Kurze Frage:
Sohn wird 18, wohnt bei der Mutter und geht noch zur Schule.
Jetzt werden ja beide Gehälter berücksichtigt.
Zugleich gilt laut den Leitlinien:
"Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich aus seinem Einkommen nach der Düsseldorfer Tabelle ergibt."
Man schaut also in der DT bei Altersstufe ab 18 nach und erhält einen Betrag für die Summe der bereinigten Gehälter.
Davon zieht man das Kindergeld ab und quotelt dann den Unterhalt.
Ist dieser Betrag für den Vater nun höher als der Betrag, der sich alleine aus seinem Gehalt ergibt, so gilt der entsprechende Wert der DT.
Damit ist der Betrag abzüglich des Kindergeldes gemeint, oder?
Sohn wird 18, wohnt bei der Mutter und geht noch zur Schule.
Jetzt werden ja beide Gehälter berücksichtigt.
Zugleich gilt laut den Leitlinien:
"Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich aus seinem Einkommen nach der Düsseldorfer Tabelle ergibt."
Man schaut also in der DT bei Altersstufe ab 18 nach und erhält einen Betrag für die Summe der bereinigten Gehälter.
Davon zieht man das Kindergeld ab und quotelt dann den Unterhalt.
Ist dieser Betrag für den Vater nun höher als der Betrag, der sich alleine aus seinem Gehalt ergibt, so gilt der entsprechende Wert der DT.
Damit ist der Betrag abzüglich des Kindergeldes gemeint, oder?
Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.