Hallo, zu dem Thema habe ich keine Informationen gefunden, daher hier meine Frage:
Bei der Berechnung des unterhaltsrelevanten Nettoeinkommens müssen auch Gewinne aus selbständiger Tätigkeit und Gewerbe angegeben werden, i.d.R. gemittelt aus den letzten 3 Jahren.
Um den Überschuss zu berechnen macht man z.B. eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Sollte sich dann ein Gewinn ergeben, ist das aber ja nicht direkt dem unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen zuzuschlagen, denn der Betrag ist ja noch nicht versteuert.
Meine Frage
- Da der Steuerbescheid noch nicht aus dem letzten Jahr vorliegt - was gibt man dann an? Müsste man den mutmaßlichen individuellen Steuersatz abziehen?
- Wenn man in einem Jahr Verlust im Gewerbe und Gewinn im selbständigen Bereich hat, wird das dann summiert angegeben - oder wird der Verlust auf 0 EUR Gewinn gleichgesetzt, und der ganze Gewinn zählt?
Ist vielleicht etwas speziell, aber ja schon wichtig.
Gruss
tecno.
Bei der Berechnung des unterhaltsrelevanten Nettoeinkommens müssen auch Gewinne aus selbständiger Tätigkeit und Gewerbe angegeben werden, i.d.R. gemittelt aus den letzten 3 Jahren.
Um den Überschuss zu berechnen macht man z.B. eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Sollte sich dann ein Gewinn ergeben, ist das aber ja nicht direkt dem unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen zuzuschlagen, denn der Betrag ist ja noch nicht versteuert.
Meine Frage
- Da der Steuerbescheid noch nicht aus dem letzten Jahr vorliegt - was gibt man dann an? Müsste man den mutmaßlichen individuellen Steuersatz abziehen?
- Wenn man in einem Jahr Verlust im Gewerbe und Gewinn im selbständigen Bereich hat, wird das dann summiert angegeben - oder wird der Verlust auf 0 EUR Gewinn gleichgesetzt, und der ganze Gewinn zählt?
Ist vielleicht etwas speziell, aber ja schon wichtig.
Gruss
tecno.