Beistandschaft ohne Ergebnis beendet, Anwalt beauftragt, was nun?

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  • Beistandschaft ohne Ergebnis beendet, Anwalt beauftragt, was nun?

    Guten Tag,

    im Juli 2021 hat die KM eine Beistandschaft beim JA beantragt. Ich habe alle Unterlagen eingereicht und Fragen beantwortet. Auch 8 Monate später habe ich keine Unterhaltsberechnung bekommen.
    Scheinbar wurde es der KM auch zu bunt. Ich wurde gestern vom Beistand informiert, dass die Beistandschaft von der KM beendet wurde und eine Anwältin mit der Geltendmachung von Unterhalt beauftragt wurde.
    Schreiben habe ich noch keines.

    Meine Fragen dazu. Die KM hat alle zwei Jahre Anspruch auf Auskunft zu meinen Einkünften. Dem bin ich in 07/21 vollumfänglich nachgekommen. Mit dieser Bekanntmachung ab wurde ich verpflichtet den später festgesetzten Unterhalt rückwirkend zu zahlen (ich werde 2-3 Stufen mehr zahlen müssen, der erste Titel liegt inzwischen fast 10 Jahre zurück). D. h. von Seiten des JA hätte ich bisher 8 Monate nachzahlen müssen.

    1. Kann die Rechtsanwältin erneut eine Auskunft zu meinen Einkünften verlangen?
    1b. Ist das Jugendamt berechtigt die Unterlagen (Gehaltszettel, ESt-Erklärung) der KM oder dem Rechtsanwalt auszuhändigen (DSGVO)?
    2. Beginnt mit einem Schreiben eines RA die Frist neu an zu laufen ab der ich rückwirkend den Unterhalt nachzahlen muss?
    Oder gilt, warum auch immer, immern och die Frist vom Jugendamt Inverzgsetzung mit 07/21).

    Vielen Dank für Eure Infos.
    Das Verhalten der KM wundert mich irgendwie nicht, aber es belastet mich trotzdem.
    Aus meiner Sicht hat das JA durch seine Untätigkeit diese Eskalation mitzuverantworten.

    VG JB
  • jbsince99 schrieb:

    1. Kann die Rechtsanwältin erneut eine Auskunft zu meinen Einkünften verlangen?
    1b. Ist das Jugendamt berechtigt die Unterlagen (Gehaltszettel, ESt-Erklärung) der KM oder dem Rechtsanwalt auszuhändigen (DSGVO)?
    2. Beginnt mit einem Schreiben eines RA die Frist neu an zu laufen ab der ich rückwirkend den Unterhalt nachzahlen muss?
    Oder gilt, warum auch immer, immern och die Frist vom Jugendamt Inverzgsetzung mit 07/21).
    Hallo jbsince,

    vorbehaltlich einer anderen Auffassung:
    1a. nein12b. ja
    2. nein - ich gehe von Juli 2 aus

    Ich finde Deine Fragen zu 1a und b unlogisch. Entweder die Beistandschaft hat wirksam die Inverzugsetzung(durch Aufforderung zur Auskunft) ausgesprochen, dann beginnt ab dem Zeitpunkt der Auskunfterteilung die 2 Jahresfrist für die erneute Auskunftspflicht zu laufen, oder aber die Anwältin kann erneut Auskunft verlangen.
    Die Beistandschaft ist ja praktisch nichts anderes als ein kostenloser Interessenvertreter des Kindes mit (angenommener oder behaupteter) besserer Rechtskenntnis als der Laie.
    Deswegen wird das auch gern gleichtgesetzt mit "Anwalt des Kindes".
    Im UhVorschG ist die Weitergabe der Daten an den Betreuenden sogar ausdrücklich gesetzlich geregelt.

    Lass Dich nicht verrückt machen, sondern such Dir ggf. schon einen Anwalt und besprich mit dem - dann - die richtige Strategie.

