Lebenslange Unterhaltspflicht, nacheheliche Solidarität

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    • Lebenslange Unterhaltspflicht, nacheheliche Solidarität

      Hallo liebe Forenmitglieder,

      ich bin seit zwei Jahren geschieden und aufgrund der langen Ehedauer von 40 Jahren zu unbefristeter Unterhaltszahlung verpflichtet.

      Da ich zum Zeitpunkt der Scheidung bereits im Ruhestand war, wurde meine Rente (Pensionszahlung) pünktlich zum nächsten 1. um die Hälfte gekürzt. Meine Frau war immer nur geringfügig beschäftigt und hat deshalb nur eine geringe Rentenanwartschaft.

      Der Trennungsunterhalt wurde von den Anwälten mit 1.200 Euro berechnet. Der Versuch, die Scheidung zu verhindern, war nach drei Jahren gescheitert. Es hätte sicherlich bessere Lösungen für eine „Rentnerscheidung“ gegeben, aber das war leider nicht möglich. Es sollte ein sogenannter Schlussstrich her, was jetzt mit lebenslangen Verpflichtungen und ständigem Papierkrieg für die Steuer, dem Versorgungsamt und möglicherweise weiteren Gerichtsverfahren verbunden ist. So viel Ärger hätte ich mir in meinem Ruhestand auch gern erspart. Der nacheheliche Unterhalt wurde vom Gericht dann auf 900 Euro festgelegt, die ich z.Z. auf Antrag über das FamG von der Pensionskasse zusätzlich ausgezahlt bekomme. Den Restbetrag behält der „Staat“ jetzt so lange ein, bis meine Ex das Rentenalter von 66 Jahren erreicht hat. Das sind dann mal kurz 650 × 12 × 4= 31.200 Euro Gewinn für die Pensionskasse.

      So viel zu meinem Frust, nach 40 Jahren Familienvater, Ernährer, Hausbauer und was weiß ich noch alles... bitte entschuldigt den Unmut.

      Meine konkrete Frage an das Forum lautet:

      In zwei Jahren hat meine Ex das gesetzliche Rentenalter erreicht und wird dann die Zahlung von 1.600 Euro (abzüglich 18 % KK/PK und Steuer) aus der Pensionskasse erhalten. Damit fällt der, mir jetzt gezahlte „Zuschuss“, aus der Pensionskasse weg. Die Verpflichtung zur Unterhaltszahlung ist damit aber nicht automatisch erloschen.
      Muss ich erneut vor Gericht (Abänderungsverfahren), um die Ansprüche neu berechnen zu lassen? Oder würde ein gemeinschaftlicher Vertrag, eventuell notariell beglaubigt, ausreichen?

      Ist alles wieder mit immensen Kosten verbunden. Ich bin sowieso der Meinung, dass die Scheidungskosten für die sogenannten „langjährigen Ehen“ unverhältnismäßig sind. In unserem Fall wurden alle „Vermögenswerte“ der Eheleute als Berechnungsgrundlage herangezogen. Auch die Folgen sind für ältere Paare einfach unverhältnismäßig. Aber was soll man machen, „Mann“ hat vor 40 Jahren diesen Vertrag unterschrieben. Leider gelten nicht mehr die gleichen Gesetze wie damals.

      Vielen Dank fürs Lesen und für eine eventuelle Antwort.
    • Hallo nubie,
      herzlich willkommen im ISUV-Forum.
      Für wie lange hat das Gericht den nachehelichen Unterhalt festgelegt?
      In der Regel wird dieser Unterhalt "verdrängt", sobald der Versorgungsausgleich eintritt (in 2 Jahren).
      Kannst du hier mal anonymisiert den Wortlaut des Gerichtsbeschlusses zum nachehelichen Unterhalt einstellen?

      Viele Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Villa,
      vielen Dank für die Begrüßung und für deine Nachricht. Es ist der folgende Satz im Beschluss der mir Sorgen macht:

      "Soweit der Antragsgegner die hilfsweise Herabsetzung und Befristung zum .... begehrt, wird diesem nicht statt gegeben. Aufgrund der langen Ehe wäre eine Herabsetzung unbillig. Eine zeitliche Befristung des Unterhaltsanspruchs gem. § 1578b BGB scheidet deshalb aus."

      Bei der Berechnung des Unterhalts wurde auch noch ein Wohnvorteil auf meiner Seite berücksichtigt. Mittlerweile haben wir uns aber geeinigt und ich habe eine entsprechende Ausgleichszahlung für die Immobilie geleistet.

      Meine Befürchtung ist aber, dass es bei einer Neuberechnung des Unterhalts, nach dem Renteneintritt, der Wohnvorteil wieder mit berücksichtigt werden könnte. Dadurch würden sich die Einkommensverhältnisse zu meinen Ungunsten verschieben.

      Gruß
      nubie

      P.S.
      verdrängt hört sich gut an! :)