Unterhaltstitel mit falschen Daten

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    • Unterhaltstitel mit falschen Daten

      Hallo liebe Gemeinde,

      folgemndes Problem:
      Ich bin unterhaltspflichtig für einen Sohn aus 1. Ehe. geboren September 2011. Es wurde bei der Trennung damals bei JA ein Unterhaltstitel beurkundet. Das war 2013.
      Jetzt ist der Mutter aufgefallen, dass es im Titel einerseits heißt "Ab dem xx. zahle ic h den Unterhalt in Höhe von x % Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufen unter Berücksichtigung und Abzug des gem. §161 b BGB anzurechnenden Kindergeldanteils."
      Dann kommt eine Tabelle mit den Altersstufen, jedoch richten sich diese hier nicht nach denen in den Düsseldorfer Tabellen. Laut dieser Tabelle soll ich ab 01.01.2015 bereits den Unterhalt für die 2. Altersstufe zahlen und ab dem 01.01.2021 bereits den Unterhalt für die 3. Altersstufe zahlen.
      Der Junge wurde ja erst September 2017 6 Jahre alt und erst im September 23 12 Jahre alt.

      Hat das JA da einen behebbaren Fehler gemacht oder wurde ich zu gut Deutsch "über den Tisch gezogen? ?(

      Danke für eure Antworten
      Thomas
    • Moin Thomas,

      laut Ausführungsvorschriften für die Tätigkeit der Urkundspersonen des Jugendamtes Berlin sind Urkunden deutlich und unmissverständlich zu formulieren. Das scheint hier nicht der Fall zu sein. :rolleyes:

      Da ich ein solches Missgeschick noch nie gesehen habe, würde Ich mir die Urkunde gern mal ansehen. Kannst du die als Datei hier hochladen? Aber bitte vorher anonymisieren.

      Und was meint die Mutter sonst noch zu der Sache? Würde sie einen Austausch mitmachen? Oder drängt sie etwa auf Ausgleich von "Zahlungsrückständen"?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von . . ()

    • Moin,

      wenn das Geburtsdatum richtig in der Urkunde steht, hat die anschließende abgedruckte Tabelle nur eine erklärende Funktion (so wird da z.B. auch nur abgedruckt, was zum Zeitpunkt der Erstellung in der DT geregelt ist). Wesentlich sind die Angaben des korrekten Datums und der Erklärung, wozu man sich verpflichtet. Wenn diese Angaben richtig sind, schuldet man gem. der Altersstufen lt. BGB.
    • Hallo Clint und Clausutis,

      vielen Dank für eure Antworten.
      Die Mutter drängte zumindest darauf, dass ich ab 01.01. für die 3. Altersstufe Zahlen soll.

      Ich habe dann doch mal wen beim JA erreicht, sie meinte das es sich offensichtlich um ein Versehen handelt.
      Es gibt laut JA mehrere Möglichkeiten.
      1. Urkunde mit Zustimmung der Mutter ändern lassen.
      2. Mutter lässt neu berechnen, Urkunde ist ja schon etwas älter. Dann die Tabelle mit richtigen Datan.
      3. Wenn die Mutter auf die Erfüllung der Urkunde besteht, muss ich es wohl oder übel über das Gericht klären lassen. Aber das JA meint mit 99% Erfolg.

      Der Mutter hab ich das mitgeteilt, eine Antwort steht seit dem aus.

      LG Thomas
    • Hallo @Thomas39326,
      Kann es vielleicht sein, dass Du die Tabellen falsch ausliest bzw die Änderungen der DDT nicht auf dem Schirm hast?
      So erinnerlich wurde die Einkommensgruppen von 2017 zu 2018 "umgeschrieben..."
      Gleiches war doch auch für dieses Jahr vorgesehen... (?)
      Zumindest aus 2018 weiß ich (in eigener Sache), dass ich gegenüber der 2017-er Tabelle besser gestellt war (was den Zahlbetrag gemäß dem zugrunde gelegten Einkommen aus dem vorhandenen Titel betrifft).
      Theoretisch hätten die "Altitel" umgeschrieben werden müssen...