    Gruß Tanja

    Nachtrag: was mir noch einfiel, wie man dem gegn. Anwalt (und der Mutter) ggf. den "Spass" verderben und das Kostenrisiko senken kann: wenn Du sowieso weißt, dass Du höher einzustufen bist, warum lässt Du dann nicht die entsprechende (nach Deiner Berechnung) Stufe titulieren? Nimmst die andere Urkunde mit zum JA und sagst, Du willst die nach oben abändern lassen auf XX. Und zahlst die Beträge ab Juli einfach nach: für jedes Kind einzeln auch so auf der Überweisung ersichtlich.
    Da der zu titulierende Betrag höher ist, wird das JA vermutlich mitspielen.
    Ich würde zumindest das versuchen...
  • Moin,

    meiner Einschätzung nach kannst Du Dich bei einem Auskunftsersuchen der Anwältin darauf berufen, die Auskünfte bereits erteilt zu haben. Die Anwältin kann die Unterlagen der Beistandschaft anfordern und verwerten. Rückwirkende Zahlungen (übrigend ebenso wie Verwirkungs- und Verjährungstatbestände) laufen ab Auskunftsersuchen vom JA.

    Es ist auch nicht zwingend gesagt, dass das JA nicht aus der Hüfte kam (auch wenn es der wahrscheinlichere Fall ist): Vielleicht gefiel der KM auch einfach nicht das Ergebnis der Beistandschaft ermittelten Beträge, weshalb sie lieber eine Anwältin beauftragt.
  • Clausutis schrieb:

    Vielleicht gefiel der KM auch einfach nicht das Ergebnis der Beistandschaft ermittelten Beträge, weshalb sie lieber eine Anwältin beauftragt.
    Vielleicht hat der Beistand die Auskünfte des Vaters nicht herausgerückt. Sowas soll ja vorkommen. Würde ich mir auch nicht gefallen lassen. Andere hier wohl auch nicht.
  • Clint schrieb:

    Clausutis schrieb:

    Vielleicht gefiel der KM auch einfach nicht das Ergebnis der Beistandschaft ermittelten Beträge, weshalb sie lieber eine Anwältin beauftragt.
    Vielleicht hat der Beistand die Auskünfte des Vaters nicht herausgerückt. Sowas soll ja vorkommen. Würde ich mir auch nicht gefallen lassen. Andere hier wohl auch nicht.
    Moin,

    vielleicht bedingt auch die immer noch vorliegende (ehemalige) Paardynamik eine derartige Eskalation...
    Jbsince wurde in einer persönlich schwierigen emotionalen Lage aufgefordert, sein Einkommen offen zu legen.
    Daneben hat er jahrelang zusätzlich Kosten für die Kinder freiwillig übernommen.
    Öfter werden die Forderungen der Betreuenden in Augen der Unterhaltsverpflichteten immer ausufernder (was durchaus sein kann wenn schon vorher keine ordentliche Streitkultur existierte).
    Wenn dann noch mit dem Beistand diskutiert werden muss über die Höhe des unterhaltsrelevantem Einkommen und - m. M. n. berechtigterweise - Beteiligung an Klassenfahrt und Führerschein abgelehnt wird, ist die betreuende Person ganz fix der Meinung, der Beistand bringe nicht das, was ein Anwalt (ein)bringt.
    Ich hoffe, dass jbsince wenigstens die damals vom Beistand geforderten 115% pro Kind überwiesen hat. Dass es mehr (als die titulierten) 110 werden würden, hat er ja schon gewusst.

    @Clint mit welcher Begründung sollte denn der Beistand die Herausgabe der Unterlagen des Unterhaltsverpflichteten ablehnen können?
    Ich kann doch als Betreuender, aber auch als Elternteil eines Volljährigen den anderen nach 1605 (ggf. i.V.m. 252 BGB) auffordern.
    Ich weiß gar nicht, woher die Idee kommt, sowas können (dürfen?) nur Rechtsanwälte oder Beistände.

