Unterhalt ab 18 / Befristeter Titel

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    • Hallo Nuffue,

      ich glaube, das würde ich dann nicht machen.
      Das Geld zwar zurücklegen, aber der Anwältin erstmal nur schreiben, dass Du erst die Entscheidung der Rechtsanwaltskammer abwartest da Du weiterhin von einer Vertretung widerstreitender Interessen ausgehst.
      In dem Schreiben würde ich auch mitteilen, dass ich mich deswegen an den Sohn wende und alle notwendigen Unterlagen, da scheinbar die Anwältin die nicht von ihm angefordert hat, anfordere.

      Und genau das würde ich auch (nochmal) tun. Also nochmal den Sohn anschreiben...
      Wenn wir sowas getan haben, dann haben wir Stellen (oder Anwälten) mit Fax das Zeug gern gefaxt... (auch das Schreiben ans Kind)

      Gruß Tanja
    • Hallo Clint,

      klar darf sie.
      Die ggf. Unwirksamkeit des Mandats betrifft nur ihre Honorarforderung. Rechtshandlungen sind nicht berührt davon.
      Ich hätte aber keine Lust, einer neuen Mandatsübernehmerin alles nochmal zuschicken zu müssen....

      Gruß Tanja

      Nachtrag: In Nuffues Fall scheint ja auch noch die Mutter nicht leistungsfähig zu sein. Darüber hat wohl auch schon mal der Anwaltsgerichtshof entschieden (dass dann keine Vertretung widerstreitender Interessen vorlag).
    • Hmmm, dann könnte ich doch auch gleich nur der Anwältin alles schreiben. Hat ja eh keinen Vor/Nachteil. Die 4 Beläge die ich nachreiche wären mir jetzt eigentlich egal. Ausserdem hatte ich schon alles vorgeschrieben :huh: , wird eh allem widersprochen samt wirksamer Vertretung...
      Oder ?
    • Hallo Nuffue,

      mach. Der Vertretung brauchst/kannst Du nicht widersprechen. Das hatten wir schon mal auf Seite 1 (oder 2?) durchgekaut. Das Widerstreitdingens ist eigentlich nur etwas, was Deinen Sohn und seine Anwältin berührt.

      Es kann halt nur sein, dass Du im ungünstigen Fall, einem neuen Anwalt noch mal alles darlegen und schicken musst.
      So war es bei uns teilweise.

      Gruß Tanja
    • Guten Morgen,

      ich muss gestehen, ich verstehe das Ziel hier nicht wirklich. Wem möchte man hier eigentlich was beweisen?

      Die Anwältin erscheint mir relativ zugänglich zu sein und keine utopischen Forderungen zu stellen. Warum das Risiko eingehen und eine ggf. bessere Rechtsvertretung herbeibeschwören?! Dass sie hier eine Stufe höher wählt als ggf. berechtigt ist, wird von ihr erwartet und ist absolut im Rahmen. Man verhandelt dann eben - sachlich.

      Ich würde mich mal darauf besinnen, was überhaupt erreicht werden will und was realistisch ist. Klar ist, dass Ziel keinen Unterhalt an den 18jährigen zu zahlen ist unrealistisch. Bei den vorliegenden Zahlen liegt der zu erwartende Unterhalt bei der ersten Stufe der DDT. Einen Mangelfall würde ich vorliegend vermeiden wollen, da dann nämlich genau das schon angesprochene eintreten kann: Der Unterhaltspflichtige würde ggf. verpflichtet werden sein Auto zu verkaufen und 2 Stunden pro Strecke mit Bus- und Bahn zur Arbeit zu fahren oder es würde eine Nebentätigkeit zugemutet, etc.

      Natürlich würde auch in einem Verfahren geprüft, ob der Autokredit nicht zumindest teilweise bei der Kilometerpauschale anzurechnen wäre. Das ist auch kein Widerspruch zu einem vorherigem Urteil, da kurz nach der Trennung eheliche Kredit i. d. R. zunächst einmal vollständig akzeptiert werden, um allen die Möglichkeit zu geben sich in der neuen finanziellen Situation zurecht zu finden. Nur weil man hier ein wohlwollenden Beschluss erhalten hat, heißt das nicht, dass das immer so sein muss. Die erste schmerzhafte Einsicht ist, gerade im Familienrecht, das die Beschlüsse nichts mit Gerechtigkeit zu tun haben, sondern das ein mehr oder minder subjektives Recht ausgesprochen wird.

