Hallo alle,
ich weiß nicht, wo ich es sonst unterbringen soll, und ich weiß auch nicht, ob sich hier überhaupt jemand damit auskennt.
Von einer kirchlichen Einrichtung in Rheinland-Pfalz, die die Verfahrensbeiständin in mehreren meiner Verfahren stellte, habe ich meine Daten gemäß DSGVO bzw. KDG verlangt. Die Website der Einrichtung macht nach wie vor den Eindruck, dass ein interner Mitarbeiter für den Datenschutz verantwortlich ist, es wird jedoch kein Name genannt, nur eine Mailadresse, datenschutz@.....de.
An diese Adresse schrieb ich also eine Mail mit meiner Forderung. Heute nun erhielt ich einen Brief von einer Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft in einer Stadt in Nordrhein-Westfalen. Diese erklärt in ihrem Schreiben, sie sei die Datenschutzbeauftragte der genannten Einrichtung.
Ist das rechtens, dass der Datenschutz einfach an einen externen Dienstleister ausgelagert wird? Und dass meine Mail ohne meine Kenntnis und Zustimmung an diesen weitergeleitet wird? Verstößt diese Weiterleitung nicht ihrerseits wieder gegen den Datenschutz?
Mit diesem externen Dienstleister würde nun ein dritter Unbeteiligter, den meine Daten überhaupt nichts angehen, Zugriff auf selbige erhalten. Geht das?
Was passiert, wenn ich diesen externen Dienstleister als Datenschutzbeauftragten ablehne?
Viele Grüße, herzlichen Dank im Voraus und frohe Weihnachten nachträglich
Fero
ich weiß nicht, wo ich es sonst unterbringen soll, und ich weiß auch nicht, ob sich hier überhaupt jemand damit auskennt.
Von einer kirchlichen Einrichtung in Rheinland-Pfalz, die die Verfahrensbeiständin in mehreren meiner Verfahren stellte, habe ich meine Daten gemäß DSGVO bzw. KDG verlangt. Die Website der Einrichtung macht nach wie vor den Eindruck, dass ein interner Mitarbeiter für den Datenschutz verantwortlich ist, es wird jedoch kein Name genannt, nur eine Mailadresse, datenschutz@.....de.
An diese Adresse schrieb ich also eine Mail mit meiner Forderung. Heute nun erhielt ich einen Brief von einer Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft in einer Stadt in Nordrhein-Westfalen. Diese erklärt in ihrem Schreiben, sie sei die Datenschutzbeauftragte der genannten Einrichtung.
Ist das rechtens, dass der Datenschutz einfach an einen externen Dienstleister ausgelagert wird? Und dass meine Mail ohne meine Kenntnis und Zustimmung an diesen weitergeleitet wird? Verstößt diese Weiterleitung nicht ihrerseits wieder gegen den Datenschutz?
Mit diesem externen Dienstleister würde nun ein dritter Unbeteiligter, den meine Daten überhaupt nichts angehen, Zugriff auf selbige erhalten. Geht das?
Was passiert, wenn ich diesen externen Dienstleister als Datenschutzbeauftragten ablehne?
Viele Grüße, herzlichen Dank im Voraus und frohe Weihnachten nachträglich
Fero