    Gruß Tanja
  • TanjaW9 schrieb:

    @Clint mit welcher Begründung sollte denn der Beistand die Herausgabe der Unterlagen des Unterhaltsverpflichteten ablehnen können?
    Ich kann doch als Betreuender, aber auch als Elternteil eines Volljährigen den anderen nach 1605 (ggf. i.V.m. 252 BGB) auffordern.
    Ich weiß gar nicht, woher die Idee kommt, sowas können (dürfen?) nur Rechtsanwälte oder Beistände.

    Es war einmal eine Beistandschaft...

    Die KM - unerfahrener Laie wie die allermeisten Bürger und Bürgerinnen - hatte die Beistandschaft beantragt, denn der KV reagierte auf keinerlei Auskunfts- oder Unterhaltsverlangen. Nach Umzug und mehrjährigem Schweigen aller zuständigen Beistände bat die KM telefonisch um einen Termin zur Akteneinsicht. "Bei mir bekommen Sie keine Akteneinsicht." zickte Frau Beistand lauthals am Telefon herum. Begründung? Von einem JAM? Aber doch nicht gegenüber einem einfachen ahnungslosen Bürger....
    Der KM war gerade nicht so nach Dienstaufsichtsbeschwerde und so kündigte sie am Tag darauf schriftlich die Beistandschaft. In ihrer "Kündigungsbestätigung" beschrieb Frau Beistand die mehrjährige Tätigkeit der befassten Jugendämter kurz und knapp in einem Zweizeiler. Der KV habe sich leider leider nie gemeldet. In Sachen 1605 war nur eine einzige Seite dabei: Der Arbeitgeber des KV hatte darin handschriftlich den Verdienst von 12 Monaten bestätigt. Keinerlei weitere Informationen von und über den KV, schon mal gar nicht der berühmt berüchtigte Auskunftsbogen des Jugendamtes. Und ja, in der "Kündigungsbestätigung" stand noch: "Sie können gern Akteneinsicht nach vorheriger Terminabsprache im Jugendamt nehmen."

    Statt Akteneinsicht hat die inzwischen gut informierte KM kurzerhand das vereinfachte Verfahren angeleiert. Erwartungsgemäß kam keinerlei Stellungnahme vom KV. Aber am Ende gab es einen tollen Beschluss vom Amtsgericht.

    Warum gehen Beistände eigentlich so sparsam mit dem vereinfachten Verfahren um? Damit hat man doch ratzfatz nen Titel ... und das ganz ohne Befristungsgenerve.
  • Clint schrieb:

    jbsince99 schrieb:

    Das JA hat im Auftrag meiner beiden Kinder (15+13J.) Unterlagen angefordert und einen neuen Unterhalt der Stufe 9 der DDT ermittelt.

    jbsince99 schrieb:

    Auch 8 Monate später habe ich keine Unterhaltsberechnung bekommen.
    :?:
    Hallo Clint, erwischt. Gut aufgepasst.
    Die frühere Aussage mit Stufe 9 war vorausschauend und diente der Dramaturgie.
    Je nach Auslegung Mietvorteil werde ich in der Stufe 9 +- (eher plus 1) landen.
    Auch nach 10 Monaten habe ich tatsächlich noch keine endgültige Berechnung.
    VG JB
  • Clint schrieb:

    TanjaW9 schrieb:

    @Clint mit welcher Begründung sollte denn der Beistand die Herausgabe der Unterlagen des Unterhaltsverpflichteten ablehnen können?
    Ich kann doch als Betreuender, aber auch als Elternteil eines Volljährigen den anderen nach 1605 (ggf. i.V.m. 252 BGB) auffordern.
    Ich weiß gar nicht, woher die Idee kommt, sowas können (dürfen?) nur Rechtsanwälte oder Beistände.
    Es war einmal eine Beistandschaft...