      Des Weiteren sind obligatorische Überstunden nicht abzuziehen, es sei dann man könnte darlegen, dass diese einmalig waren. In einem solchen Fall erfolgt eine Verteilung ggf. auf drei Jahre - üblich und korrekt ist aber die Berechnung der Anwältin.

      Ich nehme mal das Jahr 2023 mit erhöhten Zahlbeträgen und Selbstbehalt:

      Einkommen rd. 2.885,- (Energiepauschale netto abgezogen)
      Fahrtkosten rd. -220,-
      Gewerkschaft rd. 37,-
      Reinigung rd. 23,-
      Bereinigt I = 2.605,-
      Kredit Auto -190,-
      Bereinigt II = 2415,-

      Mindestunterhalt
      Zahlbetrag Kind 2 und 3 (12-18) je 463,-
      Zahlbetrag Kind 1 maximal 378,-
      Gesamt Mindestunterhalt 1.304,-

      Notwendiger Eigenbedarf 1.360,-

      Und nun muss man entscheiden und das Risiko einschätzen: Meiner Meinung nach stehen die Chancen schlecht einen Mangelfall durch zu bekommen. Das unbereinigte Einkommen liegt mit 2.885,- deutlich über dem Selbstbehalt. Bei 14 Km zur Arbeit dürften ÖVP ggf. in Verbindung mit einem Fahrrad realisierbar sein. Ich würde das Verfahren nicht führen. Der Aufwand den Mangelfall zu vermeiden ist also recht überschaubar.

      Vielmehr würde ich die Situation nutzen um alle Titel außergerichtlich auf die erste Stufe anzupassen. Mein Vorschlag an die Gegenseite wäre die ersten beiden Titel auf den Mindestunterhalt, ggf. dann auch unbefristet, anzupassen und für den 18 Jährigen einen Unterhalt in Höhe des Mindestunterhalts zu zahlen und zu titulieren. In jedem Fall würde ich den Mindestunterhalt an den Ü18jährigen sofort zahlen und sollte es zum Prozess kommen auch sofort titulieren.

      Ist die Gegenseite dazu nicht bereit, bestünde ich auf eine vollständige Auskunft der Kindsmutter inkl. Wohnvorteil und Einkommen des neuen Ehepartners (Stichwort Betreuungsunterhalt). Erfahrungsgemäß können Unterhaltsempfänger mit Pflichten nicht so gut umgehen. Des Weiteren würde ich auf Abänderung der Titel für die beiden anderen Kinder klagen.

      Die ganzen anderen Schikanen und Nebenschauplätze würde ich komplett fallen lassen - sie ändern das Ergebnis doch mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht. Meiner Meinung nach ist das hier geschriebenen Vorgehen genau der Grund, warum Gerichte einen unbefristeten Titel fordern. Man weiß, dass Unterhalt geschuldet wird, stellt ihn aber ein und fängt dann einen emotionalen Feldzug an, bei dem ALLE nur verlieren. Diese Energie wäre im Umgangsverfahren besser aufgehoben gewesen - so begibt man sich meiner Meinung auf eine ähnliche Ebene wie die Kindsmutter.

      Manchmal macht es Sinn, mal aus dem gewohnten Muster auszubrechen und sich auf das wesentliche zu konzentrieren.

      Viel Erfolg!

      PS: Ich zahle selber erheblich mehr Unterhalt und habe meine Lektion ebenfalls lernen müssen.
    • Sehe ich nicht so,
      bestehende Titel abändern eher nicht da diese ja bereits bei 100% liegen, befristet.
      Und Unterhalt einfach einstellen, auch nicht, dieses Wissen das Unterhalt geschuldet wird muss erst mühsam zusammengetragen werden.
      Da in meinem Fall, ich den Sohn bereits vor Einstellung kontaktiert hatte, fand ich das Vorgehen auch genau richtig. Einfach einstellen würde ich so auch nicht empfehlen.

      So und nun müssen erst einmal Fakten geschaffen werden, dann kann gerechnet werden. Meine Rechnung z.B. bezog sich nur auf eine eventualität, die aber schwer einzuschätzen ist, zum jetzigen Zeitpunkt.

