private Rentenversicherung

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    • private Rentenversicherung

      Hallo zusammen,

      mein Noch-Ehegatte hat während unserer Ehe für die Rente vorgesorgt. Es laufen 3 Versicherungen als fondsgebundene Rentenversicherungen auf seinen Namen (2 davon als Direktversicherung über seine Gehaltsabrechnung, 1 als Riester-Rente). Mir fehlt der Kontext, ob bei diesen speziellen 3 Versicherungen jeweils der gesetzliche Versorgungsausgleich oder aber Zugewinn-Ausgleich zum Tragen kommt? Hilft es im Streitfall, den Wert zum Trennungstermin zu kennen? Lässt sich irgendwie ermitteln, welcher Betrag mir zustehen würde? Ich habe gehört, dass sich eine konkrete Ermittlung bei privaten Rentenversicherungen schwierig gestaltet. Weiß jemand wie dieses Thema vollumfassend geklärt werden kann? Worauf muss ich achten?

      PS: Es stehen auch BU´s im Raume, die ich ebenso noch klären muss.
      2. PS: Bei uns stehen keinerlei Unterhaltsfragen im Raume, lediglich ein baldiger Immobilienverkauf einer nicht selbstbewohnten Eigentumswohnung.

      Könnt ihr hier weiterhelfen?

      Viele Grüße von der hilfebedürftigen Marion aus Berlin
    • Wenn es sich um Rentenversicherungen handelt (also vom Produkt her), unterliegen sie dem Versorgungsausgleich. Wenn er aber Produkte sind, die am eine eine Einmalzahlung vorsehen, so unterliegen sie dem Zugewinnausgleich. Bei Mischformen ist das gar nicht so einfach zu sagen und es hängt davon ab, ob bereits vom Wahlrecht Gebrauch gemacht wurde.

      Steht BU für Berufsunfähigkeitsversicherung? Falls ja, was hast du damit zu tun?

      Theoretisch werden alle Versorgungsausgleiche einzeln vorgenommen, es macht aber Sinn sich auf ein Gesamtpaket zu einigen. Hast du auch Vorsorge betrieben, sodass man die Ansprüche miteinander verrechnen kann?
      Dir steht der halbe Wert (am Scheidungstermin?) zu. Der Kapitalwert ist relativ einfach zu ermitteln.

      Wenn die Immobilie doch verkauft werden soll, gibt es doch keinen Streit um den Marktwert. Wenn sie euch beiden gehören sollte, teilt den Verkaufspreis auf und gut ist.
    • Hallöchen, vielen Dank für die schnelle Antwort!!!

      Leider gibt es so viele unterschiedliche Aussagen. Und ja, es geht um
      die Mischformen über die ich bislang nirgendwo konkrete
      Aussagen/Hinweise finden konnte. Nein, Wahlrecht wurde davon nicht
      gemacht.

      Ja, die Berufsfsunfähigkeit wurde auch ein einer Empfehlung in die
      Waagschale geworfen. Ich habe zwischenzeitlich etwas neues darüber
      gelesen. Vielleicht ist dies ein Zusammenhang, welcher nur Scheidende
      betrifft, die eine Berufsunfähigkeitsrente beziehen und somit nicht in
      unsere "Thematik" hineinfällt. Das weiß ich halt nicht.

      Ich habe immer wieder heiße Empfehlungen bekommen auf ein Gesamtpaket
      hinauszuwirken, in dem u. a. auch der Wert der Immobilie berücksichtigt
      werden soll. Ich habe meine damalige lukrative Altersvorsorge aufgelöst,
      um unsere damaligen Schulen zu tilgen. Aus diesem Grund habe ich auch
      keinen Wert auf Altersvorsorge legen können, weil es unsere
      Familienkasse leider nicht her gab. Mein Ehegatte möchte halt bislang
      noch nicht, dass sich die während der Ehe über sein Gehalt betriebenen
      Altersvorsorgen, auch mir teilweise zugestanden werden können.
      Letztendlich haben auch sie den Geldbeutel der Familienkasse erheblich
      geschmälert... Ich sehe da recht viel Ungerechtigkeit, zumal ich die
      aufgenommenen Schulden der Familienkasse auch hälftig mittragen muss...


      Gibt es diesbzgl. noch Tipps ohne dass man einen Anwalt aufwändig bemühen muss?
    • MAHARWART schrieb:

      Ja, die Berufsfsunfähigkeit wurde auch ein einer Empfehlung in die
      Waagschale geworfen. Ich habe zwischenzeitlich etwas neues darüber
      gelesen. Vielleicht ist dies ein Zusammenhang, welcher nur Scheidende
      betrifft, die eine Berufsunfähigkeitsrente beziehen und somit nicht in
      unsere "Thematik" hineinfällt. Das weiß ich halt nicht.
      Ich verstehe das wirklich nicht. Die Berufsunfähigkeitsversicherung springt ja nur ein, wenn jemand berufsunfähig wird und zahlt eine festgelegte monatliche Rente. Wenn es zum Versicherungsfall kommt, ersetzt sie also einen Teil des Gehalts, sonst nichts. Man könnte überlegen, ob die Beiträge im Rahmen von Unterhaltsberechnungen das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen schmälern, aber hier geht es ja nicht um Unterhalt. Also würde ich die BU da ganz außen vor lassen. In der Ehe profitieren ja beide Ehepartner durch den Risikoschutz. Kommt es bei einer BU zum Versicherungsfall, also wird bereits eine BU-Rente gezahlt, so ist dies halt Einkommen.

