Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage bzgl. Elterngeld und Unterhalt.
Ich habe ein Kind aus einer früheren Beziehung, für das ich Kindesunterhalt zahle.
Nunmehr bin ich zum zweiten Mal Vater geworden und möchte gerne Elternzeit nehmen, die ich mir mit meiner Partnerin / der Mutter aufteilen möchte.
Durch die Elternzeit nehmen wir beide starke finanzielle Einbußen hin und haben damit weniger Geld zur Verfügung, Stichwort Leistungsfähigkeit. Demensprechend haben wir für unser Neugeborenes auch weniger Geld zur Verfügung. Ich erhalte in den Monate Elterngeld Plus (ca. 800 €).
Das Jugendamt teilt mir hierzu mit, dass ich trotz dieses Umstandes weiterhin den Unterhalt von ca. 500 € je Monat zu zahlen habe, weil der Rollenwechsel nicht stichhaltig begründet wird.
Ich frage mich hierzu, welcher Rollenwechsel denn gemeint sein soll. Hier wird keine Rolle gewechselt, weil sowohl meine Partnerin als auch ich gemeinsam diese Rolle als Betreuende unseres Kindes ausfüllen wollen.
Das BEEG soll ausdrücklich Väter ermutigen, Elternzeit zu nehmen.
Ich frage mich, wie ich daran partizipieren kann, wenn mir andererseits vom Jugendamt unterstellt wird, ich würde, sofern ich in Elternzeit gehe und mithin weniger Geld zur Verfügung habe, mutwillig meine Unterhaltsverpflichtung gegenüber meinem ersten Kind gefährden. Mir wird mithin unterstellt, ich nehme Elternzeit, um mich vor meiner Unterhaltsverpflichtung drücken.
Ich finde das sehr anmaßend. Ich habe seit über 15 Jahren bisher jeden Cent gezahlt und werde das auch weiter tun, wenn ich normal verdiene.
Die Gelegenheit, sein Kind aufwachsen zu sehen, bietet sich nicht so oft im Leben. Beim ersten Kind wurde mir die Möglichkeit verwehrt. Beim zweiten Kind möchte ich es besser machen.
Allerdings:
Wenn das denn alles so seine Richtigkeit haben soll, dann muss ich schlussfolgern, dass ich als Unterhaltspflichtiger dazu genötigt werde, auf meine Elterngeldmonate zu verzichten, um meiner Unterhaltspflicht für Kind 1 nachzukommen. Dass wir und mithin unser neugeborenes Kind durch die Elternzeit (=verminderte Leistungsfähigkeit) auch weniger Geld zur Verfügung hat, scheint nicht zu interessieren.
Habe ich das alles so richtig zusammengefasst? Hat jemand vielleicht noch einen goldenen Ratschlag für mich?
Vielen Dank schon makl vorab fürs Lesen.
LG
ich habe eine Frage bzgl. Elterngeld und Unterhalt.
Ich habe ein Kind aus einer früheren Beziehung, für das ich Kindesunterhalt zahle.
Nunmehr bin ich zum zweiten Mal Vater geworden und möchte gerne Elternzeit nehmen, die ich mir mit meiner Partnerin / der Mutter aufteilen möchte.
Durch die Elternzeit nehmen wir beide starke finanzielle Einbußen hin und haben damit weniger Geld zur Verfügung, Stichwort Leistungsfähigkeit. Demensprechend haben wir für unser Neugeborenes auch weniger Geld zur Verfügung. Ich erhalte in den Monate Elterngeld Plus (ca. 800 €).
Das Jugendamt teilt mir hierzu mit, dass ich trotz dieses Umstandes weiterhin den Unterhalt von ca. 500 € je Monat zu zahlen habe, weil der Rollenwechsel nicht stichhaltig begründet wird.
Ich frage mich hierzu, welcher Rollenwechsel denn gemeint sein soll. Hier wird keine Rolle gewechselt, weil sowohl meine Partnerin als auch ich gemeinsam diese Rolle als Betreuende unseres Kindes ausfüllen wollen.
Das BEEG soll ausdrücklich Väter ermutigen, Elternzeit zu nehmen.
Ich frage mich, wie ich daran partizipieren kann, wenn mir andererseits vom Jugendamt unterstellt wird, ich würde, sofern ich in Elternzeit gehe und mithin weniger Geld zur Verfügung habe, mutwillig meine Unterhaltsverpflichtung gegenüber meinem ersten Kind gefährden. Mir wird mithin unterstellt, ich nehme Elternzeit, um mich vor meiner Unterhaltsverpflichtung drücken.
Ich finde das sehr anmaßend. Ich habe seit über 15 Jahren bisher jeden Cent gezahlt und werde das auch weiter tun, wenn ich normal verdiene.
Die Gelegenheit, sein Kind aufwachsen zu sehen, bietet sich nicht so oft im Leben. Beim ersten Kind wurde mir die Möglichkeit verwehrt. Beim zweiten Kind möchte ich es besser machen.
Allerdings:
Wenn das denn alles so seine Richtigkeit haben soll, dann muss ich schlussfolgern, dass ich als Unterhaltspflichtiger dazu genötigt werde, auf meine Elterngeldmonate zu verzichten, um meiner Unterhaltspflicht für Kind 1 nachzukommen. Dass wir und mithin unser neugeborenes Kind durch die Elternzeit (=verminderte Leistungsfähigkeit) auch weniger Geld zur Verfügung hat, scheint nicht zu interessieren.
Habe ich das alles so richtig zusammengefasst? Hat jemand vielleicht noch einen goldenen Ratschlag für mich?
Vielen Dank schon makl vorab fürs Lesen.
LG