Hallo zusammen,
auf mich kommt bald eine Neuberechnung des Unterhaltes zu (2 Jahreszeitraum).
Bei der letzten Berechnung war ich noch einzeln veranlagt. Wie verhält sich das mit der Steuerrückerstattung, wenn man neu verheiratet ist und gemeinsam veranlagt? Muss da vom Steuerberater eine Aufdröselung erfolgen, was auf jeden einzeln entfallen wäre, bei getrennter Veranlagung?
Kann mir hier jemand helfen?
auf mich kommt bald eine Neuberechnung des Unterhaltes zu (2 Jahreszeitraum).
Bei der letzten Berechnung war ich noch einzeln veranlagt. Wie verhält sich das mit der Steuerrückerstattung, wenn man neu verheiratet ist und gemeinsam veranlagt? Muss da vom Steuerberater eine Aufdröselung erfolgen, was auf jeden einzeln entfallen wäre, bei getrennter Veranlagung?
Kann mir hier jemand helfen?
Gruß
Testmama
Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.
Testmama
Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.