Richter parteiisch?!

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    • Richter parteiisch?!

      Hallo,

      anders kann ich mir die Entscheidung nicht erklären, außer parteiisches Verhalten des Richters.

      Es ist ein jahrelanger Albtraum, ich weiß manchmal nicht, wie ich es bis hierhin geschafft habe.

      KV ist pathologisch hochstrittig. Ich weiß, dass das eine unlösbare Situation ist, ich weiß es auch aus der mittlerweile jahrelangen Erfahrung.

      Ich habe folgende Aussagen der Polizei "ein cleverer Anwalt boxt seinen Mandanten mit Lügen frei"/ "es ist normal, dasas vor Gericht gelogen wird. Nur als Zeuge darf man nicht lügen. Als Angeklagter schon, bzw. dessen Anwalt"/ "was erwarten sie denn?? Ich kannte einen Fall, da wurde die Staatsanwaltschaft erst nach 14 Anzeigen, die wegen "Beziehungstat" eingestellt wurde aktiv. Sie haben erst 3 Anzeigen aufgegeben."

      Ich habe die Aussage des Jugendamtsleiters "solche Konflikte ziehen sich bis zum 18. Geburtstag. Holen sie sich Unterstützung"

      Mit meiner ersten Anwältin war ich nicht zufrieden. Anwältin 2 sagt, da hat Anwältin 1 Fehler gemacht. Anwältin 3 bestätigt Fehler von 1 und beanstandet das Vorgehen von 2. Setzt aber nochmal einen drauf in dem sie mein Geld nimmt aber überhaupt nicht gegen KV vorgeht.

      Da ich eine Anzeige im Strafrecht aufgegeben habe, habe ich hier zum Glück ein Rechtschutzversicherung. Dieser Anwalt bestätigt, dass Anwältin 3 nur mein Geld genommen, sich aber nicht für mich eingesetzt hat.

      Beim Jugendamt habe ich anfangs Hilfe erhofft. Fehlanzeige. Es gibt eine dicke Akte. Dem Gericht hat das Jugendamt mitgeteilt "es gibt keine Probleme"

      Ich habe den Glauben an Gerechtigkeit verloren und fühle mich vollkommen hilflos. KV lacht sich seit Jahren kaputt, und wurde immer schlimmer im Auftreten mit jeder Erfahrung, dass niemand gegen ihn vorgeht und er machen kann was er will.


      Aktuelle Situation:
      Anwältin 2 hat vor Jahren geraten, mit einer richterlichen Umgangsvereinbarung die Situation zu beruhigen und das Verhalten von KV dadurch in geordnete Bahnen zu lenken. Ihre Vorgehensweise um das zu erreichen war eine Katastrophe, aber ich war damals fertig mit den Nerven und habe ihr vertraut. Sie war auch Anwältin für Opferschutz.

      Also gibt es nun dieses Urteil. Alle Ferien hälftig, bis auf die Sommerferien steht auch immer Beginn und Ende im Urteil.
      Hier in NRW gehen die Ferien immer bis Dienstag. Diese beiden Tage, Montag und Dienstag haben wir nie berücksichtigt. Kind war immer je 3 volle Wochen bei Papa und Mama und kam Sonntags zurück.

      Meine Hoffnungen, die Situation beruhigt sich durch ein Umgangsurteil haben sich übrigens nicht erfüllt, danach fing KV an mich unter Druck zu setzen davon abzuweichen, wäre doch viel besser fürs Kind.


      Also nun der Sommer 2021.
      KV hatte die Meinung, in den Ferien gelten die Umgangswochenenden und buchte Urlaub "in meinen" 3 Wochen am letzten Wochenende ab Freitag.
      Ich hatte allerdings auch Urlaub gebucht und antwortete, dass das nicht geht, wir kommen Sonntags erst wieder.
      Er wollte, dass ich den Urlaub früher beende, er hätte teuren Urlaub gebucht. Er zog das Kind mit rein, Kind war sauer auf mich.
      Ich verneinte.
      Er ging zum Anwalt. Der ihm dann natürlich sagte, dass er dass nicht von mir verlangen kann.
      Damit war das dann für mich abegehakt.

      Für KV aber nicht. Der fuchtsteufelswild war dass er 3 Tage umsonst bezahlt hat.

