Unterhaltsberechnung der Unterhaltsvorschusskasse

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    • Unterhaltsberechnung der Unterhaltsvorschusskasse

      Guten Abend zusammen,

      wir sind komplett neu hier und haben dieses Forum vor wenigen Minuten gefunden und wir hoffen ihr könnt unserem anliegen behilflich sein.

      Wir haben einmal eine Frage .. Mein Mann hat eine 6 jährige Tochter und wurde von der UVK aufgefordert die nötigen Einkommensnachweise zu erbringen. Dies hat er getan und die UVK kam zu dem Ergebnis das nach seinem Selbstbehalt (1044 Euro weil er mit mir Verheiratet ist) noch 236 Euro über wären. Er soll aber nicht nur die 236, sondern 260 Euro monatlich zahlen(24 Euro zum abzahlen von einem Jahr aufgelaufenen Unterhalt). Ich habe mir die Berechnung selbst vorgenommen und bin sie bis jetzt bestimmt 1000 mal durchgegangen. Ich habe so gerechnet wie die UVK und außer die Cent Beträge sind die Zahlen der UVK nicht korrekt. Ich komme auf ein anderes Ergebnis wie die UVK, sowie wurden "Schulden" und eine höhere Warmmiete von 491 Euro (anstatt der 430 Euro aus der DDT) nicht mit eingerechnet genauso wenig unser Sprit für das Auto um das Kind abzuholen. Seine Tochter wohnt 112 km entfernt von uns das ist nur die hinfahrt... Diese Strecke fahren wir 8 mal im Monat also insgesamt 896 km...
      Wir haben die UVK schon angeschrieben mit unseren Erkenntnissen, aber bis jetzt gibt es keinerlei Rückmeldung.. das Problem an der Sache ist das mein Mann die Frist bekommen hat bis zum 27.01. 260 Euro zu überweisen und eine Beurkundung durchführen zu lassen.

      Unsere Frage an euch:

      Wieso antwortet die UVK nach 14 Tagen immer noch nicht? Wäre es möglich von euch Hilfestellung zu bekommen bezüglich der Berechnung des Unterhalts, wenn wir die Daten anonymisiert hier einstellen?

      Wir hängen einmal an diese Nachricht alle Daten für die Berechnung.

      Dazu kommt eine Monatliche Kredittilgung von 70 Euro

      Vielen lieben Dank schonmal im voraus!
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    • hallo,

      dein Mann ist erwerbsunfähig/erwerbsgemindert oder bist du das?
      Welche Einkünfte sind von deinem Mann? Alle?

      Ja, rein theoretisch kann man den selbstbehalt kürzen bei dem Zusammenleben. Das setzt voraus, dass ein leistungsfähiger Dritter da ist. Wie hoch ist dein netto?

      Hat man bei deinem Mann zumindest die Arbeitsweg kostentechnisch berücksichtigt?

      Woher kommt der Kredit?

      was die Fahrtkosten für die Kindabholung angeht, da wird davon ausgegangen, dass dies über das Kindergeld, was zur Hälfte gerechnet wird, finanziert werden kann. Was bei einem Mangelfall leider nicht der Fall ist.





      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie danke für die Antwort.

      Ja das Einkommen alleine ist nur von meinem Mann ich wurde nicht nach einem Einkommensnachweis gefragt.
      Es wurden einfach 10% vom Selbstbehalt abgezogen.
      Ich bekomme ALG1 was nur 373€ sind..
      Mein Mann bekommt nichts vom Kindergeld das bekommt alles die Mutter. Schon immer eigentlich ...
      Nein der Arbeitsweg wurde nicht berechnet sind aber auch nur 1,5km von uns.
      Der Kredit kommt noch von einer Verschuldung vor der Geburt seiner Tochter.
      Kein Luxusgut. Die momentane monatliche Rate beträgt wie im obigen Text geschrieben 70€ .. mein Mann ist erwerbsgemindert maximal 6 Stunden täglich.

      Mit freundlichen Grüßen
    • hallo,

      dann würde ich der unterhaltsvorschusskasse schreiben, dass du kein leistungsfähiger Dritter bist, da dein Einkommen mit 373 € deutlich unter dem selbstbehalt liegt und deshalb sein selbstbehalt nicht gekürzt werden kann. Und natürlich deine einkommensbelege beifügen.

      Ja, wenn der Arbeitsweg nur 1,5 km beträgt, dann wird das beim mangelfall eher nicht berücksichtigt.

