kinder. Gleichzeitig verfügt die KM über ein Einkommen um die 4.000 Euro bereinigtes netto.
Die Frage ist, wie sich die nun beiderseitige Barunterhaltspflicht auswirkt.
Nachdem ich den Unterhalt für vier Kinder bezahlt habe, bin ich bei ca. 1.500 Euro bereinigtes netto.
Kopfzerbrechen bereiten mir folgende Felder:
Wenn Sohnemann eine Ausbildung beginnt ist das alles unproblematisch, da das Ausbildungsgehalt abzüglich einer Pauschale voll angerechnet wird.
Nehmen wir an, er studiert ( hoffentlich ) und wohnt zu Hause bei der Mutter. Er ist damit nicht mehr priviligiert
Bei der Quotenberechnung stellen sich mir folgende Fragen:
1. Wird beim Blick in die Düsseldorfer Tabelle beim Gesamteinkommen der Eltern mein bereinigtes Netto vor oder nach Unterhaltspflicht für die anderen vier Kinder zum Einkommen der Mutter addiert?
1a Wenn nicht, wird dann drei Stufen abgestuft in der DD, weil ich Unterhalt für 5 Kinder zahle ?
2. Bei der Quotenberechnung wird es darauf hinauslaufen, dass ich nur einen einstelligen Prozentbereich trage, da bei mir die Unterhaltszahlungen für die 4 minderjährigen abgezogen werden und ich bei 1.500,- liege ( Mutter 4.000,- ) . Jetzt lese ich, dass jeder höchstens bis zum Betrag der DDT haftet, den er alleine zahlen müsste. Zahle ich dann die Differenz, obwohl ich es nach der Quotenberechnung nicht muss?!
2a. Da es dann eine Mangelfallrechnung wird, wird mein Selbstbehalt dann auf 1180 gesetzt, damit ich den Differenzbetrag zahlen kann?
2b. wird meine Frau in ihrem Betrag eine Stufe in der DDT hochgesetzt, weil sie ja nur Barunterhalt für ein Kind leistet. Damit würde sich ja ihr zu leistender Betrag erhöhen und ich wäre ein wenig mehr entlastet, falls bei mir wegen des Mangelfalls nur der notwendige Selbstbehalt angesetzt wird?
Aus meinen bisherigen Erfahrungen mit dem Unterhaltsrecht gehe ich vom worst-case aus, dass ich den offenen Betrag wegen der Deckelung meiner Frau auf die Höchstgrenze laut ihrem Einkommen übernehmen muss und dazu mein Selbstbehalt auf 1180,- gesetzt wird. Gibt es noch Optionen?
Bevor die Frage gestellt wird....Nein, die Mutter lässt sich nicht mit sich reden und sieht sich, obwohl sie mich mit einem Vorwand vor die Tür gesetzt und dann die Trennung forciert hat, als das arme Opfer, dem alles zusteht.
Dankeschön!