      Was ich nicht wusste: Sein Anwalt hat ihn darauf hingewiesen, dass die 2 Tage am Ende der Ferien mit zur zweiten Ferienhälfte gehören. Diese Information hat KV für sich behalten.
      Am Sonntag habe ich dann die Rückkehr erwartet. Wir hatten Besuch, die Patentante des Kindes war hier, alle freuten sich.
      Um 18:03 bekomme ich eine Whatsapp, dass das Kind nicht kommt. Er hätte die Information seines Anwalts bekommen und daher kommt Kind am Dienstag. Gespickt mit dem Hinweis, dass ich verursacht hätte, dass er 3 teure Tage seines Urlaubs verloren hatte.

      Seinem Kind hat er morgens nach dem Frühstück gesagt, dass die Ferien sich verlängern.

      Also folgende Situation:
      er erhält von seinem Anwalt die Information über die beiden Tage am Ende der Ferien
      behält das über 3 Wochen für sich
      um sich dann sonntags dafür zu rächen dass er nicht in Urlaub konnte (Selbstreflektion eigener Fehler??)
      in dem er mir 3 Minuten nach vereinbarter Rückbringzeit eine Nachricht schickt er bringt das Kind nicht

      hier zuhause war dann Riesenaufregung. Alle hatten sich gefreut, die Geschwister, die Patentante. Alle frugen warum er nicht zurückkommt.
      Das war genauso von KV geplant.

      Ich habe einen Antrag auf Ordnungsgeld gestellt wegen Verstoß gegen die Umgangsvereinbarung und Verstoß gegen die Wohlverhaltenspflicht. Diesmal alleine. Ohne Anwalt. Alles mit schrifltichen Beweisen. Es ist ganz klar lesbar, was passiert ist.

      Die Richterin wies den Antrag zurück. Sie könnte kein Fehlverhalten von KV erkennen. Ich sollte mitteilen ob ich den Antrag auf Ordnungsgeld aufrechterhalte.

      Ich habe ihn aufrechterhalten und eine schriftliche Aussage des Kindes hinzugefügt, dass es erst nach dem Frühstück davon erfahren hat, dass es länger beim Vater bleibt.

      Die Richterin hat meinen Antrag zurückgewiesen, die Kosten des Verfahrens soll ich tragen. Dass er die Information seines Anwaltes mir zu "einem relativ späten Zeitpunkt mitgeteilt hat, stellt keine Zuwiderhandlung gegen die Umgangsvereinbarung vor."

      "Ein Verstoß gegen die Wohlverhaltenspflicht kann nicht über Ordnungsmittel sanktioniert werden. Abgesehen davonwar das Verhalten beider Elternteile offenbar nicht darauf ausgerichtet, im Interesse des Kindes eine tragfähige Lösung zu finden, sondern eher auf der Wahrung oder Durchsetztung eigener Rechtspositionen.


      Ich verstehe es nicht.
      Hätte ich jetzt meinen gebuchten Familien-Urlaub frühzeitig beenden und nach Hause fahren sollen??
      KV hat mir 3 Minuten nach vereinbarter Zeit geschrieben er kommt nicht.

      Wo bitte ist da mein Fehlverhalten?

      "Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben"
      Die reiche ich dann beim Familiengericht ein? Wer prüft dass dann?

      Und warum das auch noch:
      "es entspricht vorliegend billigem Ermessen, der Kindesmutter, die mit ihrem Antrag unterlegen ist, die gesamten Kosten des Verfahrens aufzuerlegen" (§81 FAmFG)

      Das kann doch nicht sein??

      Frei nach dem Motto "Recht haben und Recht bekommen" sind in Deutschland 2 Paar Schuhe?

      Viele Grüße
    • Hallo Endlsterror,

      fachlich kann ich Dir hier nicht viel beitragen, aber vollstes Verständnis. Ich kann Dir das sowas von nachvollziehen, sowohl die Spielchen, als auch das Lügen vor Gericht, als auch die Enttäuschung, dass der/die Richter/Richterin dem nachgibt. Und der Verweis von der Paarebene doch auf die Elternebene über zu gehen, um für die Kinder auf eine tragfähige Lösung zu kommen, ist bei derartig gestrickten Müttern/Vätern unglaublich. War es doch schon (vmtl. ) während einer Partnerschaft schon nicht möglich, ist es das im Umgangs-/Unterhaltsverfahren mithin noch schwieriger. Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand.
      Gruß
      Testmama

      Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
      dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
      dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.
    • Hallo endlosterror,

      ich habe lange mit mir gerungen, ob ich hier antworte.
      Vermutlich wird Dich meine Antwort nicht zufriedenstellen.

