Trennungsunterhalt im Trennungsjahr berechnen lassen. Welche Unterlagen?

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    • Trennungsunterhalt im Trennungsjahr berechnen lassen. Welche Unterlagen?

      Guten Tag.
      Zum 1.1.22 hat sich das Thema erneut geändert. Jetzt sind 45% maßgebend für das Trennungsgeld was zu zahlen ist.
      Meine Frau hat nun einen Anwalt eingeschaltet, nach 6 Monaten im Trennungsjahr das Trennungsgeld zu berechnen. Vorher hatten wir das nach eigenem festgelegtem Modell vorgenommen.
      Ich bin Angestellter und habe Gehalt. Meine Frau hat keine Arbeit. Wir haben ein gemeinsames Haus in dem wir aktuell im Trennungsjahr noch wohnen. Ich habe ein Stiefkind und ein leibliches Kind.
      Wenn ich nun mit der schriftlichen Anwaltsanfrage beim ISUV eine Vergleichsberechnung durchführen lassen will, welche Unterlagen muss ich dann genau einreichen?
      z.B. Gehaltszettel der letzten 12 Monate
      usw.

      Vielen Dank für die Info.
    • Hallo Stern,

      ich hab mich mal ein wenig schlau gemacht: als ISUV-Mitglied kannst Du Dich an die Geschäftsstelle wenden (siehe auch dort unter "Schriftliche Rechtsberatung").
      Bitte auf jeden Fall dann an die Schweigepflichtsentbindung denken (siehe auch dazu die Hinweise in der Mitgliederzeitschrift - oder im Mitgliederbereich unter Dokumente -> Allgemeine Dokumente -> Rechtsberatung -> Infoheft Rechtsberatung).

      Die weiteren Fragen werden Dir sicherlich dort beantwortet.

      Gruß Tanja
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