Hallo liebe Gemeinde,
folgender Sachverhalt:
3 Kinder ( aktuell 11, 14, 17 ) leider kein Kontakt mehr, noch verheiratet ( Scheidung und Zugewinnausgleich läuft seit 2019 )
3 Unterhaltstitel 2019 beim Jugendamt erstellen lassen ( Forderung Anwalt Gegenseite ) auf Anraten meines Anwaltes. Diese habe ich jeweils "bis zur Volljährigkeit" so der Wortlaut begrenzen lassen. Alle drei sind tituliert auf 100%.
Ich bin gerne vorbereitet, und frage euch daher ob ich das so machen kann dann oder was auf mich zukommt:
Mein ältester wird im August 18 und ich würde demnach den Unterhalt für September dann nur noch für die anderen beiden überweisen wollen 100% laut Titel.
Ich hatte nun gelesen, das Titel unbefristet auszustellen sind, gemeckert hatte bei Ausstellung 2019 aber keiner
Was könnte passieren wenn ich dies so mache ? Oder wäre eine andere Vorgehensweise besser/ sinnvoller ?
Zur Ex ist kein guter Kontakt vorhanden, alles geht über Anwälte. Auch ist sie so ihr Wortlaut bisher, auf das Geld angewiesen weil diese Titulierungen zur Absicherung eines Kredites verwendet wurden um ihr Elternhaus quasi zu halten ( vorher war ich mit Kreditnehmer, aus der Schuldhaft bin ich entlassen ).
Zu meinen Kindern ist auch kein Kontakt mehr da, trotz gerichtlichem Beschluss zum Umgang.
Ich stelle mir vor, das wenn festgestellt wird im September, das ein ganzer Batzen Geld fehlt, die gute Frau Amok läuft und ich direkt Post vom Anwalt bekomme inkl Aufforderung. Entweder das ich weiterzahlen soll abzüglich vollem Kindergeld oder das mein Sohn dies beauftragt neu zu titulieren oder zu berechnen.
Er geht soweit mir bekannt, aktuell noch aufs Gymnasium. Ob Studium oder Ausbildung anschließend ist nicht klar.
Ob ich belege bekommen würde wenn ich diese normal einfordere, wage ich zu bezweifeln, dies hatte in der Vergangenheit schon nicht funktioniert. Ich müsste letzten Endes für jeden Beleg klagen oder auch nen Anwalt beauftragen. Das kostet alles und wollte ich möglichst vermeiden. Ich lebe so schon knapp unterm Selbstbehalt 1130 im Jahresschnitt.
VKH/PKH kann ich zwar beantragen, aber letzten Endes hört das ja dann nie auf da nach Abschluss ja auch wieder 4 Jahre zurückgefordert werden kann.
Über Rat wäre ich sehr dankbar.
Lg
folgender Sachverhalt:
3 Kinder ( aktuell 11, 14, 17 ) leider kein Kontakt mehr, noch verheiratet ( Scheidung und Zugewinnausgleich läuft seit 2019 )
3 Unterhaltstitel 2019 beim Jugendamt erstellen lassen ( Forderung Anwalt Gegenseite ) auf Anraten meines Anwaltes. Diese habe ich jeweils "bis zur Volljährigkeit" so der Wortlaut begrenzen lassen. Alle drei sind tituliert auf 100%.
Ich bin gerne vorbereitet, und frage euch daher ob ich das so machen kann dann oder was auf mich zukommt:
Mein ältester wird im August 18 und ich würde demnach den Unterhalt für September dann nur noch für die anderen beiden überweisen wollen 100% laut Titel.
Ich hatte nun gelesen, das Titel unbefristet auszustellen sind, gemeckert hatte bei Ausstellung 2019 aber keiner
Was könnte passieren wenn ich dies so mache ? Oder wäre eine andere Vorgehensweise besser/ sinnvoller ?
Zur Ex ist kein guter Kontakt vorhanden, alles geht über Anwälte. Auch ist sie so ihr Wortlaut bisher, auf das Geld angewiesen weil diese Titulierungen zur Absicherung eines Kredites verwendet wurden um ihr Elternhaus quasi zu halten ( vorher war ich mit Kreditnehmer, aus der Schuldhaft bin ich entlassen ).
Zu meinen Kindern ist auch kein Kontakt mehr da, trotz gerichtlichem Beschluss zum Umgang.
Ich stelle mir vor, das wenn festgestellt wird im September, das ein ganzer Batzen Geld fehlt, die gute Frau Amok läuft und ich direkt Post vom Anwalt bekomme inkl Aufforderung. Entweder das ich weiterzahlen soll abzüglich vollem Kindergeld oder das mein Sohn dies beauftragt neu zu titulieren oder zu berechnen.
Er geht soweit mir bekannt, aktuell noch aufs Gymnasium. Ob Studium oder Ausbildung anschließend ist nicht klar.
Ob ich belege bekommen würde wenn ich diese normal einfordere, wage ich zu bezweifeln, dies hatte in der Vergangenheit schon nicht funktioniert. Ich müsste letzten Endes für jeden Beleg klagen oder auch nen Anwalt beauftragen. Das kostet alles und wollte ich möglichst vermeiden. Ich lebe so schon knapp unterm Selbstbehalt 1130 im Jahresschnitt.
VKH/PKH kann ich zwar beantragen, aber letzten Endes hört das ja dann nie auf da nach Abschluss ja auch wieder 4 Jahre zurückgefordert werden kann.
Über Rat wäre ich sehr dankbar.
Lg