      Was ich mit dem hälftigem Kindergeld geschrieben habe, bedeutet, dass sofern man kindesunterhalt nach Stufe 1 oder höher zahlt wird das hälftige Kindergeld vom tabellenbetrag abgezogen. Der uahlbetrag ist dadurch geringer. Bei einem mangelfall kommt das nicht zum tragen.

      bezüglich eures Einkommens habt ihr schon mal hart4/Wohngeld beantragt? Bei hart4 könnte das Kind deines Mannes auch für die Zeit berücksichtigt werden, die es bei euch ist.

      hat dein Mann Ausgaben durch seine Erwerbsunfähigkeit, die noch nicht berücksichtigt wurden?

      gibt es noch weitere Kinder?


      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Also ich hatte gerade ein sehr tolles Telefonat mit der UVK.. laut denen bin ich ein Leistungsfähiger Dritter. Sie sagte sie könne den Selbstbehalt nicht erhöhen durch die höhere Warmmiete, da ich diese ja anteilig bezahlen könnte, sowie wurde die Miete auch meinetwegen um 10% gesenkt und durch 2 geteilt sodass mein Mann definitiv unter der Warmmiete aus der DDT bleibt. Sowie steht die Unterhaltszahlung vor dem Umgang mit seiner Tochter. Das heißt im Klartext (so sagte sie es auch) der Umgang kann erst stattfinden wenn die Unterhaltszahlung getätigt wurde und wir wären dazu verpflichtet es im Monat irgendwie hinzubekommen seine Tochter dennoch abzuholen.. bei den horrenden Spritpreisen und der langen Kilometer Zahl ..
      Wohngeld sowie Harz4 haben wir uns schon aus gerechnet und wir hätten kein Anspruch darauf durch das Einkommen meines Mannes.
      Nein es gibt keine weiteren Kinder.

      Mit freundlichen Grüßen
    • hallo,

      das soll die Uvk schriftlich geben, wenn du dein Einkommen offen gelegt hast.

      und wenn kein spritgeld da ist, dann eben nicht.

      insofern alles von dir hinschicken mit dem Hinweis, dass du nicht leistungsfähig bist und deswegen nicht als leistungsfähige Dritte gezählt werden kannst. Und der selbstbehalt von deinem Mann nicht gekürzt werden kann.

      und dann abwarten was schriftlich geantwortet wird. Und dann ggf, noch direkt nach der Rechtsgrundlage fragen und diese schriftlich verlangen.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • hallo,

      so unschön es für das Kind ist, wenn es keinen/weniger Umgang mit dem Vater hat, es kann euch niemand zwingen. Und wenn ihr euch entscheiden müsst zwischen Lebensmitteln und Sprit, dann eben nicht.

      wer hat die Entfernung geschaffen und warum?

      nächste Frage, was macht die Mutter des Kindes beruflich?


      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      Also für uns ist das Kind sehr wichtig und haben es gerne bei uns..
      Die Ex-Frau hat sie geschaffen wegen angeblicher Handgreiflichkeit gab aber dazu niemals eine Anzeige oder dergleichen. Sie ist nach 10 Jahren Ehe einfach abgehauen. Ihr letzter Satz an meinen Mann war "ich hau ab und lass mich abholen" das Kind war zu dem Zeitpunkt 6 Monate alt und seitdem wohnt sie so weit weg und hat seitdem auch 2 weitere Kinder.

      Die Mutter bekommt Harz4 wir haben das Mal ausgerechnet sie müsste bei 3 Kindern ungefähr 1300€ bekommen ..

      Mit freundlichen Grüßen
    • hallo,

      also ist sie nicht leistungsfähig. Und da es schon so lange her ist, dass sie weggezogen ist besteht auch nicht mehr die Möglichkeit sie an den Umgangskosten zu beteiligen.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Nur damit das einmal klar gestellt ist.. wir haben kein Problem Unterhalt zu zahlen nur in dieser Höhe ist es uns unbegreiflich sowie unmöglich unser Kind zu sehen und das finde ich schon sehr beängstigend das die UVK das Kindeswohl dabei egal ist solange Unterhaltszahlungen getätigt werden..
    • Hallo Aurim
      Auch wenn es ein Minijob ( Geringfügige Beschäftigung ) ist, sind von diesem Einkommen ,die mit diesem Arbeitsplatz verbundenen Kosten ( km x0,30€ ( der einfachheit halber) x 2 abzu ziehen. Dasselbe gilt auch für Dich wenn Du diesen Minijob ausführst , dann gilts Du nicht als erwerbslos sondern als Arbeitnehmer und Du hast somit den selben Anspruch auf den Selbstbehalt wie Dein Mann.
      LG Hugoleser
    • Moin,

