Kapitalanlage in Trennungssituation

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Kapitalanlage in Trennungssituation

      Hallo allerseits,
      ich bin neu hier und hoffe jemand kann mir hierbei helfen. Meine Frau und ich leben zur Zeit getrennt. Wir fangen gerade erst an uns mit den ganzen Trennungs-Themen auseinander zu setzen und das ist doch alles recht "erschlagend" am Anfang, aber wem erzähle ich das :)
      Folgende Situation:
      Wir sind noch verheiratet, Scheidung ist noch nicht eingereicht und es existiert auch noch kein Trennungsvertrag o.ä. Sind aber beide gewillt, uns wenn möglich, in vielen Punkten außergerichtlich zu einigen.
      Nun habe ich "dummerweise" letztes Jahr etwas Geld geerbt. Da die Banken mittlerweile auch "Verwahrentgeld" erheben, würde ich gerne etwas von dem Erbe anlegen.
      Frage:
      Geht eine solche Geldanlage innerhalb der Ehe auch in den Zugewinn? Oder wird das dann aufgrund der vorangegangenen Erbschaft zu meinem Anfangsvermögen zugerechnet... Oder sind nur die daraus gewonnenen Kapitalerträge dann im Zugewinn?

      Ich möchte meine Frau in Sachen Zugewinn sicher nicht "über den Tisch ziehen", will aber auch vermeiden den Zugewinn jetzt noch "künstlich" zu erhöhen und damit einen Rechtsanspruch zu generieren der nichts mit den gemeinsam geschaffenen Werten innerhalb unserer Ehe zu tun hat...

      Liebe Grüße & Danke im Voraus
    • hallo,

      das Erbe wird zum anfangsvermögen bei dir gezählt. Die Einkünfte, also die Zinsen, fallen in den Zugewinn.
      Aber, bis zur Scheidung wird dies ja vermutlich keine riesigen Ausmaße annehmen.

      ihr könnt ja auch eine Vereinbarung über den Zugewinn etc. machen und damit diese Punkte vor der Scheidung einvernehmlich klären.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Danke sowas hatte ich mir schon gedacht..
      Solche Vereinbarungen werden in Zusammenarbeit mit einem "Mediator" erstellt.. oder?
      Die können dann mehr oder minder genau ermitteln wie der Zugewinn berechnet werden würde und auf der Basis versucht man sich dann zu einigen...??
      Oder fasst ein Mediator nur zusammen was man sich mit fehlendem Fachwissen selbst so gedacht hat wie ein Ausgleich aussehen könnte und gießt das dann in einen rechtsgültigen Vertrag?
      Der Knackpunkt ist ja, dass man als Laie gar nicht weiß wie solche Berechnungen laufen... (Wertsteigerung der Immobilie, Kredite, entgangenes Gehalt bei Kinderbetreuung, Spareinlagen, Lebensversicherungen... was weiß ich noch alles...)
      Dafür bräuchten wir einen Spezialisten der mal möglichst genau aufzeigt wie, wo, was zu beachten und zu berücksichtigen ist..
      Gruß
    • Hallo,

      Entgangenes Gehalt bei der Kinderbetreuung? Das gibt es nicht.

      Zugewinn:
      Zum Tag der Eheschließung hast du Summe x in Bargeld gehabt, Aktien hätten den Wert y. Etc.
      Nochfrau genau so.
      Am Stichtag der scheidungseinreichung/Trennung war folgendes vorhanden:
      Haus Wert z
      Kredit in Höhe b

      Sind es kapitallebensversicherungen? Dann haben Sie, sofern vor der Ehe bestanden einen höheren Wert als damals. Die Differenz ist der Zugewinn.

      Wenn anfangsvermögen (belegt) feststeht und das was jetzt vorhanden ist feststeht ist das schon der halbe rechenprozess.

      Man hat Anspruch auf sein anfangsvermögen sozusagen und der restliche Zugewinn wird durch 2 geteilt. Und dann ist der eine dem anderen Ausgleichspflichtig .

      Rentenpunkte für die Ehezeit werden geteilt, damit hat die Person die die Kids überwiegend betreut hat für diese Zeit einen Ausgleich. Und die Person die mehr arbeiten konnte muss das vom rentenkonto abgeben. Das wird aber vom scheidungsgericht festgelegt.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo g...geek,
      so ergeht es den allermeisten, die von Trennung und Scheidung getroffen werden. Man hat sich bisher nicht damit beschäftigt, oder das bisher einfach verdrängt, bis es sich nicht mehr verdrängen lässt.

      Hast du mal gegoogelt (isuv.de), ob es in deiner Nähe eine ISUV-Kontaktstelle gibt?
      Die meisten Leiter*innen dieser Kontaktstellen waren selbst mal Betroffene und können durch ihre Erfahrungen daraus sehr gut weiterhelfen und praktische Tipps geben. Sie stehen mit dem ISUV und ISUV-Kontaktanwälten in Verbindung und können evtl. so auch auf Hilfe zurückgreifen.

      Ein Versuch, ein Telefongespräch mit deiner nächstgelegen ISUV-Kontaktstelle lohnt sich garantiert.

      Beste Grüße vom Treckerfahrer
    • Benutzer online 1

      1 Besucher