      Ich bin Mutter von 2 Scheidungskindern und einem nachgeborenen in neuer Ehe.
      An einer derartigen Eskalation - wie Du sie beschreibst - ist selten einer allein beteiligt.
      Ich kenne solch von Dir beschriebenen "Terror" nun gerade anders rum - von der Ex meines Mannes.
      Und da kann ich Dir schon mal versprechen, dass die Aussage des JA-Mitarbeiters nicht stimmt: das Verhalten des(der) Ex endet nicht mit dem 18. Geburtstag des Kindes. Bis dahin wird noch viel passieren und das Kind wird nachhaltig geschädigt durch die Streitigkeiten der Eltern.
      Auf wessen Seite sich das Kind dann (endgültig?) schlägt, ist nicht abzusehen.

      Ich habe bei Deinen Ausführungen auch keine Reflektion für Deine Anteile an der Hochstrittigkeit gesehen. Du hast inzwischen 3 Anwälte ins Boot geholt (eigentlich ja nun sogar schon den 4.) und bist über jeden maßlos enttäuscht. Ebenso über die Richterin, der Du Parteilichkeit unterstellst.
      Statt dir psychologische Unterstützung zu suchen (das ist ja in Deutschland irgendwie "bäh") versuchst Du weiter die Probleme auf der gesetzlichen/gerichtlichen Ebene zu regeln.
      Das wird nicht funktionieren.
      Selbst wenn Du mit einer Beschwerde durch kommen würdest, geht es dann an anderen Stellen weiter.

      Was den behaupteten Verstoß gegen die Umgangsregeln anbelangt - wenn bei allen anderen Ferien Beginn und Ende des Umgangs drin steht und in NRW Sommerferien in der Woche beginnen/enden, hätte das auch genau so mit in den Beschluss aufgenommen werden müssen. Ist es aber - scheinbar - nicht.
      Du ziehst übrigens Euer Kind mit in diesen Streit. Was soll es Dir denn auch anderes bestätigen als das, was Du hören willst?
      Ich frage gar nicht mehr, wie alt es ist.

      Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass die Kids auch schon so ausreichend zu tun haben, ohne dass sie durch Einflussnahme in die Konflikte der Erwachsenen rein gezogen/in den Loyalitätskonflikt getrieben werden.
      Mein - inzwischen erwachsenes - Kind hat mich mit 14 in einer Auseinandersetzung mal angeschriehen, ich soll den Papa aus dem Spiel lassen, der hätte damit gar nichts zu tun. (Ich musste diesen dennoch über den Grund unserer Auseinandersetzung informieren und hab das auch genau so dem Kind geantwortet).

      Mein Fazit: hol Dir tatsächlich Hilfe (Coaching - sowas meinte vielleicht auch das JA) und verbrate nicht weiter Geld, Zeit und Nerven in Anwälte und Gerichtsprozesse.

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      du darfst gerne einmal pathologische Hochstrittigkeit googeln.
      In meinem Fall ist es leider so, dass von KV jede Gelegenheit genutzt wird, sich an mir abzuarbeiten. "Er hat mit Ihnen noch eine Rechnung offen"

      Daher kam ja auch der Leiter des Jugendamts zu dieser Einschätzung der Situation. Das war auch das erste mal, dass ich in diesem Jugendamt mit jemandem gesprochen habe, der Verständnis hatte und die Situation richtig einschätzte. Leider ist er kurz darauf in den Ruhestand gegangen.
      Da das Jugendamt wohnortgebunden ist, kann ich nicht wechseln. Ein Umzug ist ausgeschlossen wegen Eigenheim.

      Jedenfalls riet mir der Leiter tatsächlich zu einem Coaching. Damit ich lerne, mit den Attacken von KV so umzugehen, dass das Kind keinen Schaden nimmt. Das ist mir auch tatsächlich über die Jahre gelungen. Während der Betreuung durch Anwältin 2 befand sich das Kind mehrere Wochen zu Gesprächen bei der Schulpsychologin. Die Klassenlehrerin hatte mich beim Elternsprechtag darauf angesprochen, ob ich eine Erklärung dafür hätte, dass das Kind ständig so traurig sei. Es war ein Albtraum für mich.