    Die KM - unerfahrener Laie wie die allermeisten Bürger und Bürgerinnen - hatte die Beistandschaft beantragt, denn der KV reagierte auf keinerlei Auskunfts- oder Unterhaltsverlangen. Nach Umzug und mehrjährigem Schweigen aller zuständigen Beistände bat die KM telefonisch um einen Termin zur Akteneinsicht. "Bei mir bekommen Sie keine Akteneinsicht." zickte Frau Beistand lauthals am Telefon herum. Begründung? Von einem JAM? Aber doch nicht gegenüber einem einfachen ahnungslosen Bürger....
    Der KM war gerade nicht so nach Dienstaufsichtsbeschwerde und so kündigte sie am Tag darauf schriftlich die Beistandschaft. In ihrer "Kündigungsbestätigung" beschrieb Frau Beistand die mehrjährige Tätigkeit der befassten Jugendämter kurz und knapp in einem Zweizeiler. Der KV habe sich leider leider nie gemeldet. In Sachen 1605 war nur eine einzige Seite dabei: Der Arbeitgeber des KV hatte darin handschriftlich den Verdienst von 12 Monaten bestätigt. Keinerlei weitere Informationen von und über den KV, schon mal gar nicht der berühmt berüchtigte Auskunftsbogen des Jugendamtes. Und ja, in der "Kündigungsbestätigung" stand noch: "Sie können gern Akteneinsicht nach vorheriger Terminabsprache im Jugendamt nehmen."

    Statt Akteneinsicht hat die inzwischen gut informierte KM kurzerhand das vereinfachte Verfahren angeleiert. Erwartungsgemäß kam keinerlei Stellungnahme vom KV. Aber am Ende gab es einen tollen Beschluss vom Amtsgericht.

    Warum gehen Beistände eigentlich so sparsam mit dem vereinfachten Verfahren um? Damit hat man doch ratzfatz nen Titel ... und das ganz ohne Befristungsgenerve.
    Hallo Tanja,
    ich habe mit der Dame vom Jugendamt telefoniert und gefragt, was schief gelaufen ist:
    Antwort: Wegen Vertretungen etc. ist sie bisher nicht zu einer Berechnung gekommen. Dann kam erst die Anfrage des Anwalts meiner Ex. Diese hat sie ignoriert.
    Dann hat meine Ex die Beistandschaft offiziell beendet. Daraufhin hat die JA Dame dem Anwalt meine Ende Juli 2021 eingereichten Gehaltsunterlagen und ESt 2020 übergeben.
    Ich habe ihr erklärt, dass ich das unmöglich finde. Hätte sie die Berechnung 2 Wochen vorher fertig gehabt, wäre die Eskalation über einen Anwalt (ich sehe es als Eskalation, es wird sicher nicht einfacher und eher noch mit spitzerem Bleistift gerechnet) vermeidbar gewesen. Sie hat meine "Beschwerde" achselzuckend zur Kenntnis genommen.
    Du meintest ja, die Übergabe der Unterlagen ist rechtens. Ich bin auch nicht böse deswegen. In den abgegebenen Zeitraum fiel mein Sabbatical nach dem Tod meines Kindes. D.h. ich habe in diesen 12 Monaten 1 Monat weniger Grundgehalt bekommen. Deswegen werde ich deswegen wohl eher nicht meckern.
    Meine Frau arbeitet nach dem Tod unseres Kindes nicht (bezieht Krankengeld, das ist als Physio echt wenig). Ist aber vermutlich kein Grund für eine Abstufung. Da sie im juristischen Sinne vermutlich nicht bedüftig ist. Auch meine 37% Betreuungsanteil sind nach Auskunft meiner Anwältin für einen Richter kein Grund für eine Abstufung (eher wenn ich 400km entfernt wohnen würde). Verstehe das wer will. Nach meinem Kenntnisstand stammt das Unterhaltsrecht aus den 60ern, als der geschiedene Vater bestenfalls das Kind am Wochenende zum Zoo-Besuch abgeholt hat. So hat der Sohnemann gerade einen neuen IKEA Pax bekommen. Er hat sich sehr gefreut, dass ist mir das wichtigste.
    Ich bezeichne mich als vernünftigen, rationalen, sachlichen Menschen. Beruflich trage ich Verantwortung für Menschen. Nur meine Resilienz bezüglich der Themen mit meiner Ex ist erschöpft. Ich habe sie mit ihrer min. bipolaren Störung 12 Jahre ertragen, das ist schon außergewöhnlich. Das hat sicher fiel kaputt gemacht in mir. Jetzt ist sie schamanische Heiltrommlerin, Impfgegnerin, Verleugnerin verschiedener Realitäten. Ich mit diesem Menschen nichts mehr anfangen. Es ist wie mit einem Corona-Leugner zu diskutieren. Völlig irre und absolut zwecklos. Dass das System auf der Seite der UE ist, das ausgeliefert sein gegenüber dem System macht mich fertig. Das widerspricht meinem Gerechtigkeitssinn.