      MAHARWART schrieb:

      Ich habe immer wieder heiße Empfehlungen bekommen auf ein Gesamtpaket
      hinauszuwirken
      Das ist auch mein ganz heißer Tipp. Sonst werden am Ende Anwälte und Gericht so viel kosten, dass beide verlieren.

      MAHARWART schrieb:

      n dem u. a. auch der Wert der Immobilie berücksichtigt
      werden soll
      Theoretisch könnte man den aktuellen Rückkaufswert der Versicherungen mit dem Immobilienwert verrechnen. Dann kriegst du halt etwas mehr von der Immobilie als der Ex, dafür behält er seine Versicherungen. Das wäre sicher der klügste Weg.

      MAHARWART schrieb:

      Ich habe gehört, dass sich eine konkrete Ermittlung bei privaten Rentenversicherungen schwierig gestaltet.
      Ich kann da als Versicherungsmathematiker sicher nicht objektiv drauf antworten.

      MAHARWART schrieb:

      Mein Ehegatte möchte halt bislang
      noch nicht, dass sich die während der Ehe über sein Gehalt betriebenen
      Altersvorsorgen, auch mir teilweise zugestanden werden können.
      Wieso legst du da so großen wert drauf? Ich würde gucken, dass ich vernünftig ausgezahlt werden, das wars.

      MAHARWART schrieb:

      Ich habe meine damalige lukrative Altersvorsorge aufgelöst,
      um unsere damaligen Schulen zu tilgen.
      Wenn die schon vor der Ehe da waren, wird das ja auch im Zugewinnausgleich berücksichtigt.

      MAHARWART schrieb:

      Letztendlich haben auch sie den Geldbeutel der Familienkasse erheblich
      geschmälert... Ich sehe da recht viel Ungerechtigkeit, zumal ich die
      aufgenommenen Schulden der Familienkasse auch hälftig mittragen muss...
      Ja, mag sein. Und meine Ex hat über Jahre den Großteil meines Gehalts mit ausgegeben. Aber du und ich haben es auch mit uns machen lassen und zugestimmt. An der Vergangenheit kann man nichts ändern. Lass dir den halben Wert der beiden privaten Versicherungen auszahlen. Die Riester ist schwerer, aber auch da würde ich mich jetzt auszahlen lassen anstatt später auf die Rente zu pochen. Das erspart einem Ärger. Bei der Immobilie auch die Hälfte. Und dann noch ggf. weiteren Zugewinn und ggf. Versorgungsausgleich, fertig ist es.
    • MaxMustermann schrieb:

      Ja, mag sein. Und meine Ex hat über Jahre den Großteil meines Gehalts mit ausgegeben. Aber du und ich haben es auch mit uns machen lassen und zugestimmt. An der Vergangenheit kann man nichts ändern. Lass dir den halben Wert der beiden privaten Versicherungen auszahlen. Die Riester ist schwerer, aber auch da würde ich mich jetzt auszahlen lassen anstatt später auf die Rente zu pochen. Das erspart einem Ärger. Bei der Immobilie auch die Hälfte. Und dann noch ggf. weiteren Zugewinn und ggf. Versorgungsausgleich, fertig ist es.
      Hallo und noch ein herzlich Willkommen im Forum Marharwart,

      auch wenn Versorgungsausgleich und Zugewinn so überhaupt nicht mein Gebiet sind (wir haben alles ausgeschlossen; jeder ist für sich selbst verantwortlich), würde ich mich im Vorfeld bei verschiedenen Versicherungs(formen) erkundigen, wie man mit einer Einmalzahlung (aus dem Versorgungsausgleich und Zugewinn) eine Altersvorsorge aufbauen kann.
      Hast Du denn wenigstens Anwartschaften in der gesetzlichen Rente erworben? Kannst Du die Beratung der Rentenversicherung vielleicht in Anspruch nehmen?

      Andere Ideen hab ich erst mal nicht. Wenn Du ISUV-Mitgleid bist, könntest Du noch die vergünstigte Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

      Gruß Tanja
    • Recht herzlichen Dank, MaxMustermann!! Ich konnte mit deinen Antworten seeehr viel anfangen und mich auch wiederfinden. Sie haben mir Sicherheit gebracht, dass ich auf dem richtigen Wege bin. Wie gesagt, es geht mir in keinster Weise darum, jemanden unberechtigt auszunehmen und eigentlich geht es mir schon seit der Ehe nur darum, für die Kinder Vorsorge zu betreiben. Dies ist nicht zuletzt mein größetes Ansinnen. Vieles werde ich versuchen umzusetzen. Nur kann es sein, dass mein Mann halt nicht mitmacht... Ich avisiere seit dem Frühjahr diesen Jahres eine Einigung. Leider muss ich immer im Park oder möglichst unter Zeugen irgendeinen weiteren Schritt erwirken. Der Prozess der Einigung gestaltet sich halt sehr schwierig... Und der Verkauf der gemeinsamen Immobilie wird schon zum 14.01.22 avisiert. Es wird sehr schwer bis dahin die Zugewinne zu ermitteln. Die Beiträge, welche in die Altersvorsorge während unserer Ehe eingebracht wurden sind recht erheblich.

      @ TanjaW9: auch dir mein Dankeschön, es tut so gut von Wissenden unterstützt zu werden.

      Habt erstmal noch einen gelungenen restlichen 2. Weihnachtsfeiertag!

      Herzliche Grüße von der antwortsuchenden Marion:-)