Hallo Tanja,
danke dir.
Könnte man dies als Grundlage verwenden "demnächst/ später" um den Volljährigen Unterhalt auf 270€ zu rechtfertigen ? Oder habe ich dich evtl. missverstanden ?
danke dir.
TanjaW9 wrote:
Ist ja durch die VKH-Berechnung auch so festgestellt worden (wenn selbst ohne Abzug des Unterhaltes für den Volljährigen nur 270 Euro einzusetzendes EK verbleibt).