    So warte ich auf ein Schreiben ihres Anwaltes und werde dann wohl oder übel meine eigene Anwältin konsultieren.
    VG JB
  • TanjaW9 schrieb:

    Nachtrag: was mir noch einfiel, wie man dem gegn. Anwalt (und der Mutter) ggf. den "Spass" verderben und das Kostenrisiko senken kann: wenn Du sowieso weißt, dass Du höher einzustufen bist, warum lässt Du dann nicht die entsprechende (nach Deiner Berechnung) Stufe titulieren? Nimmst die andere Urkunde mit zum JA und sagst, Du willst die nach oben abändern lassen auf XX. Und zahlst die Beträge ab Juli einfach nach: für jedes Kind einzeln auch so auf der Überweisung ersichtlich.
    Da der zu titulierende Betrag höher ist, wird das JA vermutlich mitspielen.
    Ich würde zumindest das versuchen...
    Hallo Tanja, sehr gute Idee. Habe ich sehr spät gelesen. Wäre auch am 06.02. wohl schon zu spät gewesen.
    Dem Beistand ist es so wie jetzt ganz recht. Ein Fall weniger in der Ablage.
    VG JB
  • Hallo jbsince,

    alles was ich schreiben würde, kann Dir nicht wirklich helfen.
    Ich sehe schon lange, wie ungerecht in unserem Land entsorgte Elternteile behandelt und kaputt gemacht werden.
    Und wie nachgeborene Kinder und Zweitfamilien zurück gesetzt werden.

    Ich möchte zu Deinem letzten Posting noch was schreiben:
    Zur Titulierung brauchst Du keinen Beistand.
    Du gehst einfach zum Urkundsbeamten des JA und lässt die neue Forderung titulieren.
    In Abänderung der alten Urkunde.

    Gruß Tanja
  • Hallo @TanjaW9

    das klingt spannend. Ich erwarte allerdings jeden Tag ein Schreiben des Anwalts mit einer Forderung. Was bringt es mir, wenn ich im Vorfeld freiwillig einen Titel unterzeichne?
    Sollte der Anwalt auf eine noch höhere Forderung kommen, wird er sicher auf einen neuen Titel bestehen?

    VG und besten Dank für deine Unterstützung.
    JB
  • TanjaW9 schrieb:

    Hallo jbsince,

    1. ist für Dich die Titulierung beim JA kostenlos (auch wenn Du neu titulieren müsstest nach Anwaltsaufforderung) und 2. senkst Du den Streitwert und somit ggf. das Interesse des RA an einer gerichtlichen Auseinandersetzung.