      grundsätzlich empfehle ich, solche Fragen nicht telefonsich klären zu wollen. Wenn jetzt die Berechnung eingegangen ist, würde ich darauf (schriftlich) erwidern, dass einerseits die Reduzierung des Selbstbehaltes nicht akzeptiert wird aufgrund des geringen Einkommens und andererseits die Umgangskosten keine Berücksichtigung gefunden haben (hier bitte genau auflisten, wie oft Umgänge stattfinden und welche km dafür zurückgelegt werden). Dann schaut man sich an, was von dort erwidert wird.

      Man könnte auch noch den Diskussionsplatz aufmachen, ob die Selbstständigkeit und das Nebeneinkommen nicht überobligatorisches Einkommen ist und insoweit nicht in voller Höhe angerechnet werden kann. Im Grunde besteht eine vollumfängliche Erwerbsunfähigkeit?

      So leicht wie sich die UVK das hier vorstellt, wird das gerichtlich nicht durchgehen.
    • Hallo Zusammen,

      hier der "Mann" um den es geht

      Wir haben uns schon schriftlich an die UVK gewandt und haben bis heute keine Antwort erhalten, deshalb entschieden wir uns heute mal anzurufen. Da ich eine Frist bekommen habe

      Meine Frau und ich werden aber gleich eine weitere E-Mail an die UVK verfassen.

      Momentan besteht noch volle Erwerbsminderung mit einer leistungsfähigkeit von 3 Stunden täglich. Eine Schwerbehinderung von 80% ist ebenfalls vorhanden.

      Meine selbstständige Tätigkeit nehme ich während meiner freien Tage vor, zu einem weitaus höheren "Lohn" wie in der geringfügigen Beschäftigung.

      Ich bin derzeit im Gespräch, die volle Erwerbsminderung auf eine teilweise Erwerbsminderung umzuwandeln, damit verringert sich dann aber auch wiederum die Rente um 50%.

      Ich versuche so langsam wieder ins Berufsleben einzutreten bzw. meine Selbstständigkeit weiter ausbauen zu können.

      Ich bin wegen teilweise schwerwiegenden Diagnosen seit 18 Jahren in Behandlung und Versuche mein bestes, wieder ins Berufsleben zu kommen.

      Es gibt so viele Menschen, die einfach keine lust auf Arbeit haben und dieses Ihren Kindern vorleben und ich möchte es, trotz Krankheit, meinem Kind nicht vormachen.

      Wieso kann die UVK keine anteilige Zahlung annehmen, bis man den Unterhalt in voller Höhe übernehmen kann. Im Endeffekt kann diese doch froh sein, dass es solche Menschen gibt die ihr mögliches geben....

      Euch wünschen wir für's erste einen schönen Abend und danke, dass es Euch gibt.
    • hallo zusammen,
      die UVK hat auf unsere E-Mail geantwortet und dazu hätte ich noch eine Frage.

      Die UVK verlangt Unterlagen von meiner Frau die meines Erachtens gar nicht eingefordert werden dürfen.

      Könntet Ihr uns diesbezüglich noch einmal behilflich sein?

      Diese Unterlagen werden von meiner Frau gefordert:

      Diese Nachweise sollten insbesondere Folgendes (keine abschließende Aufzählung) umfassen:






      aktueller Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld Ihrer Ehefrau
      Nachweis, dass Ihre Ehefrau weitere Sozialleistungen beantragt hat und diese ggf. abgelehnt worden sind (aufstockende Leistungen des Jobcenters, Leistungen nach dem SGB XII, Wohngeld, etc.)
      Nachweis über die Antragstellung bei der Deutschen Rentenversicherung und ggf. ergangene Entscheidung.

      Meine Frau bekommt ja derzeit ALG 1 aufgrund von Aussteuerung der KK.
      Das ALG1 endet am 22.04.2022 und ihr Anspruch auf ALG II beläuft sich auf etwa 130€ wegen meines Einkommens. Dieses haben wir allerdings selbst berechnet.


      Sind diese Forderung rechtens?

      Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!