Liebe Mitstreiter,
hinter mir liegt ein dreijähriger, schmutziger Rechtsstreit mit einem narzisstischen KV, den ich als Mutter verloren habe. Lügen, Verdrehen der Tatsachen, manipulieren und Entfremden des Kindes ohne Rücksicht auf dessen Psyche, Sachverständige und Richter, die das nicht erkennen – wir haben all das durch. Das Kind lebt nun mehrheitlich beim KV. Demzufolge habe ich nicht nur mein Kind verloren, sondern bin nun auch unterhaltspflichtig. Dass er diese schmutzige und taktierende Tour auf der finanziellen Ebene weiter führen wird, hat der KV mir bereits zwischen den Zeilen in einem Einschreiben, noch vor dem schriftlichen Gerichtsbeschluss, mitgeteilt.
Er fordert bereits ab Februar Unterhalt, dabei gilt der Beschluss des Gerichts ab dem Monatsletzten. Das Kind hält sich im Februar also genau einen Tag im neuen Residenzmodell beim Vater auf. Kann er hier tatsächlich für den gesamten Monat Unterhalt fordern oder nur für den einen Tag?
Weiterhin fordert er mich auf, meine gesamten Einkünfte und Vermögensverhälnisse offenzulegen. Einkünfte ist klar – aber ist er zu Letzterem befugt?
Spielen seine Einkünfte und Lebensverhältnisse eine Rolle bei der Festlegung des Unterhaltes? Gibt es Möglichkeiten, ihn zur einer Auskunftspflicht seiner Einkünfte zu zwingen? Der KV ist selbstständig, wohlhabend, fährt einen großen Firmenwagen, lebt mietfrei im elterlichen Haus, beschäftigt eine Putzfrau... Weiterhin unterhält er einen Scheinwohnsitz, um das Kind an seinem Wunschort beschulen zu lassen. „Bedürftig“ im klassischen Sinne ist er auf jeden Fall nicht.
Ich gehe davon aus, dass der an ihn gezahlte Unterhalt letztlich kaum meinem Kind zugute kommt, da er sich in der Vergangenheit stets einen schmalen Fuß gemacht hat, was die Ausstattung des Kindes angeht (bspw. viel zu große Schuhe oder geschlechtsunpassende Kleidungsstücke von Bekannten). Weiterhin ist zu erwarten, dass mir, die von ihm angeschafften Dinge in meinem Umgang nun bewusst vorenthalten werden und mir somit zusätzliche Kosten entstehen werden (Wintersachen etc).
Ich gehe ebenfalls davon aus, dass er zukünftig neben dem Unterhalt, jeden nur möglichen Euro zusätzlich aus mir herauspressen wird, z.B. Schwimmunterricht, Klassenfahren, etc. Kann man sich dagegen wehren?
Zusammenfassend noch einmal meine Fragen:
- Kann er Unterhalt für einen ganzen Monat fordern, wenn das Residenzmodell erst am Monatsletzten startet, das Kind also praktisch noch hälftig bei mir lebte?
- In wie weit bin ich auch in Monaten, in denen meine Tochter mehrheitlich bei mir ist (z.B. in den Sommerferien) verpflichtet Unterhalt an ihn zu zahlen?
- Muss ich ihm zur Unterhaltsbestimmung meine „Vermögensverhältnisse“ offenlegen?
- Muss er auch über sein Einkommen Auskunft erteilen, damit der Unterhalt bestimmt werden kann?
- Welche zusätzlichen Zahlungsverpflichtungen erwarten mich? Kann ich mich dagegen wehren?
- Wer hat Erfahrungen, wer muss sich gegen einen narzisstischen Elternteil zur Wehr setzen?
Lieben Dank für eure Antworten!
hinter mir liegt ein dreijähriger, schmutziger Rechtsstreit mit einem narzisstischen KV, den ich als Mutter verloren habe. Lügen, Verdrehen der Tatsachen, manipulieren und Entfremden des Kindes ohne Rücksicht auf dessen Psyche, Sachverständige und Richter, die das nicht erkennen – wir haben all das durch. Das Kind lebt nun mehrheitlich beim KV. Demzufolge habe ich nicht nur mein Kind verloren, sondern bin nun auch unterhaltspflichtig. Dass er diese schmutzige und taktierende Tour auf der finanziellen Ebene weiter führen wird, hat der KV mir bereits zwischen den Zeilen in einem Einschreiben, noch vor dem schriftlichen Gerichtsbeschluss, mitgeteilt.
Er fordert bereits ab Februar Unterhalt, dabei gilt der Beschluss des Gerichts ab dem Monatsletzten. Das Kind hält sich im Februar also genau einen Tag im neuen Residenzmodell beim Vater auf. Kann er hier tatsächlich für den gesamten Monat Unterhalt fordern oder nur für den einen Tag?
Weiterhin fordert er mich auf, meine gesamten Einkünfte und Vermögensverhälnisse offenzulegen. Einkünfte ist klar – aber ist er zu Letzterem befugt?
Spielen seine Einkünfte und Lebensverhältnisse eine Rolle bei der Festlegung des Unterhaltes? Gibt es Möglichkeiten, ihn zur einer Auskunftspflicht seiner Einkünfte zu zwingen? Der KV ist selbstständig, wohlhabend, fährt einen großen Firmenwagen, lebt mietfrei im elterlichen Haus, beschäftigt eine Putzfrau... Weiterhin unterhält er einen Scheinwohnsitz, um das Kind an seinem Wunschort beschulen zu lassen. „Bedürftig“ im klassischen Sinne ist er auf jeden Fall nicht.
Ich gehe davon aus, dass der an ihn gezahlte Unterhalt letztlich kaum meinem Kind zugute kommt, da er sich in der Vergangenheit stets einen schmalen Fuß gemacht hat, was die Ausstattung des Kindes angeht (bspw. viel zu große Schuhe oder geschlechtsunpassende Kleidungsstücke von Bekannten). Weiterhin ist zu erwarten, dass mir, die von ihm angeschafften Dinge in meinem Umgang nun bewusst vorenthalten werden und mir somit zusätzliche Kosten entstehen werden (Wintersachen etc).
Ich gehe ebenfalls davon aus, dass er zukünftig neben dem Unterhalt, jeden nur möglichen Euro zusätzlich aus mir herauspressen wird, z.B. Schwimmunterricht, Klassenfahren, etc. Kann man sich dagegen wehren?
Zusammenfassend noch einmal meine Fragen:
- Kann er Unterhalt für einen ganzen Monat fordern, wenn das Residenzmodell erst am Monatsletzten startet, das Kind also praktisch noch hälftig bei mir lebte?
- In wie weit bin ich auch in Monaten, in denen meine Tochter mehrheitlich bei mir ist (z.B. in den Sommerferien) verpflichtet Unterhalt an ihn zu zahlen?
- Muss ich ihm zur Unterhaltsbestimmung meine „Vermögensverhältnisse“ offenlegen?
- Muss er auch über sein Einkommen Auskunft erteilen, damit der Unterhalt bestimmt werden kann?
- Welche zusätzlichen Zahlungsverpflichtungen erwarten mich? Kann ich mich dagegen wehren?
- Wer hat Erfahrungen, wer muss sich gegen einen narzisstischen Elternteil zur Wehr setzen?
Lieben Dank für eure Antworten!