    Gruß Tanja
    Hallo Tanja,

    nach grober Hochrechnung mit meiner Anwältin bin ich zwischen zwei Stufen. Je nachdem, wie mein Wohnvorteil ausgelegt wird und ob die aktuelle Situation meiner Frau berücksichtigt wird (seit 08/2021 nicht arbeitsfähig) lande ich in Stufe 8, 9 oder schlimmstenfalls 10. Ich bin gerade unsicher, ob ich den Weg zum JA gehen sollte. Ich traue meiner Ex viel zu, aber ob sie vor Gericht zieht... Ich weiß es nicht. Das will ich auch nicht.
    Mit welcher Stufe tituliert das JA? Mit meinem "Vorschlag". Ich weiß nicht... Wenn der RA seine Forderung gestellt hat, kann ich doch sicher auch beim JA titulieren?
    VG JB
  • Hallo @jbsince,

    jbsince99 schrieb:

    Mit welcher Stufe tituliert das JA?
    Da ein RA der KM im Spiel ist, wird der zunächst - auf Grundlage Deiner Einkommensunterlagen - einen Betrag ermitteln, den Du zahlen (und ggf.titulieren lassen) sollst.
    Zunächst gilt es dann, diesen "Wunschbetrag" der Gegenseite zu prüfen... Selten berechnen gegn. Anwälte korrekt; meisten eben mehr... (da wird zuviel Einkommen ermittelt und/ oder mögliche abzugsfähige Positionen nicht berücksichtigt: Abzugsfähige Positionen müssen im Übrigen von Dir an die Gegenseite herangetragen werden, der gegn. Anwalt wird das nicht von sich aus tun - warum auch(?); er vertritt ausschließlich die Interressen des Kindes (der KM!)

    Prüfen lassen könntest Du hier, aber da Du auch schon einen eigenen Anwalt im Boot hast, kannst Du auch den über die Berechnung der Gegenseite drüberschauen lassen (was Dich aber dort u.U. mehr kostet, als die bisherige Beratung bei Deinem Anwalt...)

    Zum JA gehst Du also letztendlich ausschließlich, um einen Unterhaltstitel erstellen zu lassen (und nicht, um mit denen die Unterhaltshöhe erneut zu berechnen). Da ist nichts, was die KM dazu bringen könnte zu klagen.
    Alternativ kannst Du gegen eine Schreibgebühr bei einem Notar titulieren lassen.
    Eventuell mal drüber nachdenken, ob Du den Titel auf Volljährigkeit des Kindes befristen lässt... (grundsätzlich hat das Kind einen Anspruch auf einen unbefristeten Titel)
    Gruß Kakadu59
    "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
  • Kakadu59 schrieb:

    Hallo @jbsince,

    jbsince99 schrieb:

    Mit welcher Stufe tituliert das JA?
    1. Abzugsfähige Positionen müssen im Übrigen von Dir an die Gegenseite herangetragen werden, der gegn. Anwalt wird das nicht von sich aus tun - warum auch(?); er vertritt ausschließlich die Interressen des Kindes (der KM!)

    2. Prüfen lassen könntest Du hier, aber da Du auch schon einen eigenen Anwalt im Boot hast, kannst Du auch den über die Berechnung der Gegenseite drüberschauen lassen (was Dich aber dort u.U. mehr kostet, als die bisherige Beratung bei Deinem Anwalt...)

    3. Eventuell mal drüber nachdenken, ob Du den Titel auf Volljährigkeit des Kindes befristen lässt... (grundsätzlich hat das Kind einen Anspruch auf einen unbefristeten Titel)
    Hallo Kakadu59,

    danke für deine Antwort.
    Zu 1. Ich bin hoffnungslos naiv und sozialromantisch. Ich dachte gerade ein Anwalt muss sich an Recht und Gesetz, an Vorschriften und Richtlinien halten. Tatsächlich gab es in den 12 letzten Monaten relevante Einmalzahlungen (Geburtsbeihilfe, Corona-Einmalzahlung). ich warte das Ergebnis ab. Dann kann ich den Anwalt ja mit Einwänden quälen.

