Guten Tag.
Zum 1.1.22 hat sich das Thema erneut geändert. Jetzt sind 45% maßgebend für das Trennungsgeld was zu zahlen ist.
Meine Frau hat nun einen Anwalt eingeschaltet, nach 6 Monaten im Trennungsjahr das Trennungsgeld zu berechnen. Vorher hatten wir das nach eigenem festgelegtem Modell vorgenommen.
Ich bin Angestellter und habe Gehalt. Meine Frau hat keine Arbeit. Wir haben ein gemeinsames Haus in dem wir aktuell im Trennungsjahr noch wohnen. Ich habe ein Stiefkind und ein leibliches Kind.
Wenn ich nun mit der schriftlichen Anwaltsanfrage beim ISUV eine Vergleichsberechnung durchführen lassen will, welche Unterlagen muss ich dann genau einreichen?
z.B. Gehaltszettel der letzten 12 Monate
usw.
Vielen Dank für die Info.
Zum 1.1.22 hat sich das Thema erneut geändert. Jetzt sind 45% maßgebend für das Trennungsgeld was zu zahlen ist.
Meine Frau hat nun einen Anwalt eingeschaltet, nach 6 Monaten im Trennungsjahr das Trennungsgeld zu berechnen. Vorher hatten wir das nach eigenem festgelegtem Modell vorgenommen.
Ich bin Angestellter und habe Gehalt. Meine Frau hat keine Arbeit. Wir haben ein gemeinsames Haus in dem wir aktuell im Trennungsjahr noch wohnen. Ich habe ein Stiefkind und ein leibliches Kind.
Wenn ich nun mit der schriftlichen Anwaltsanfrage beim ISUV eine Vergleichsberechnung durchführen lassen will, welche Unterlagen muss ich dann genau einreichen?
z.B. Gehaltszettel der letzten 12 Monate
usw.
Vielen Dank für die Info.