Steuererstattung im Trennungsjahr

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    • Clint schrieb:

      der als Datei hochgeladene Steuerbescheid für 2020 ergibt eine Erstattung für 2020 in Höhe von insgesamt 794,65 Euro. Vermutlich hast du das fälschlicherweise als Rückzahlung von Steuervorauszahlungen für 2021 angesehen und hier im Forum 780,00 Euro genannt.

      Steuervorauszahlungen für 2021 sind jedoch in dem o.g. Bescheid mit 867,00 + 69,00 als getilgt angegeben.
      Hallo Clint,

      hier zeigt sich leider wieder einmal, dass man aus Unwissenheit oder Versehen falsche Dinge vorträgt.
      Wenn Stern nicht die entsprechende Unterlage hochgeladen hätte, wäre ich weiter auf dem Holzweg: Erstattung der Vorauszahlungen-Tilgungsbestimmung-ggf. Aufteilung (dazu gibt es tatsächlich finanzger. Rechtsprechung) unterwegs gewesen.
      Für den Laien ist ja auch der Unterschied nicht sofort erkennbar:
      Ich habe in 2021 (Voraus)Zahlungen (eigentlich entweder auf 2022 oder im Ausnahmefall eine nachträgliche für 2021) zu leisten und bekomme dann am Ende des Jahres eine Erstattung vom Finanzamt...

      Ich würde dieses Thema gern dazu nutzen, um allen Fragenden noch mal zu verdeutlichen, dass wir die Dinge nicht wissen wollen, weil wir so neugierig sind, sondern dass "richtige" Tipps nur möglich sind, wenn man alle notwendigen Angaben (am besten eben auch anonymisierte Schriftstücke) bekommt.

      (Ich kann nicht alles erfragen, ich bin kein Anwalt und habe daher auch nicht die Fähigkeiten, alle Zusammenhänge mit wenigen Informationen herzustellen - und ich kann auch für meine Meinungen nicht haften )

      @Stern2020 hab vielen Dank für das Beispiel.

      Gruß Tanja