    2. Ich habe keine Ahnung, was meine Anwältin für eine Prüfung nimmt. Vermutlich geht es um Streitwerte. Dann wird es wohl teuer. Ich werde sehen wie unverschähmt die Forderungen sind.

    3. Das hatte ich gelesen. Auch dass es JA gibt, die das nicht machen. Dann muss man wohl mit dem 18. Geburtstag auf Abänderung klagen. Zu meinen Kindern habe ich ein sehr gutes Verhältnis.

    Das Warten auf irgendeine Berechnung und das offene Ergebnis machen mich echt kirre. Ich warte jetzt seit Ende Juli 2021. Da hatte ich die Unterlagen an das JA gegeben.
  • Hallo jbsince,

    ja, dann wartest Du halt.
    Wir diskutieren hier schon wieder seit Monaten über die Ermittlung der Unterhaltshöhe. Warum Du nicht einfach zum JA maschierst und nach (meinetwegen bisher vorliegender) Berechnung des JA (korrigiert um die Posten, die wir hier schon angesprochen haben) den Titel abändern lässt um so dem gegnerischen Anwalt und der KM den Spaß (am ggf. klagen) zu verderben, ist mir nicht klar.
    Muss es aber auch nicht.
    ICH hätte genau das schon so getan und dann geschaut, ob KM und Anwälte dann noch mit dem dann doch deutlich geringeren Streitwert Bock auf Klage hätten.
    Da die KM von Dir ja auch noch Beteiligung an Klassenfahrt und Führerschein möchte, kommt so langsam ein ziemlich großer Betrag für den Streitwert rum - mit Nachzahlungen und den üblichen 12 zukünftigen Monaten sind das schon wieder einige Tsd. Euro, bestimmt.

    Sorry, aber ich versteh immer die Elternteile nicht, die einerseits kund tun, dass sie das lange Abwarten mürbe macht, die aber andererseits nichts aktiv an der Lage ändern.
    Nochmal: der Urkundsbeamte hat zu beurkunden, was Du ihm mitteilst, ggf. unter dem Zusatz, dass das als zugestanden nach Beratung gilt.
    Hier ist mal ein Mustertitel. Schon etwas älter und deswegen stimmen natürlich die Beträge nicht. Aber Du hast ja schon einen Titel und weißt, wie in etwa der auszusehen hat...

    Gruß Tanja

    Nachtrag: @Kakadu59 wenn die erste Urkunde keine Begrenzung aufs 18 Lj. enthält, sollte es schwer werden mit einer späteren Begrenzung.
    Auch würde der TO den Vorteil des so gesenkten Streitwertes zunichte machen, da die KM auf unbegrenzt klagen könnte und damit der gesamt Unterhalt strittig gestellt sein dürfte - da bin ich mir aber nicht so sicher, das weiß vielleicht @Clint oder @Clausutis
    Dateien
  • Hallo Tanja,

    ich versuche mich auf den neuen Unterhalt vorzubereiten. Ich bin ein Kopfmensch.
    Bitte bedenke, dass ich bei Weitem nicht das Hintergrundwissen habe, dass du/ihr habt.
    Ich habe keine Ahnung vom Streitwert, von der möglichen Höhe von Anwaltskosten, von Fallstricken bezüglich der Begrenzung auf 18 Jahre etc. pp. Dahingehend möchte ich nichts "falsch" machen, was ich später bereue.
    Deine Hinweise zum aktiven titulieren konnte ich nicht richtig einordnen. Ich habe den Vorteil nicht erkannt.
    Ich habe verstanden, dass es für die Gegenpartei möglicherweise nicht mehr lukrativ ist zu klagen, wenn ich im Vorfeld freiwillig tituliere. Hier liege ich, bei günstiger Berechnung für mich (5% Pauschalabzug f. Fahrtkosten und Rentenvers., obwohl alle Vorsorgeaufwendungen bereits im Rahmen meines Gehalts abgegolten sind (betriebliche Absicherung) ganz knapp unterhalb einer Stufe. Wenn ich realistisch kalkuliere (im Betrachtungszeitraum hatte ich ein Sabbatical in Folge des Todes meines Kindes) bin ich safe in der nächsten Stufe. Wenn es der gegnerische Anwalt auf die Spitze treibt (zB Mietvorteil), bin ich wohl noch eine Stufe höher. Ich werde also die goldene Mitte titulieren und alle weitergehenden Forderungen zurückweisen. Dann werde ich sehen, wie weit die Ex mit ihrem Anwalt geht.
    Danke für deine Hilfe. Bin beim JA in der Warteschleife.
    VG JB
    PS: Habe einen Termin am 14.03.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von jbsince99 ()

