Plötzlich unterhaltsplichtig - und viele Fragen

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    • Plötzlich unterhaltsplichtig - und viele Fragen

      Liebe Mitstreiter,

      hinter mir liegt ein dreijähriger, schmutziger Rechtsstreit mit einem narzisstischen KV, den ich als Mutter verloren habe. Lügen, Verdrehen der Tatsachen, manipulieren und Entfremden des Kindes ohne Rücksicht auf dessen Psyche, Sachverständige und Richter, die das nicht erkennen – wir haben all das durch. Das Kind lebt nun mehrheitlich beim KV. Demzufolge habe ich nicht nur mein Kind verloren, sondern bin nun auch unterhaltspflichtig. Dass er diese schmutzige und taktierende Tour auf der finanziellen Ebene weiter führen wird, hat der KV mir bereits zwischen den Zeilen in einem Einschreiben, noch vor dem schriftlichen Gerichtsbeschluss, mitgeteilt.
      Er fordert bereits ab Februar Unterhalt, dabei gilt der Beschluss des Gerichts ab dem Monatsletzten. Das Kind hält sich im Februar also genau einen Tag im neuen Residenzmodell beim Vater auf. Kann er hier tatsächlich für den gesamten Monat Unterhalt fordern oder nur für den einen Tag?

      Weiterhin fordert er mich auf, meine gesamten Einkünfte und Vermögensverhälnisse offenzulegen. Einkünfte ist klar – aber ist er zu Letzterem befugt?

      Spielen seine Einkünfte und Lebensverhältnisse eine Rolle bei der Festlegung des Unterhaltes? Gibt es Möglichkeiten, ihn zur einer Auskunftspflicht seiner Einkünfte zu zwingen? Der KV ist selbstständig, wohlhabend, fährt einen großen Firmenwagen, lebt mietfrei im elterlichen Haus, beschäftigt eine Putzfrau... Weiterhin unterhält er einen Scheinwohnsitz, um das Kind an seinem Wunschort beschulen zu lassen. „Bedürftig“ im klassischen Sinne ist er auf jeden Fall nicht.

      Ich gehe davon aus, dass der an ihn gezahlte Unterhalt letztlich kaum meinem Kind zugute kommt, da er sich in der Vergangenheit stets einen schmalen Fuß gemacht hat, was die Ausstattung des Kindes angeht (bspw. viel zu große Schuhe oder geschlechtsunpassende Kleidungsstücke von Bekannten). Weiterhin ist zu erwarten, dass mir, die von ihm angeschafften Dinge in meinem Umgang nun bewusst vorenthalten werden und mir somit zusätzliche Kosten entstehen werden (Wintersachen etc).

      Ich gehe ebenfalls davon aus, dass er zukünftig neben dem Unterhalt, jeden nur möglichen Euro zusätzlich aus mir herauspressen wird, z.B. Schwimmunterricht, Klassenfahren, etc. Kann man sich dagegen wehren?

      Zusammenfassend noch einmal meine Fragen:

      - Kann er Unterhalt für einen ganzen Monat fordern, wenn das Residenzmodell erst am Monatsletzten startet, das Kind also praktisch noch hälftig bei mir lebte?
      - In wie weit bin ich auch in Monaten, in denen meine Tochter mehrheitlich bei mir ist (z.B. in den Sommerferien) verpflichtet Unterhalt an ihn zu zahlen?
      - Muss ich ihm zur Unterhaltsbestimmung meine „Vermögensverhältnisse“ offenlegen?
      - Muss er auch über sein Einkommen Auskunft erteilen, damit der Unterhalt bestimmt werden kann?
      - Welche zusätzlichen Zahlungsverpflichtungen erwarten mich? Kann ich mich dagegen wehren?
      - Wer hat Erfahrungen, wer muss sich gegen einen narzisstischen Elternteil zur Wehr setzen?

      Lieben Dank für eure Antworten!
    • Hallo Katie,

      wegen einem Tag wirst du m.E. nach nicht den ganzen Monat Unterhalt zahlen müssen.

      Ja er hat ein Recht auf Auskunft deiner Einkünfte.

      Nein, du hast i.d.R. kein Recht auf Auskunft seiner Einkünfte.

