Rückforderung ehebedingter/unbenannter Zuwendungen

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    • Rückforderung ehebedingter/unbenannter Zuwendungen

      Hallo alle miteinander,

      ich bräuchte euer Wissen da ich mich in diesen Belangen wenig auskenne.


      Hier schonmal die groben Punkte:

      - Es geht um eine Ehe die seit 2014 besteht

      - Die Ehefrau ist zusammen mit ihrem leiblicehn Sohn in das Haus des ehemannes eingezogen
      (der Mann hat dieses Haus vorher in die Ehe gebracht und war alleiniger Eigentümer - aktueller Wert ca. 500.000 Euro, Wert beim Kauf 330.000 Euro)

      - die Frau verlässt das Haus 2021 nach einem heftigen Streit

      - Die Ehefrau nun wohnt mit ihrem Sohn (volljährig) in einer dreizimmer-Wohnung

      - nachdem der Ehemann (auf gerichtlichen Beschluss hin) bereits einen monatlichen Unterhalt von 300 Euro an die Ehefrau leisten muss bis die Ehe gerichtlich gescheiden wird, möchte er beim Zugewinnausgleich möglichst wenig bezahlen

      - Der Zugewinn des Gesamtvermögens Ehemannes (inklusive Wertsteigerung des Haus) beträgt während der Ehe insgesamt ca. 200.000 Euro, der Frau bei ca. 20.000 Euro

      - das aktuelle gesamtvermägen des Ehemanns beläuft sich aktuell auf ca 550.000 Euro und das der Frau auf ca. 40.000 Euro

      - um den Zugewinnanspruch der Frau zu minimieren, verlangt der Ehemann eine Rückforderung beinahe aller an die Ehefrau und ihren Sohn geleisten Zahlungen (von ca. 69.000 Euro) die er während der ehe geleistet hat bzw. ein notarilees Schuldzugeständins der Ehefrau

      - unter den Zahlungen des Ehemanns an die Ehefrau und ihren Sohn sind beispilesweise die Teilfinanizierung des Studiums des Sohns oder die Übernahme von Zahnarztkosten für die Ehefrau enthalten, für jede der Zahlungen kann er eienn Nachweis vorlegen

      - der Scheidungsantrag wurde durch den Ehemann eingereicht

      - beide Parteien und die Anwälte sind an einer außergerichtlichen Regelung interessiert

      Frage: wie stehen die Chancen, des Ehemanns eine Rückforderung seiner geleisteten Zahlungen an die Ehefrau und ihren Sohn (mit dem er nicht verwandt ist) geltend machen zu können?


      Gebt gerne Besiched, falls ihr noch weitere Informationen benötigt!

      Vielen Dank im Voraus und beste Grüße
    • Hallo,

      Das dürfte nicht funktionieren. Denn es waren freiwillige Leistungen. Er hätte das ja auch die Frau allein zahlen lassen können.
      Und beim Zugewinn wird die Wertsteigerung beiden zugerechnet. Und dadurch hat die Frau Anspruch.

      Die studienkosten für den Sohn kann er zurückfordern, wenn er mit dirsem darübereinen vertrag abgeschlossen hätte,

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • hallo,

      da beim bafögantrag nur mitgeteilt werden muss, wenn das stiefelternteil weniger als 710€ Einkommen hat spielt dieser für den bafögantrag keine Rolle. Zumindest soweit ich weiß. Diese 710 € und weniger bedeutet für den bafögantrag, dass der stiefelternteil unterhaltsberechtigt ist und dem Studio ja im Rang vorangeht.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo nochmal,

      danke soweit für die Rückmeldungen.

      Es wurde kein Vertrag mit dem Sohn oder der Frau abgesprochen und Gütertrennung liegt auch nicht vor.

      Wäre es zumindest möglich die Rückforderung durch Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB geltend zu machen?? Der Ehemann könnte aussagen, dass er die finanziellen Hilfen für seine Frau und ihren Sohn geleistet hat, unter der Annahme, dass die Ehe bestand haben wird.

      Liebe Grüße
    • Hallo,

      Der Wegfall der geschäftsgrundlage ist meist nur bei Schenkungen relevant. Und das überwiegend bei Schenkungen der eltern/Schwiegereltern. Dann kann ggf. Die Schenkungen vom Schwieberdingen zurückgefordert werden.

      Hier geht es aber anscheinend um laufende Alltagskosten. Diese dürften davon nicht betroffen sein.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Find dich mit dem Umstand ab, dass du einen Vertrag eingegangen bist, der dich nun Geld kostet, weil das Haus nun mehr wert ist. Diese Wertsteigerung muss du halt teilen. Hättest du das nicht tun wollen, hättest du Gütertrennung vereinbaren müssen oder zumindest das Haus aus dem Zugewinnausgleich herausnehmen müssen.
    • Ich würde es anders herum sehen.
      Hätte es keine Wertsteigerung des Hauses gegeben, würde deine Frau auch nichts bekommen.
      Da während der Ehe eben alles geteilt wird, wird auch die Wertsteigerung geteilt.
      Du bekommst dadurch also 100.000 €! :)
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • hallo,

      dann hättest du das vor der Hochzeit klären müssen, dass du einen finanziellen Ausgleich möchtest für das kostenfreie wohnen. Und dann hätte sich die Frau dazu äußern können. Das hast du nicht getan. Und damit ist das erledigt und nach dem scheitern der Ehe nicht mehr rückwirkend abänderbar.

      und ja. Sie profitiert von der Wertsteigerung. Das ist eben die zugewinngemeinschaft. Das hätte man nur durch einen Ehevertrag lösen können. Auch das wurde von deiner Seite damals versäumt.

      Du hättest auch nicht heiraten müssen, dann gäbe es keinen Zugewinn für sie.

      all das hast du nicht getan, deshalb musst du mit den rechtlichen Gegebenheiten leben.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!