      Ziel ist sicherlich nicht ein Feldzug, aber die Auskünfte sollten schon erteilt werden. Meinst du nicht ?
      Nebenbei, ich erhalte von der KM keinerlei Auskünfte zu meinen noch minderjährigen, trotz freundlicher Fragen. Muss alles gerichtlich geklärt werden ? Ganz sicher nicht, aber Sachliche Auskünfte sollten drin sein.
    • Dann ist es doch noch leichter - hatte ich falsch gelesen.

      Ich sehe das tatsächlich anders: Das Kind ist zwischen Ihnen- egal wer das verursacht hat. Es kann mit der Situation offensichtlich nicht umgehen und das Wissensgefüge ist sehr ungleich verteilt. Ich wäre meinem Sohn nicht böse, würde er sich eine fachliche Beratung holen - würde ihm sogar dazu raten wenn das Verhältnis wie hier zwischen den Eltern so zerrüttet ist. Das er dann den Rechtsbeistand der Mutter hernimmt ist ebenfalls nachvollziehbar - und wenn ich die Ergebnisse der Vergangenheit schaue auch kein Nachteil für Sie. Obwohl es also sein Rechst ist, sind Sie nicht einverstanden weil Sie das Jugendamt bevorzugt hätten. Es ist aber seine Entscheidung - auch wenn diese von der Mutter geprägt ist.

      Und wo suchen Sie zielführend eine Lösung? Ich lese hier, wie kann ich die Anwältin niedermachen und allen zeigen wie sowas zu regeln ist. Wie schaffen Sie es Ihrem Sohn zu zeigen, dass er keine Anwältin hätte nehmen dürfen und schon gar nicht die Anwältin seiner Mutter!!

      Haben Sie denn die KM vor Einstellung des Unterhalts zur Auskunft aufgefordert, nachdem Sie festgestellt haben, dass Ihr Kind nachvollziehbar damit überfordert war? Das Recht hätten und haben Sie. Kennen oder vermuten Sie die wirtschaftliche Situation der KM - ist der neue Partner so vermögend, dass hier etwas zu erwarten ist? Und damit sind wir wieder beim Ziel, welches ich nicht verstehe!

      Mal ein Szenario:

      - Die Anwältin legt ihr Mandat nieder (Sie haben es geschafft), es kommt ein/e Nachfolger /in. Der/ die erkennt die befristeten Titel nicht an und rät der Mutter mal alles sauber aufzuziehen.
      - Die Sachen kommen zum Prozess - erst die Mutter für die beiden Minderjährigen und dann noch der Sohnemann. Und wenn Sie dann eine Richterin/ einen Richter erwischen, der so gar keinen Humor versteht, wird so getan, als gäbe es keine Titel und Sie zahlen das gesamte Verfahren.

      Mögliches und recht wahrscheinliches Ergebnis:
      - Sie zahlen Mindestunterhalt an alle, zahlen nochmal rd. 2.500,- -4.000,- EUR Prozesskosten und haben fortan unbefristete Titel.
      - Vielleicht hat die Mutter doch etwas Geld zur Verfügung und Sie zahlen dadurch ein paar EUR weniger an den Ü18-Jährigen.
      - Vielleicht ist die KM auch vermögend und Sie zahlen erheblich weniger an den Ü18-Jährigen, haben dafür aber einen Titel über 2x105% an der Backe.

      Egal wie Sie es drehen, Sie zahlen drauf - es sei denn Sie vermuten ein erhebliches Einkommen, welches nicht überobligatorisch ist, bei der KM. Davon lese ich hier aber nichts.

      Was also möchten Sie erreichen? Wenn Sie die Auskunft der Mutter wollen, schreiben Sie das der Anwältin.
    • gernedoch schrieb:

      Mal ein Szenario:

      - Die Anwältin legt ihr Mandat nieder (Sie haben es geschafft), es kommt ein/e Nachfolger /in. Der/ die erkennt die befristeten Titel nicht an und rät der Mutter mal alles sauber aufzuziehen.
      - Die Sachen kommen zum Prozess - erst die Mutter für die beiden Minderjährigen und dann noch der Sohnemann. Und wenn Sie dann eine Richterin/ einen Richter erwischen, der so gar keinen Humor versteht, wird so getan, als gäbe es keine Titel und Sie zahlen das gesamte Verfahren.

