Elterngeld und Unterhalt

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    • Elterngeld und Unterhalt

      Hallo liebes Forum,

      ich habe eine Frage bzgl. Elterngeld und Unterhalt.
      Ich habe ein Kind aus einer früheren Beziehung, für das ich Kindesunterhalt zahle.
      Nunmehr bin ich zum zweiten Mal Vater geworden und möchte gerne Elternzeit nehmen, die ich mir mit meiner Partnerin / der Mutter aufteilen möchte.
      Durch die Elternzeit nehmen wir beide starke finanzielle Einbußen hin und haben damit weniger Geld zur Verfügung, Stichwort Leistungsfähigkeit. Demensprechend haben wir für unser Neugeborenes auch weniger Geld zur Verfügung. Ich erhalte in den Monate Elterngeld Plus (ca. 800 €).
      Das Jugendamt teilt mir hierzu mit, dass ich trotz dieses Umstandes weiterhin den Unterhalt von ca. 500 € je Monat zu zahlen habe, weil der Rollenwechsel nicht stichhaltig begründet wird.
      Ich frage mich hierzu, welcher Rollenwechsel denn gemeint sein soll. Hier wird keine Rolle gewechselt, weil sowohl meine Partnerin als auch ich gemeinsam diese Rolle als Betreuende unseres Kindes ausfüllen wollen.

      Das BEEG soll ausdrücklich Väter ermutigen, Elternzeit zu nehmen.
      Ich frage mich, wie ich daran partizipieren kann, wenn mir andererseits vom Jugendamt unterstellt wird, ich würde, sofern ich in Elternzeit gehe und mithin weniger Geld zur Verfügung habe, mutwillig meine Unterhaltsverpflichtung gegenüber meinem ersten Kind gefährden. Mir wird mithin unterstellt, ich nehme Elternzeit, um mich vor meiner Unterhaltsverpflichtung drücken.
      Ich finde das sehr anmaßend. Ich habe seit über 15 Jahren bisher jeden Cent gezahlt und werde das auch weiter tun, wenn ich normal verdiene.
      Die Gelegenheit, sein Kind aufwachsen zu sehen, bietet sich nicht so oft im Leben. Beim ersten Kind wurde mir die Möglichkeit verwehrt. Beim zweiten Kind möchte ich es besser machen.

      Allerdings:
      Wenn das denn alles so seine Richtigkeit haben soll, dann muss ich schlussfolgern, dass ich als Unterhaltspflichtiger dazu genötigt werde, auf meine Elterngeldmonate zu verzichten, um meiner Unterhaltspflicht für Kind 1 nachzukommen. Dass wir und mithin unser neugeborenes Kind durch die Elternzeit (=verminderte Leistungsfähigkeit) auch weniger Geld zur Verfügung hat, scheint nicht zu interessieren.

      Habe ich das alles so richtig zusammengefasst? Hat jemand vielleicht noch einen goldenen Ratschlag für mich?
      Vielen Dank schon makl vorab fürs Lesen.

      LG
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum HansDampf,

      ja, Du hast die Sache richtig zusammengefasst.
      Du musst leider weiterhin Unterhalt zahlen.
      Fraglich ist nur, ob tatsächlich in vorheriger Höhe.
      Wenn bei der Ermittlung des Kindesunterhaltes vor der Geburt Deines zweiten Kindes eine Hochstufung vorgenommen wurde (weil nur einem zum Unterhalt verpflichtet), solltest Du auf Abstufung bestehen.
      Vermutlich geht das aber auch nur vom tatsächlichen Einkommen vor Geburt/Elternzeit.
      Ab dem Mutterschutz Deiner Partnerin bist Du grundsätzlich 2 Personen zum Unterhalt verpflichtet: dem erstgeborenen Kind und Deiner Partnerin. Ab Geburt dann drei Personen.

      Das Erstgeborene muss das Hinzutreten weiterer Unterhaltspflichtiger hinnehmen, nicht aber die Einkommensreduzierung durch die Elternzeitinanspruchnahme.

      Tut mir leid.
      Ich bin Mutter von einem Nachgeborenen und als Zweitfamilie muss man immer zurück stecken.
      Die Gleichbehandlung aller Kinder wird zwar gern vollmundig propagiert, allein es bleibt bei Worten....

      Gruß Tanja
    • Hi,

      HansDampf schrieb:

      Das BEEG soll ausdrücklich Väter ermutigen, Elternzeit zu nehmen.
      du hast da was falsch verstanden: das gilt nur für Väter, die keine Kinder haben, denen sie zu Barunterhalt verpflichtet sind. Denn diese Väter unterliegen einer erweiterten Erwerbsobliegenheit und müssen nicht nur den Verdienstausfall sondern auch die Unterhaltszahlungen aus eigener Tasche finanzieren. Oder mit anderen Worten: Der Kindesunterhalt müsste dann wahrscheinlich von der Mutter des neuen Kindes in Teilen kompensiert werden.

      HansDampf schrieb:

      Das Jugendamt teilt mir hierzu mit, dass ich trotz dieses Umstandes weiterhin den Unterhalt von ca. 500 € je Monat zu zahlen habe, weil der Rollenwechsel nicht stichhaltig begründet wird.
      Es gibt ein Urteil, dass es dir erlaubt in Elternzeit zu gehen ohne Unterhalt zu zahlen, wenn du bei den Kindern mal Betreuungsperson warst. Also wenn die Kinder mit 14 von Mama zu Papa ziehen, kann sich Mama mit neuen Kindern der Unterhaltspflicht entziehen.