      Mietfreies Wohnen ist egal ( wenn der "Vermieter" es so will).


      Leitlinien FFM schrieb:

      Freiwillige Zuwendungen Dritter (z.B. Geldleistungen, kostenloses Wohnen) sind alsEinkommen zu berücksichtigen, wenn dies dem Willen des Dritten entspricht


      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • hallo,

      was Klassenfahrten etc. Angeht, also Mehrbedarf und sonderbedarf. Dieser wird nach Einkommen geqoutelt unter Berücksichtigung des selbstbehaltes. Und bei dir wird der gezahlte kindesunterhalt abgezogen vor der Berücksichtigung.

      was Kleidung etc. angeht, da ist der Vater zuständig und das musst du dann einfach akzeptieren, egal wie schwer es ist.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum Katie,

      Katie schrieb:

      - Kann er Unterhalt für einen ganzen Monat fordern, wenn das Residenzmodell erst am Monatsletzten startet, das Kind also praktisch noch hälftig bei mir lebte?
      Fordern kann er viel. Wie hat es sich denn mit seiner Unterhaltszahlung bis zum Obhutswechsel verhalten?
      Sprich, war Anfang Februar der Unterhalt für die Tochter auf Deinem Konto?
      Falls nicht, würde ich - das ist allerdings eine rechtlich schwer vor Gericht zu haltende Sache - Verrechnung erklären mit den noch ausstehenden Unterhaltsschulden für die Vergangenheit.
      Hat er auch da nicht gezahlt, solltest Du gemeinsam mit Deinem Anwalt über die Geltendmachung des familienrechtlichen Ausgleichsanspruches nachdenken.
      Übrigens lebte das Kind vermutlich nicht nur die Hälfte des Monats bei Dir, wenn der Obhutswechsel erst am Monatsletzten passierte.
      Oder geschah das aus einer abweichenden Regelung/Betreuung heraus?


      Katie schrieb:

      - In wie weit bin ich auch in Monaten, in denen meine Tochter mehrheitlich bei mir ist (z.B. in den Sommerferien) verpflichtet Unterhalt an ihn zu zahlen?
      Die Tochter wird sich ja vermutlich nicht die ganzen (Schul)Sommerferien bei Dir aufhalten. Aber ja, auch in den Zeiten, die das Kind bei Dir den (Ferien)Umgang wahrnimmt, bist du zu vollem Unterhalt verpflichtet.

      Katie schrieb:

      - Muss ich ihm zur Unterhaltsbestimmung meine „Vermögensverhältnisse“ offenlegen?
      Selbstverständlich! § 1605 BGB

      Katie schrieb:

      - Muss er auch über sein Einkommen Auskunft erteilen, damit der Unterhalt bestimmt werden kann?
      Grundsätzlich nicht. Es sei denn, Du weißt ziemlich sicher, dass er das dreifache von Deinem Einkommen hat, oder Du könntest unter Wahrung des angemessenen Selbstbehaltes (1.400) Euro nicht den gesamten Unterhalt aufbringen, er wäre dazu aber in der Lage, ohne dass er seinen angemessenen Selbstbehalt angreifen muss.
      Dann müsstest Du einen versiertren Anwalt finden, der Deinen diesbezüglichen Auskunftsantrag vor Gericht anhängig macht; freiwillig wird der Vater das warscheinlich genauso wenig rausrücken wollen, wie Du Deine Auskünfte...

      Katie schrieb:

      - Welche zusätzlichen Zahlungsverpflichtungen erwarten mich? Kann ich mich dagegen wehren?
      Wie Sophie schon schrieb: ggf. die Übernahme von Sonder- und/oder Mehrbedarf quotial nach dem Einkommen der Eltern.


      Katie schrieb:

      - Wer hat Erfahrungen, wer muss sich gegen einen narzisstischen Elternteil zur Wehr setzen?
      "Wir" haben nur Erfahrungen mit einer besonders persönlich herausfordernden (weiblichen) Ex. Das geht sicherlich vielen Elternteilen hier so.

      Was heißt eigentlich Dein angebrachtes "Wir" in

      Katie schrieb:

      Genau, so dachten wir auch. Leider.
      Gruß Tanja