      Mögliches und recht wahrscheinliches Ergebnis:
      - Sie zahlen Mindestunterhalt an alle, zahlen nochmal rd. 2.500,- -4.000,- EUR Prozesskosten und haben fortan unbefristete Titel.
      - Vielleicht hat die Mutter doch etwas Geld zur Verfügung und Sie zahlen dadurch ein paar EUR weniger an den Ü18-Jährigen.
      - Vielleicht ist die KM auch vermögend und Sie zahlen erheblich weniger an den Ü18-Jährigen, haben dafür aber einen Titel über 2x105% an der Backe.

      Egal wie Sie es drehen, Sie zahlen drauf - es sei denn Sie vermuten ein erhebliches Einkommen, welches nicht überobligatorisch ist, bei der KM. Davon lese ich hier aber nichts.
      Rechtlich gesehen steckt das Szenario voller Murks.

      Alle 3 befristeten Urkunden existieren und wurden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Jahre 2019 nachweislich zugestellt (und widerspruchslos angenommen!). Wenn nachträglich eine Entfristung bei den beiden Minderjährigen erfolgen soll, wird @Nuffue zuerst mal außergerichtlich die Möglichkeit bekommen, diese Abänderung kostenlos zu beurkunden. Klagt die Mama ohne vorherige Aufforderung, erkennt @Nuffue einfach an und sie hat mit höchster Wahrscheinlichkeit die kompletten Kosten am Hals. Achnee, die gesamten Kosten werden ja den minderjährigen Kindern per Beschluss aufgebrummt.

      Und eine Erhöhung von 100% auf 105% liegt bei den geschilderten Einkommensverhältnissen momentan sowieso nicht drin.

      gernedoch schrieb:

      Was also möchten Sie erreichen? Wenn Sie die Auskunft der Mutter wollen, schreiben Sie das der Anwältin.
      Kann man machen, muss man aber nicht. Das ist eine Anwältin, vermutlich eine Fachanwältin für Familienrecht. Die weiß, was Darlegungs- und Beweislast beim Volljährigenunterhalt bedeutet. Sie hat das zu wissen! Mit Sicherheit kennt sie auch § 51 BRAO, also ihre Zwangshaftpflichtversicherung.

      Nuffue schrieb:

      Bisher las ich davon jedoch nichts?! Ausser einfach zahlen.
      :thumbup:
    • Kühlen Sie doch mal runter.

      Clint schrieb:

      Rechtlich gesehen steckt das Szenario voller Murks.

      Wo ist der Murks? BGH, Beschl. v. 07.12.2016 – XII ZB 422/15 – FamRZ 2017, 370 ist unstrittig. Sie haben ggf. recht, dass hier noch die Möglichkeit der Abänderung außergerichtlich eingeräumt werden kann. Aber was ist damit aus heutiger Sicht gewonnen? Ein befristeter Titel ist unbefristet.

      Ich habe nach den Zielen gefragt und bekomme keine Antwort.

      Nochmal: Glauben Sie also, dass ein Unterhaltsbetrag unterhalb des Mindestunterhalts am Ende stehen wird?

      Denn egal wie ungeschickt die Anwältin agieren mag, wenn einem selber jetzt schon mit relativer Sicherheit klar ist, dass am Ende der Zahlbetrag x +- 25 EUR dort steht, kann man ein solches Verfahren zum Lebensinhalt machen oder eben einfach einen Gegenvorschlag machen und weiter leben. Nicht mehr und nicht weniger möchte ich sagen.

      Messen Sie ein Schwein daran, wie schnell es auf einen Baum klettern kann? Wie soll denn eine manipulierter 18jähriger mir dieser Situation klar kommen? Er lebt bei seiner Mutter und muss aus seinem subjektivem Empfingen mit Ihr klar kommen. Sie selber haben sich doch dem Druck der Mutter gebeugt und die Kinder weniger geholt, gesehen - aber Ihr Junge soll nun standhaft dagegen stehen. Er wird nicht einschätzen können, dass die Anwältin Fehler macht - wie könnte er das?! Was er aber erlebt ist eine Bestätigung der Ausführungen der Mutter - "siehst Du was für ein Typ Dein Papa ist - der zahlt nicht mehr".