  • Moin jbsince,

    ich steh nicht "freiwillig" so im Stoff.
    Ich habe etwas ganz anderes gelernt und musste mich, weil ich diese Ungerechtigkeiten hinsichtlich Zweitfamilien und nachgeborenen Kindern nicht länger hinnehmen konnte/wollte - intensiv mit diversen Themen im Familienrecht auseinander setzen - seit mehr als einem Jahrzehnt.
    Ich bin froh, wenn auch für mich das mal - hoffentlich noch dieses Jahr - ein Ende hat.
    Vermutlich werde ich mich dann auch wieder mehr meinen Hobbys widmen und über kurz oder lang dann auch nicht mehr so im Stoff stehen.
    Das nur kurz am Rande ;) .

    Tut mir leid, dass mir der Geduldsfaden gerissen ist.

    Lass Dich beim JA bloß nicht abwimmeln, nimm die alte Urkunde mit (weil die ja abgeändert werden soll und deswegen in der neuen auch erwähnt werden muss) und notier Dir die Beträge, die Du (ähnlich wie im Muster) gestaffelt in der Urkunde drin stehen haben willst.
    Freundlich, aber beharrlich und bestimmt bleiben.
    Das kannst Du garantiert.
    Es gab hier auch schon Berichte von Forenteilnehmern, dass der Urkundsbeamte im JA gesagt hat, dass er alles so tituliert, wie derjenige es will (und so ist es auch richtig). Der Beamte muss nur an die Belehrung denken und sich das unterschreiben lassen.
    Scheinbar vergessen einige JA-Mitarbeiter, dass eine Titulierung eine freiwillige (!) Selbstverpflichtung ist und da darf man dann auch mitbestimmen :) .

    Ich drück die Daumen für einen guten Urkundsbeamten!
    Gruß Tanja
  • TanjaW9 schrieb:


    Nachtrag: @Kakadu59 wenn die erste Urkunde keine Begrenzung aufs 18 Lj. enthält, sollte es schwer werden mit einer späteren Begrenzung.
    Auch würde der TO den Vorteil des so gesenkten Streitwertes zunichte machen, da die KM auf unbegrenzt klagen könnte und damit der gesamt Unterhalt strittig gestellt sein dürfte - da bin ich mir aber nicht so sicher, das weiß vielleicht @Clint oder @Clausutis
    Moin,

    ich schließe mich an. Grundsätzlich wäre es (bei Einverständnis der Beteiligten) möglich zu befristen, davon ist hier aber nicht auszugehen. Wenn man dann einen unbefristeten Titel in einen befristeten Titel abändert, hat man für die Streitwertreduzierung nichts gewonnen.

    Auch schließe ich mich Tanjas Ausführungen an, dass die Urkundsperson zu beurkunden hat, was der Beurkundende möchte (soweit es nicht sittenwidrig ist). Belehrt werden muss dennoch, welche Folgen diese Urkunde haben könnte (u.a. auch die Möglichkeit, dass die Gegenseite die Annahme des Titels verweigert).