Guten Tag,
im Juli 2021 hat die KM eine Beistandschaft beim JA beantragt. Ich habe alle Unterlagen eingereicht und Fragen beantwortet. Auch 8 Monate später habe ich keine Unterhaltsberechnung bekommen.
Scheinbar wurde es der KM auch zu bunt. Ich wurde gestern vom Beistand informiert, dass die Beistandschaft von der KM beendet wurde und eine Anwältin mit der Geltendmachung von Unterhalt beauftragt wurde.
Schreiben habe ich noch keines.
Meine Fragen dazu. Die KM hat alle zwei Jahre Anspruch auf Auskunft zu meinen Einkünften. Dem bin ich in 07/21 vollumfänglich nachgekommen. Mit dieser Bekanntmachung ab wurde ich verpflichtet den später festgesetzten Unterhalt rückwirkend zu zahlen (ich werde 2-3 Stufen mehr zahlen müssen, der erste Titel liegt inzwischen fast 10 Jahre zurück). D. h. von Seiten des JA hätte ich bisher 8 Monate nachzahlen müssen.
1. Kann die Rechtsanwältin erneut eine Auskunft zu meinen Einkünften verlangen?
1b. Ist das Jugendamt berechtigt die Unterlagen (Gehaltszettel, ESt-Erklärung) der KM oder dem Rechtsanwalt auszuhändigen (DSGVO)?
2. Beginnt mit einem Schreiben eines RA die Frist neu an zu laufen ab der ich rückwirkend den Unterhalt nachzahlen muss?
Oder gilt, warum auch immer, immern och die Frist vom Jugendamt Inverzgsetzung mit 07/21).
Vielen Dank für Eure Infos.
Das Verhalten der KM wundert mich irgendwie nicht, aber es belastet mich trotzdem.
Aus meiner Sicht hat das JA durch seine Untätigkeit diese Eskalation mitzuverantworten.
VG JB
im Juli 2021 hat die KM eine Beistandschaft beim JA beantragt. Ich habe alle Unterlagen eingereicht und Fragen beantwortet. Auch 8 Monate später habe ich keine Unterhaltsberechnung bekommen.
Scheinbar wurde es der KM auch zu bunt. Ich wurde gestern vom Beistand informiert, dass die Beistandschaft von der KM beendet wurde und eine Anwältin mit der Geltendmachung von Unterhalt beauftragt wurde.
Schreiben habe ich noch keines.
Meine Fragen dazu. Die KM hat alle zwei Jahre Anspruch auf Auskunft zu meinen Einkünften. Dem bin ich in 07/21 vollumfänglich nachgekommen. Mit dieser Bekanntmachung ab wurde ich verpflichtet den später festgesetzten Unterhalt rückwirkend zu zahlen (ich werde 2-3 Stufen mehr zahlen müssen, der erste Titel liegt inzwischen fast 10 Jahre zurück). D. h. von Seiten des JA hätte ich bisher 8 Monate nachzahlen müssen.
1. Kann die Rechtsanwältin erneut eine Auskunft zu meinen Einkünften verlangen?
1b. Ist das Jugendamt berechtigt die Unterlagen (Gehaltszettel, ESt-Erklärung) der KM oder dem Rechtsanwalt auszuhändigen (DSGVO)?
2. Beginnt mit einem Schreiben eines RA die Frist neu an zu laufen ab der ich rückwirkend den Unterhalt nachzahlen muss?
Oder gilt, warum auch immer, immern och die Frist vom Jugendamt Inverzgsetzung mit 07/21).
Vielen Dank für Eure Infos.
Das Verhalten der KM wundert mich irgendwie nicht, aber es belastet mich trotzdem.
Aus meiner Sicht hat das JA durch seine Untätigkeit diese Eskalation mitzuverantworten.
VG JB