      Fakt ist, sie führen ein Verfahren gegen Ihren Sohn weil Sie seine Mutter treffen wollen. Die Exfrau wird irgendwann keine Rolle mehr spielen - die Kinder bleiben (hoffentlich).
    • gernedoch schrieb:

      Wo ist der Murks? BGH, Beschl. v. 07.12.2016 – XII ZB 422/15 – FamRZ 2017, 370 ist unstrittig. Sie haben ggf. recht, dass hier noch die Möglichkeit der Abänderung außergerichtlich eingeräumt werden kann. Aber was ist damit aus heutiger Sicht gewonnen? Ein befristeter Titel ist unbefristet.
      Und wieder Murks. Im obigen BGH-Fall ist an keiner einzigen Stelle die Rede von einem bis zur Volljährigkeit befristeten Titel. Der Titel war von Anfang an unbefristet.

      BGH, 07.12.2016 - XII ZB 422/15 schrieb:

      Erst-mals im Jahr 1995 hat sich der Antragsgegner mit einer Jugendamtsurkunde zur Zahlung von Kindesunterhalt für seinen Sohn verpflichtet. Die titulierte Un-terhaltspflicht wurde im Folgenden mehrfach abgeändert, unter anderem durch ein Urteil des Amtsgerichts vom 6. August 2007, durch das der Antragsgegner in Abänderung eines im Jahr 1997 geschlossenen Prozessvergleichs (unter anderem) dazu verurteilt wurde, an den Antragsteller ab Februar 2006 einen Elementarunterhalt in Höhe von monatlich 343 € sowie Krankenversicherungs-beiträge in Höhe von monatlich 34 € zu zahlen.


      ...
    • Dass ein Unterhalttitel unbefristet auszustellen ist habe ich als bekannt angenommen.

      Hier geht es um was anderes. Der Themenstarter hat einen Titel beim JA erstellen lassen. Dieser Akt ist zunächst einmal einseitig. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die KM den Titel zunächst einmal unkommentiert angenommen hat, bzw. nicht abgewiesen hat. Sollte gar kein Beschluss zur Erstellung einer Urkunde bestehen, ist die KM daran nicht gebunden und kann munter so tun, als gäbe es diesen Titel nicht. Sollte es einen Beschluß geben ist fraglich ob dieser mit einem befristeten Titel überhaupt erfüllt wurde. Es mag ja sein, dass die Anwältin den Titel bisher akzeptiert hat - ein guter Anwalt würde diesen ggf. als einseitiges Privatvergnügen abtun.

      Ich wollte damit lediglich ausdrücken, dass die Angelegenheit keinesfalls so klar ist, wie Sie dies hier darstellen.
    • Hallo gernedoch,

      ich bin einigermaßen verwundert über Deine (wir duzen uns hier und das hast Du in Deinen letzten Beiträgen, z.b. hier und dort sowie da auch getan) Beiträge in diesem Thema.

      Ich kann mir noch nicht mal vorstellen, wie Du darauf kommst, dass man mit den meisten Anwälten "sachlich verhandeln" können sollte?
      Ist das Deine Erfahrung aus dem Rechtstreit mit dem Anwalt Deiner 1. Exfrau (eben dort oder auch da)?

      Dabei ging es ja nur um Minderjährigenunterhalt. Dort hast Du Dich sogar darüber beschwert, dass die Ex wegen Deiner Anfrage nach "Rückkehr" zum niedrigeren Unterhaltstitel erst zum JA und anschließend zum Anwalt gegangen ist.

      Ich finde es vermessen von Dir, Nuffue - scheinbar, ohne dass Du Dich mit diesem ganzen Thema oder auch mit den anderen Beiträgen von ihm befasst hast- vorzuwerfen, dass er kein Umgangsverfahren angestrebt hat.

      Offensichtlich hast Du keines nötig gehabt, sonst wüsstest Du, dass Kinder gehört werden und dass - je älter die Kinder - deren Meinung zum Umgang gehört und berücksichtigt wird.

      Warum man(n) da ein Verfahren lostreten soll, bei dem einem nichts bleiben außer Kosten und die Einsicht, dass der Betreuende die Kinder bis zur Kindeswohlgefährdung manipulieren kann, erschließt sich mir nicht.

