Hallo allerseits,
ich bin neu hier und hoffe jemand kann mir hierbei helfen. Meine Frau und ich leben zur Zeit getrennt. Wir fangen gerade erst an uns mit den ganzen Trennungs-Themen auseinander zu setzen und das ist doch alles recht "erschlagend" am Anfang, aber wem erzähle ich das
Folgende Situation:
Wir sind noch verheiratet, Scheidung ist noch nicht eingereicht und es existiert auch noch kein Trennungsvertrag o.ä. Sind aber beide gewillt, uns wenn möglich, in vielen Punkten außergerichtlich zu einigen.
Nun habe ich "dummerweise" letztes Jahr etwas Geld geerbt. Da die Banken mittlerweile auch "Verwahrentgeld" erheben, würde ich gerne etwas von dem Erbe anlegen.
Frage:
Geht eine solche Geldanlage innerhalb der Ehe auch in den Zugewinn? Oder wird das dann aufgrund der vorangegangenen Erbschaft zu meinem Anfangsvermögen zugerechnet... Oder sind nur die daraus gewonnenen Kapitalerträge dann im Zugewinn?
Ich möchte meine Frau in Sachen Zugewinn sicher nicht "über den Tisch ziehen", will aber auch vermeiden den Zugewinn jetzt noch "künstlich" zu erhöhen und damit einen Rechtsanspruch zu generieren der nichts mit den gemeinsam geschaffenen Werten innerhalb unserer Ehe zu tun hat...
Liebe Grüße & Danke im Voraus
ich bin neu hier und hoffe jemand kann mir hierbei helfen. Meine Frau und ich leben zur Zeit getrennt. Wir fangen gerade erst an uns mit den ganzen Trennungs-Themen auseinander zu setzen und das ist doch alles recht "erschlagend" am Anfang, aber wem erzähle ich das
Folgende Situation:
Wir sind noch verheiratet, Scheidung ist noch nicht eingereicht und es existiert auch noch kein Trennungsvertrag o.ä. Sind aber beide gewillt, uns wenn möglich, in vielen Punkten außergerichtlich zu einigen.
Nun habe ich "dummerweise" letztes Jahr etwas Geld geerbt. Da die Banken mittlerweile auch "Verwahrentgeld" erheben, würde ich gerne etwas von dem Erbe anlegen.
Frage:
Geht eine solche Geldanlage innerhalb der Ehe auch in den Zugewinn? Oder wird das dann aufgrund der vorangegangenen Erbschaft zu meinem Anfangsvermögen zugerechnet... Oder sind nur die daraus gewonnenen Kapitalerträge dann im Zugewinn?
Ich möchte meine Frau in Sachen Zugewinn sicher nicht "über den Tisch ziehen", will aber auch vermeiden den Zugewinn jetzt noch "künstlich" zu erhöhen und damit einen Rechtsanspruch zu generieren der nichts mit den gemeinsam geschaffenen Werten innerhalb unserer Ehe zu tun hat...
Liebe Grüße & Danke im Voraus