      Das Kind zur Unterstützung bei der Schulpsychologin, ich zur Unterstützung in der Beratungsstelle. Und KV attackiert ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.
      Ein Irrsinn sondergleichen.

      Ich habe wie angeraten alles vom Kind ferngehalten. Nie etwas zu oder über KV gesagt. Der hingegen nutzte die Wochenenden, um mich schlechtzumachen. Unser Kind wollte das nicht hören und kommunizierte das auch seinem Vater.
      Aber natürlich macht das was mit einem Kind, wenn es von seinem Vater immer etwas schlechtes über die Mutter hört aber von der Mutter nie etwas schlechtes über den Vater...

      Mittlerweile ist er 16. Ich muss ihn nicht mehr vor allem beschützen so wie die letzten Jahre.
      Daher bin ich nicht mehr bereit, mich so fertig machen zu lassen.

      Allerdings habe ich da wohl die Rechnung ohne die deutsche Gerichtsbarkeit gemacht, in der man Lügen darf wie es einem passt und Richter parteiisch sind.

      Denn es lässt sich ja alles belegen was passiert ist. Und trotzdem kam die Richterin zu so einer Entscheidung.

      Ich habe übrigens nicht den 4. Anwalt am Start. Den Antrag habe ich diesmal alleine gestellt. Ich kann mit meinem verdienten Geld was besseres anstellen als es für Anwälte auszugeben, die nur an schnellem Profit interessiert sind.

      Ein Anwaltshonorar ist eine Pauschale. Die sich nach Streiwert berechnet. Daraus ergibt sich Summe X.
      Diese Summe bekommt der Anwalt. Egal, ob er sich engagiert oder nicht.

      Um nun seinen Gewinn zu maximieren, nimmt er soviele Mandanten an, wie möglich. Am liebsten die mit hohem Streitwert.
      Daraus ergibt sich zwangsläufig ein kleines Zeitfenster für jeden einzelnen Mandanten.
      Der finanzielle Gau eines Anwalts: Mandanten mit Beratungshilfe/PKH,VKH. Lohnt sich überhaupt nicht = Engagement im Keller.

      Also ist das Bemühen eines Anwalts, Fälle schnellstmölichst, zu seinem bestmöglichen finanziellen Ertrag, zu bearbeiten. Wenn es für seinen Mandanten schlecht ausgeht, gibt es sogar die Möglichkeit der Berufung = neuer Fall, neuer Streitwert, noch mehr Geld für den Anwalt.

      Und die Quintessens von 3 Anwälten: alle arbeiten so.

      Es ist unglaublich. Und ein Desaster für Mandanten, die Hilfe benötigen.

      Grüße
    • Hallo endlosterror,

      nein, ich werde nicht googeln.

      Endlosterror schrieb:

      Da ich eine Anzeige im Strafrecht aufgegeben habe, habe ich hier zum Glück ein Rechtschutzversicherung. Dieser Anwalt bestätigt, dass Anwältin 3 nur mein Geld genommen, sich aber nicht für mich eingesetzt hat.
      Wenn Du diesen Anwalt nicht mandatiert hast, hab ich natürlich falsch gezählt.
      Ansonsten: Danke für die Nachhilfe - das ist mir alles in dem letzten Jahrzehnt (meine Güte, ich bin ja schon im 2. davon), in welchem ich dank der Ex meines Mannes vielfältige Erfahrungen der unterschiedlichsten Art mit der "Helferindustrie" um das sogenannte "Kindeswohl" machen "durfte" überhaupt nicht aufgefallen....

      Warum Du dann allerdings Beschwerde erwägst (an den OLG herrscht doch Anwaltszwang, oder?), wenn Du der Meinung bist, Dein Geld besser als in Anwälte versenken zu können (ja, in Coaching z.B.), versteh ich nicht.
      Hoffst Du ernsthaft, dass die Richterin der Beschwerde abhilft?

      Gruß Tanja
    • Hallo Endlosterror,
      kann es sein, dass dir deine bisherigen Anwälte nicht zu dem verholfen haben (konnten?), was du erwartest hast oder hat gar jemand von ihnen das Mandat niedergelegt?
      Nach meiner Einschätzung hast du dich total verrannt. Auch an Selbstreflexion scheint es zu mangeln.
      Mir tut es um euer Kind leid.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen