Erbe annehmen oder ausschlagen

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    • Erbe annehmen oder ausschlagen

      Hallo,
      Der Kindsvater ist verstorben.
      Er hatte seit der Trennung nie mehr Unterhalt für seine beiden minderjährigen Kinder oder mich gezahlt.
      Frage: Müssen die beiden Kinder nun, falls sie das Erbe annehmen, den Unterhaltsvorschuss ans Jugendamt aus ihrem Vermögen zahlen?
      Die Unterhaltstitel würde ich natürlich nicht geltend machen.
      Der Vater hat kein Vermögen, aber die Kinder hätten gerne Erinnerungsstücke von ihrer Oma oder ihm ( Fotoalben aus ihrer Kindheit...).

      Wenn sie das Erbe ausschlagen, dürfen sie nichts aus der Wohnung mitnehmen.
      Ulla
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum Ulla,

      als 1. meine Frage an Dich, ob Du versehentlich Deinen Namen als Nicknamen gewählt hast.
      Es wäre sinnvoller, Du wählst einen, der keine Rückschlüsse auf Deine Person zulässt.
      Du kannst den Namen in Deinem Profil ändern.

      Als 2. Erbschaft ist (noch) nicht mein Wissensgebiet. Wir sind ja hier auch Laien und Lernende.
      Dennoch habe ich gehört, dass bei Minderjährigen wohl das Familiengericht mit ins Boot geholt wird, wenn es ums Erben geht.
      Und als letztes von mir ein Link der Verbraucherzentrale zum Thema - vielleicht hilft das etwas (ggf. zusammen mit einem Anruf beim zuständigen Familiengericht).

      Gesundes neues Jahr allen Forumsteilnehmern.

      Gruß Tanja
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