      Ansonsten hilft wohl nur ein Blick in den Unterhaltstitel wie von @Clint in #2 vorgeschlagen
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Kakadu59 () aus folgendem Grund: Eintrag korrigiert...

    • Das sieht auf den ersten Blick schon etwas unglücklich aus. Aber mach dir keine Sorgen, im Ernstfall würde ein Vollstreckungsgericht es so sehen, wie es der User @Clausutis beschrieben hat.

      Es wird aber gar nicht zum Ernstfall kommen, denn jeder vernünftige Mensch wird die Mutter von einer Vollstreckung abhalten.
    • Hallo Thomas,

      in Zweifelfall könntest Du auch noch selbst durchrechnen, ob Du mit Deinem heutigen Gehalt überhaupt in der 105% Stufe landen würdest. Immerhin sind die Stufen nach der Erstellung Deiner Urkunde angepasst worden, so dass Du vielleicht nur beim Mindestunterhalt landen könntest.

      Kleiner Hinweis am Rande: im BGB gibt es keine Alterstufen, vermutlich meinte man hier die Düsseldorfer Tabelle.

      Ich wundere mich dennoch über die Arbeitsweise des JA - hat es vielleicht die Altersstufen von der vorherigen Titulierung oder von der Grundeinstellung des Formulars stehen lassen (auch sichtbar daran, dass angeblich die nächste Unterhaltsstufe ab 1.1. eines Jahres gelten solle, was aber nicht sein kann, da das Kind ja erst im Oktober Geburtstag hat)?

      Gruß Tanja
    • Also laut Aussage JA ist das mit dem 01.01. ein Versehen, was bestimmt aus einem zu bearbeitenden Dokument stammt. Nun kommt es drauf an, wie die Mutter sich weiter verhält. Sollte sie sich querstellen und die laut Urkunde falsche Altersstufe haben wollen, muss ich mir das über ein Gericht klären lassen. Aber auch da, meint das JA, sieht es der Richter als Versehen und wird wohl zu meinen Gunsten entscheiden. Bleibt mir also nichts als auf die Reaktion der KM zu warten :sleeping:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Thomas39326 ()

    • Thomas39326 schrieb:

      Sollte sie sich querstellen und die laut Urkunde falsche Altersstufe haben wollen, muss ich mir das über ein Gericht klären lassen.
      Nö, musst du nicht. Erst wenn sie so blöd ist und einen Vollstreckungsversuch unternimmt, schaltest du das Gericht ein.

      Und ich sag es nochmal: ICH erstatte Strafanzeige, wenn mir jemand so kommt. Meine Ex weiß das. Aber das ist lange her.
    • Clint schrieb:

      @Clausutis

      Warum sind Jugendämter unfähig, einheitliche Formulierungen in Urkunden zu verwenden?
      Schaffen Notare das denn? ;)
      Aus meiner Sicht bedarf es keiner einheitlichen Formulierungen, sondern nur rechtssicherer Formulierungen. Hier hat sich ein Fehler im Datum der 2. und 3. AS eingeschlichen, welcher aus meiner Sicht aufgrund der klaren Formulierung zuvor unerheblich ist. Fehler passieren leider, wer frei von Schuld...
    • Clint schrieb:

      Moin,

      vielleicht könnte eine Urkundsperson des Jugendamtes so nett sein und die Mama, den Papa sowie den Beistand (falls es einen gibt) anschreiben und einen Austausch der Urkunde vorschlagen.
      Man könnte einen Korrekturvermerk vornehmen, wenn die vollstreckbare Ausfertigung und die beglaubigten Abschriften vorliegen. Die KM scheint dies jedoch laut Schilderung nicht zu wollen, dann wird das nichts.
    • Clausutis schrieb:

      Man könnte einen Korrekturvermerk vornehmen, wenn die vollstreckbare Ausfertigung und die beglaubigten Abschriften vorliegen.
      Während einer Beistandschaft liegt die vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde ja oft in der Beistandschaftsakte. Könnte ein Beistand als gesetzlicher Vertreter hier die Initiative ergreifen?
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