Clausutis wrote:
(u.a. auch die Möglichkeit, dass die Gegenseite die Annahme des Titels verweigert).
ich denke, die Belehrung würde ich ruhig hinnehmen und darauf vertrauen, dass
- entweder die Gegenseite das nicht tut
- oder der Richter beim VKH-Antrag der Gegenseite (natürlich nach entsprechendem Hinweis von mir) die Mutwilligkeit des VKH-Antrages hinsichtlich der Höhe des vorher angebotenen Titels (an)erkennt
- oder (wenn ohne VKH-Antrag) für die Kostenfestsetzung auf die vermutete Mutwilligkeit (siehe Punkt zuvor) abgestellt wird.