Hallo liebe Gemeinde,
folgemndes Problem:
Ich bin unterhaltspflichtig für einen Sohn aus 1. Ehe. geboren September 2011. Es wurde bei der Trennung damals bei JA ein Unterhaltstitel beurkundet. Das war 2013.
Jetzt ist der Mutter aufgefallen, dass es im Titel einerseits heißt "Ab dem xx. zahle ic h den Unterhalt in Höhe von x % Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufen unter Berücksichtigung und Abzug des gem. §161 b BGB anzurechnenden Kindergeldanteils."
Dann kommt eine Tabelle mit den Altersstufen, jedoch richten sich diese hier nicht nach denen in den Düsseldorfer Tabellen. Laut dieser Tabelle soll ich ab 01.01.2015 bereits den Unterhalt für die 2. Altersstufe zahlen und ab dem 01.01.2021 bereits den Unterhalt für die 3. Altersstufe zahlen.
Der Junge wurde ja erst September 2017 6 Jahre alt und erst im September 23 12 Jahre alt.
Hat das JA da einen behebbaren Fehler gemacht oder wurde ich zu gut Deutsch "über den Tisch gezogen?
Danke für eure Antworten
Thomas
folgemndes Problem:
Ich bin unterhaltspflichtig für einen Sohn aus 1. Ehe. geboren September 2011. Es wurde bei der Trennung damals bei JA ein Unterhaltstitel beurkundet. Das war 2013.
Jetzt ist der Mutter aufgefallen, dass es im Titel einerseits heißt "Ab dem xx. zahle ic h den Unterhalt in Höhe von x % Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufen unter Berücksichtigung und Abzug des gem. §161 b BGB anzurechnenden Kindergeldanteils."
Dann kommt eine Tabelle mit den Altersstufen, jedoch richten sich diese hier nicht nach denen in den Düsseldorfer Tabellen. Laut dieser Tabelle soll ich ab 01.01.2015 bereits den Unterhalt für die 2. Altersstufe zahlen und ab dem 01.01.2021 bereits den Unterhalt für die 3. Altersstufe zahlen.
Der Junge wurde ja erst September 2017 6 Jahre alt und erst im September 23 12 Jahre alt.
Hat das JA da einen behebbaren Fehler gemacht oder wurde ich zu gut Deutsch "über den Tisch gezogen?
Danke für eure Antworten
Thomas