      Meine Erfahrung als zweite Ehefrau (beim Volljährigwerden des Kindes aus 1. Ehe des Göttergatten) geht in die Richtung, die @Kakadu59 beschreibt:

      Kakadu59 schrieb:

      Ich finde es schon ohne Interessenkonflikt skandalös bis hin zu unterirdisch frech, wie sich die gegn. Anwalte benehmen, wenn es um Unterhalt für Volljährige geht. Da werden gegen den bis dato alleinigen UET verbale Rundumschläge verteilt als wäre das vollj. Kind Halbweise.
      So war es auch bei uns - eine gut verdienende Mutter mit doppeltem EK wie mein Mann und keinerlei Auskünfte "freiwillig" über irgendwas.
      Und ich kann Dir aus eigener Erfahrung als Mutter (eines volljährigen und zweier minderjähriger Kinder) sagen, dass es überhaupt keinen Unterhaltsstreit gibt, wenn die Eltern sich vorher beide benehmen wie Erwachsene. Dann haben die Kinder nämlich gelernt, dass man andere - egal welchen Geschlechts - und auch oder gerade gern die Eltern mit einigen ansatzweisen Respekt behandelt.

      Tanja

      Nachtrag: ich finde es auch nicht okay und noch "im Rahmen", dass ein Anwalt Mondschätzungen vornimmt oder irgendwelche obskuren Nebeneinkünfte (Nuffue hatte keine Einmahlzahlung, die auf 3 Jahre zu verteilen war!) hinzu schätzt, um einen eine oder zwei Stufe(n) höher einzustufen. Im Fall meines Mannes war die hochgradig aggressive Anwältin damals sogar so dreist, dass sie "vergessen" hat, dass es ab 2018 ein höheres EK für Stufe 1 gab.
    • gernedoch schrieb:

      Sollte gar kein Beschluss zur Erstellung einer Urkunde bestehen, ist die KM daran nicht gebunden und kann munter so tun, als gäbe es diesen Titel nicht. Sollte es einen Beschluß geben ist fraglich ob dieser mit einem befristeten Titel überhaupt erfüllt wurde.
      Er glaubt also, dass einer Beurkundung des Kindesunterhalts durch den Unterhaltspflichtigen ein Beschluss vorausgeht. :D :D :D
    • Hallo Clint,

      ich muss mich noch nicht näher mit den hiesigen Beiträge von gernedoch beschäftigen. Für mich ist die vorher-Schreibart (der von mir verlinkten fast 2 Jahre alten Beiträge) nicht in Einklang zu bringen mit dem jetzigen Stil.
      Das mache ich dann ggf. später.
      Trotzdem bitte ich Dich, die Verlinkung auf youtube wieder rauszunehmen - sonst mach ich das.
      Ach, Mist. Du hast es in die Signatur gepackt... :|

      Gruß Tanja
    • Moin,
      bei mir wurde parallel die VKH geprüft ( Umgangsverfahren und dann gleich so nett sind se gewesen Scheidung mit ).
      Habe da jetzt die vorläufige Berechnung erhalten ( passt soweit auch ).
      Einzurechnendes Einkommen 270€
      für VKH1 = 135 € zahlen
      für VKH2 = 68 € zahlen

      Soweit so gut, jedoch kann ich dann so das Geld für den Sohn nicht länger in der Höhe zurücklegen.
      D.h. wenn klar wird das ich Unterhalt nachzahlen muss bzw. man sich einig wird, müsste ich Schulden machen !?
      Ich hatte im Prüfverfahren bereits darauf hingewiesen, auch das Schreiben der Anwältin beigefügt ( wo ich in Verzug gesetzt wurde ). Blieb jedoch unberücksichtigt bisher.

      Meint ihr, man hätte da Chancen das bis zu einer Klärung zu schieben oder doch berücksichtigt zu bekommen ?
    • Hallo Nuffue,

      für VKH werden ja nur tatsächlich (schon) bestehende Zahlungsverpflichtungen angesetzt.
      Ja, dann kannst Du den von Dir berechneten Unterhalt nicht mehr zurück legen.
      Ist ja durch die VKH-Berechnung auch so festgestellt worden (wenn selbst ohne Abzug des Unterhaltes für den Volljährigen nur 270 Euro einzusetzendes EK verbleibt).
      Du musst dann, sobald Du Dich selbst verpflichtest (Titulierung, Vergleich) oder verpflichtet wirst, die entsprechende Urkunde/den Vertrag oder woraus auch immer Du dann zahlst, inkl. Zahlungsnachweise (Kontoauszüge) dem Gericht zu den jeweiligen Aktenzeichen schicken und um Anpassung der Raten (auf vermutlich 0) beantragen.

      Gruß Tanja