Kindesunterhalt bei Berufsausbildung

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    • Kindesunterhalt bei Berufsausbildung

      Hallo allerseits,

      ich habe eine Frage bezüglich der Unterhaltsverpflichtung gegenüber meines Sohnes.

      Mein mittlerweile 18-jähriger Sohn macht seit August 2020 an einer beruflichen Schule in Sachsen eine Ausbildung
      zum "Sozial-Assistenten" ohne Vergütung.

      Diese Ausbildung dauert 2 Jahre und würde dann im August 2022 enden.
      In einem Brief teilte mir mein Sohn mit, dass er die Ausbildung zum Sozial-Assistenten benötigt, um dann umgehend eine Ausbildung
      zum Erzieher anzuschließen.

      Laut Gesetz heißt es ja, dass der Unterhaltsanspruch bis zur Beendigung der ersten Berufsausbildung besteht.
      Ich bin jetzt etwas verunsichert. Gilt dann die Ausbildung zum Sozial-Assistenten als abgeschlossene Ausbildung
      oder muss ich auch während der nachfolgenden Erzieherausbildung weiter Unterhalt zahlen?

      Laut Definition ist der Beruf des Sozial-Assistenten ein eigenständiger Beruf, der nach 2 Jahren schulischer Ausbildung an der
      Berufsschule abgeschlossen ist.

      Sorry, falls ich das Offensichtliche hier vielleicht nicht sehe. Bin um jede Auskunft dankbar.

      Vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße,

      Oli
    • Hi und willkommen im Forum,

      normalerweise ist es so, dass man auf den weiteren Ausbildungsweg zahlen muss, wenn dieser auf dem vorherigen Schritt aufbaut, bspw. Masterstudium nach dem Bachelor oder Studium der Elektrotechnik nach der Elektrikerausbildung. Das einzige worauf man sich berufen könnte ist, dass er sich um eine bezahlte Ausbildung zum Erzieher bewerben soll, wenn es sowas bei euch gibt. Hier bei uns in NRW gibt es die praxisintegrierte Ausbildung, da würde er durch die Vergütung seinen Bedarf selber decken können.

      LG
      Max
    • hallo,

      in Sachsen benötigt man einen realschulabschluss und eine Ausbildung zum sozialassistenten oder 7 Jahre pflegerische Tätigkeit oder eine andere abgeschlossene Ausbildung, um zur Ausbildung zum Erzieher zugelassen zu werden.

      Also erfüllt Junior erst nach dem Abschluss zum sozialassistenten die Voraussetzung sich bewerben zu könne. Und deswegen ist das der nächste Schritt und muss von beiden Elternteilen finanziert werden.

      es gibt staatliche und private Schulen, wo man die Ausbildung absolvieren kann. Staatliche nehmen kein Schulgeld. Es gibt eine vollzeitausbildung. Bei der teilzeitausbildung erhält man eine Vergütung vom Arbeitgeber, da diese berufsbegleitend absolviert werden muss. Die vollzeitausbildung kann über Bafög gefördert werden.

      also könntest du versuchen Junior zu erklären, dass eine staatliche Schule gut wäre.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!